Zweitwohnsitzsteuerprüfung Formular, rückwirkend abgemeldet

Annika, Dienstag, 09.04.2019 (vor 1814 Tagen)

Hallo zusammen,

nachdem ich von meinem Heimatort aufgefordert wurde, wo ich noch mit Zweitwohnsitz im Haus meiner Eltern aus Jugendzeiten gemeldet bin, zur Prüfung der Zweitwohnungssteuerpflicht ein Formular auszufüllen, habe ich mich rückwirkend abgemeldet. Nun habe ich einen Brief aufgesetzt, in dem ich erkläre, dass die Zweitwohnung noch aus Jugendzeiten stammt, ich aber nach dem Abitur ausgezogen bin, was schon Jahrzehnte zurückliegt, und ich das jetzt berichtigt habe. Und deshalb bitte ich um Niederschlagung. (Abmelden konnte ich mich problemlos beim Einwohnermeldeamt meines Hauptwohnsitzes.)
Jetzt ist die Frage muss ich unbedingt das Formular auch ausfüllen und mitschicken oder genügt es, dass ich nur den Brief hinschicke, was mir am liebsten wäre; denn in dem Formular sind ja alle möglichen Fragen, wie zu Jahresrohmiete, Ausstattung oder monatliche Nebenkosten.
Es wäre toll, wenn Ihr mir hierzu Tipps geben könntet.
Noch zur weiteren Info: Meine Eltern leben nicht mehr und das Haus gehört inzwischen meinem Bruder und mir. Wir wollen es in der nächsten Zeit umbauen und sanieren und dann auch vermieten.

Viele Grüße

Annika

Zweitwohnungsteuerprüfung Formular, rückwirkend abgemeldet

Alfred @, Donnerstag, 11.04.2019 (vor 1813 Tagen) @ Annika

So ausführlich würde ich nicht schreiben. Mittelung der rückwirkenden Abmeldung der Nebenwohnung und Rücksendung des unausgefüllten Erklärung zur Zweitwohnungsteuer mit der Bemerkung " zu meiner Entlastung ..." sollte genügen.

Zweitwohnungsteuerprüfung Formular, rückwirkend abgemeldet

Annika, Mittwoch, 01.05.2019 (vor 1793 Tagen) @ Alfred

Erst mal herzlichen Dank für die Antwort. Nun will die Stadt einerseits den Grund wissen, warum ich mich rückwirkend abgemeldet habe.
Andererseits will sie nachprüfen, wo mein Onkel gewohnt hat. Er ist im Haus nebenan in einer kleinen Wohnung gemeldet, hat aber auch unser elterliches Haus genutzt - es war zeitlebens immer ein sehr enges Familienverhältnis, sodass wir vor seinem Tod auch nichts verändern wollten. Inzwischen ist er verstorben. Und jetzt wollen wir das Haus sanieren, umbauen und vermieten. Könnte es hier Probleme geben, da er in der einen Wohnung gemeldet ist und andererseits unser Elternhaus genutzt, bzw. sozusagen bis zu seinem Tod Inhaber war?
Es wäre toll, wenn ihr hier Infos oder Tipps hättet. Vielen Dank schon mal im Voraus.