Hauptwohnung untervermietet - und nun?

MariaK, Dienstag, 12.06.2018 (vor 2117 Tagen)

Hallo,

folgender Fall:

Wegen eines geplanten Auslandsaufenthaltes habe ich meine gesamte Wohnung - in der ich Hauptmieterin bin - für ein Jahr untervermietet. Mit Erlaubnis der Wohnungsgesellschaft.

Nun musste ich den Aufenthalt leider schon sehr bald abbrechen und habe mir für die nächsten 10 Monate in meiner Stadt (NRW) eine kleine Wohnung gemietet, bis der Untermieter auszieht und ich wieder in meine Hauptwohnung kann.

Ist meine vermietete Hauptwohnung nun mein Zweitwohnsitz? Aber da bin ich ja nie, da wohnt ja der Untermieter. Oder halte ich einfach die Füße still? Oder ziehe ich „einfach“ schon nach 6 Monaten aus der Übergangswohnung aus und suche wieder ein neue? Oder ist die neue kleine Wohnung nun die Zweitwohnung? Das ganze überfordert mich gerade etwas.

Vielleicht habt ihr einen Tipp.

Viele Grüße

Maria

Hauptwohnung untervermietet - und nun?

Alfred @, Dienstag, 12.06.2018 (vor 2117 Tagen) @ MariaK

Um nicht auf Vermutungen angewiesen zu sein: Hilfreich für eine etwas präzisere Antwort wäre der Name der Stadt (wegen der Zweitwohnungsteuersatzung).

Hauptwohnung untervermietet - und nun?

MariaK, Dienstag, 12.06.2018 (vor 2117 Tagen) @ Alfred

Es handelt sich um Köln.

Hauptwohnung untervermietet - und nun?

Alfred @, Dienstag, 12.06.2018 (vor 2117 Tagen) @ MariaK

Die Kölner Zweitwohnungsteuer richtet sich nach dem Melderecht. Und da sieht es für Dich so aus, dass Du nur eine einzige Wohnung zum „Wohnen oder Schlafen nutzt“.

Die vermietete Wohnung ist melderechtlich für Dich nicht existent und spielt zweitwohnungsteuerrechtlich keine Rolle.

Sicherheitshalber solltest Du Deinen Meldestatus in Köln überprüfen – könnte sein, dass Du dort nicht mit alleiniger Wohnung sondern irrtümlich mit Haupt und Nebenwohnung registriert bist. Falls das so wäre: Sofort berichtigen.

Hauptwohnung untervermietet - und nun?

MariaK, Dienstag, 12.06.2018 (vor 2117 Tagen) @ Alfred

Das heißt, ich sollte mich ummelden, so dass die kleine neue Wohnung im Personalausweis steht und nach einem Jahr melde ich mich wieder um auf die alte?

Hauptwohnung untervermietet - und nun?

Alfred @, Dienstag, 12.06.2018 (vor 2117 Tagen) @ MariaK

So will es das Gesetz. Alles andere ist eine Ordnungswidrigkeit - Bußgeld bis zu 1.000 €.

Hauptwohnung untervermietet - und nun?

MariaK, Dienstag, 12.06.2018 (vor 2117 Tagen) @ Alfred

Danke für die Info