2 Wohnungen in einer Stadt

Mike11, Montag, 28.05.2018 (vor 2132 Tagen)

Ausgangslage:wegen einem Verfassungsgerichtsurteil (Bundesverfassungsgericht vom 06.12.1983, Az. 2 BvR 1275/79) werden Wohnsitze in einer Stadt gleichbehandelt,wie in verschiedenen Städten;man dürfe nicht einseitig, "Steuern abgreifen", sondern alle müssen betroffen sein,und beachtet den eigentlichen Grund (Steuer-,Förder-verlust)nicht mehr. ;;-) bei 3 Wohnungen ginge dann aber die Ausnahme doch wieder;
äusserst fragwürdig;wenn einer(2 Wohnsitze) abgegriffen wird,muss der andere(1 Wohnsitz) -wegen Gleichbehandlung - ebenso dran glauben ist wenig überzeugend;
gibt es Hinweise,Aktionen, die diese "Einstellung" hinterfragen,(juristisch)angehen?

2 Wohnungen in einer Stadt

René ⌂ @, Samstag, 14.07.2018 (vor 2085 Tagen) @ Mike11

Ich verstehe die Frage nicht.

2 Wohnungen in einer Stadt

Mike11, Samstag, 14.07.2018 (vor 2085 Tagen) @ René

die Frage ist,warum Personen bei 2 Meldeadressen in einer Gemeinde/Stadt(Wohnsitz) ebenso behandelt werden wie bei 2 Meldeadressen in 2 Städten(Wohnsitzen);bei der Zweitwohnungssteuer geht es um den Verlustausgleich von Fördergeldern für die zweite Gemeinde;das Verfassungsgericht begründet das mit Gleichbehandlung der Zweitwohnungsinhaber; das macht für mich keinen Sinn,da eben nur bei 2 Gemeinden die Fördergelder betroffen sind;

2 Wohnungen in einer Stadt

René ⌂ @, Samstag, 14.07.2018 (vor 2085 Tagen) @ Mike11

Die gedankliche Logik ist falsch. Oder sagen wir anders: es gibt einen offiziellen und einen nichtoffiziellen Grund für die ZWS.

Der Offizielle ist i.d.R. so: Man möchte das Innehaben einer weiteren Wohnung als Zeichen persönlicher Leistungsfähigkeit besteuern.

Der Inoffizielle ist i.d.R. so: Wir führen die Steuer ein, damit mehr Leute sich ummelden, damit wir in dessen Folge höhere Schlüsseluweisungen erhalten.

Letzteres äußern gerne mal Kommunalpolitiker, es steht auch in den Zeitungen - nur diese Logik würde nie einer juristischen Auseinandersetzen stand halten. Eine kommunale Steuer, die darauf abzielt, bundes- bzw. landesrechtlich geregelte Verteilungsschlüssel zu manipulieren, wäre schlicht ein Verfassungsbruch. Folglich wurde auch diese Regelung gekippt - im Sinne der Gleichheit.

Eine Befreiung bei Drittwohnungen, meine Einschätzung als Nichtjurist, würde genauso unzulässig werden. Denn dieses Zeichen der persönlichen Leistungsfähigkeit, was bei einer zweiten Wohnung gegeben sei, ist ja erst recht bei einer Dritten gegeben. Ferner stellt sich dann auch die Frage, welchen Zweck es denn hätte, eine Dritte zu haben.

2 Wohnungen in einer Stadt

Mike11, Sonntag, 15.07.2018 (vor 2084 Tagen) @ René

okay, mit Besteuerung der Leistungsfähigkeit als Begründung wird die genannte "Gleichbehandlung" des BVG einleuchtend;