Zeitwohnsteuer Berlin nachzahlen?

Klarissa1, Samstag, 02.03.2019 (vor 1874 Tagen)

Hallo!

Ich werde meinen Hauptwohnsitz aufgeben und zurück in meine Wohnung in Berlin ziehen (dies war lange mein Hauptwohnsitz, 2014 bin ich dann für ein Studium weggezogen und habe die Wohnung als Zweitwohnsitz gemeldet).
Ich habe auch einen Bescheid zwecks Zweitwohnsitzsteuer bekommen, musste dann aber doch nichts zahlen, da die Wohnung untervermietet wurde. Danach habe ich diesbezüglich nichts mehr gehört. Meine Untermieter sind schon vor einer Weile ausgezogen, so dass die Wohnung eigentlich leer stand. Jetzt ziehe ich zurück und möchte die Wohnung wieder als Hauptwohnsitz anmelden.
Hätte ich etwas unternehmen müssen als die Untermieter ausgezogen sind?
Muss ich jetzt Zweitwohnsitzsteuer nachbezahlen?

Herzlichen Dank für die Auskunft und einen schönen Tag!

Zeitwohnungsteuer Berlin nachzahlen?

Alfred @, Dienstag, 05.03.2019 (vor 1871 Tagen) @ Klarissa1

Mal zu meinem Verständnis:
1. Die Wohnung in Berlin war als Deine Nebenwohnung registriert, obwohl Du sie seit 2014 (unter)vermietet und nicht darin gewohnt hast?
2. Was heißt - TT.MM.JJJJ - „vor einer Weile“?

Zeitwohnungsteuer Berlin nachzahlen?

Klarissa1, Dienstag, 05.03.2019 (vor 1871 Tagen) @ Alfred

Hallo Alfred,

zu 1) genau. Die Berliner Wohnung ist als Zweitwohnsitz registriert. Es war von Anfang an klar, dass ich nach dem Studium zurückkehre und ich wollte keinesfalls meine Wohnung verlieren.

zu 2) Die letzte Untermieterin ist im März 2017 ausgezogen.

Vielen Dank!

Zeitwohnungsteuer Berlin nachzahlen?

Alfred @, Donnerstag, 07.03.2019 (vor 1869 Tagen) @ Klarissa1

So wie es für mich aussieht, war 2014 die melderechtliche Registrierung mit Nebenwohnung in Berlin falsch. Du hättest Dich am Studienort mit alleiniger Wohnung registrieren lassen müssen. Daraus kann das Einwohnermeldeamt eine Ordnungswidrigkeit nach dem Bundesmeldegesetz machen.

Auch aus der unterlassenen Meldung des Auszugs der Untermieterin im März 2017 kann das Finanzamt eine Ordnungswidrigkeit machen. Ob das Finanzamt sich überhaupt rührt, wenn Du Dich in Berlin mit alleiniger Wohnung zurückmeldest, ist fraglich. Wenn Du Glück hast passiert überhaupt nichts.