Bekanntgeben erst nach Einführung der ZWS rechtens (Frankfurt/Main)?

buendelmoewe, Montag, 08.04.2019 (vor 1837 Tagen)

Guten Tag und vielen Dank schon im Voraus für die Beantwortung meiner Fragen, ich war sehr froh, als ich gerade dieses Forum gefunden habe.

in Frankfurt wurde mit Beschluss vom 8.11.2018 eine ZWS ab 01.01.2019 eingeführt. Ist es rechtens, dass die Stadt erst jetzt die Betroffenen darüber informiert, wo es eigentlich zu spät ist, sich noch rechtzeitig vor der Einführung abzumelden? Oder gibt es in solchen Fällen eine Kulanzzeit?

Es betrifft meinen Freund, der vor 2 Jahren zu mir nach Frankfurt gezogen ist, vorher aber seinen Hauptwohnsitz in Berlin hatte. Er hat hier seinen Erstwohnsitz angemeldet, aber den Zweitwohnsitz, die er während der Berlin-Zeit bei seiner Mutter (auch in Frankfurt) hatte, beibehalten. Hätten wir von der Einführung der ZWS gewusst, hätte er sich natürlich direkt abgemeldet. Kann die Stadt trotzdem die Zahlung der ZWS von ihm verlangen, obwohl er bei seiner Mutter 0€ Miete bezahlt? Und wenn ja, wie wird diese dann bemessen? Den Brief über die Einführung der ZWS hat er heute erst erhalten.

Vielen Dank und freundliche Grüße!

Bekanntgeben erst nach Einführung der ZWSt rechtens (Frankfurt/Main)?

Alfred @, Dienstag, 09.04.2019 (vor 1836 Tagen) @ buendelmoewe

Maßgeblich für die Rechtsgültigkeit ist die öffentliche Bekanntmachung und nicht das Schreiben an die Betroffenen.

Wenn ich Dich richtig verstanden habe,
1. Ist Dein Freund mit Haupt- und Nebenwohnung in FfaM registriert. Gemäß Satzung ist die Nebenwohnung eine Zweitwohnung, außer die Ausnahmeregelung nach § 2 Abs. 5 würde greifen.
2. Ist die Nebenwohnung die Wohnung seiner Mutter, in der ihm nur eine tatsächliche, jederzeit widerrufliche "Wohngelegenheit" geboten und kein Nutzungsrecht an der Wohnung eingeräumt wird.

Wenn dem so ist, wäre Dein Freund nicht steuerpflichtig, da der Begriff des Innehabens nicht nur ein tatsächliches Bewohnen, sondern ein Nutzungsrecht an der Wohnung voraussetzt. Steuerpflichtig ist jede volljährige Person, die im Stadtgebiet von Frankfurt am Main eine Zweitwohnung innehat. Hierbei gelten grundsätzlich die faktischen Verhältnisse. Das können Eigentümer, Mieter oder sonstige, dauernutzungsberechtigte Personen sein Stadt (FfaM – FAQs zur ZWSt).
Da Dein Freund die Nebenwohnung vermutlich nicht mehr oder nur gelegentlich (besuchsweise) nutzt, wäre es sinnvoll und auch richtig, die Nebenwohnung abzumelden.

Die Erklärung zur ZWSt der Stadt kenne ich nicht, vermutlich ist sie für solche Fälle nicht vorgesehen. Deswegen Vorsicht beim Ausfüllen, denn Dein Freund ist nicht Inhaber der ZW.
Noch Fragen?

Bekanntgeben erst nach Einführung der ZWSt rechtens (Frankfurt/Main)?

buendelmoewe, Mittwoch, 10.04.2019 (vor 1834 Tagen) @ Alfred

Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Das war schon mal sehr beruhigend. Er hat dann heute bei der Stadt angerufen und kann die Wohnung rückwirkend abmelden. Viele Grüße!