Zwei Wohnsitze in DE ein Wohnsitz im Ausland

KeRin, Montag, 04.11.2019 (vor 1635 Tagen)

Hallo zusammen,

ich wohne seit eh und je in Süd-Deutschland und möchte auch weiterhin in dieser Region leben.
Bis ende, dieses Jahres vermiete ich in Nord-Deutschland eine ETW. Diese ETW möchte ich zukünftig selber als Zweitwohnung nutzen. Zudem habe ich vor mir in Österreich ein Haus zu kaufen. An keinem dieser drei Orte möchte ich für länger als 5 Monate am Stück bleiben und immer hin und her wechseln. Die Behörden in Österreich meinten, mein Wohnsitz in Österreich müsse als mein Hauptwohnsitz gemeldet sein.

Meine Fragen sind, muss ich meinen Zweitwohnsitz in Nord-Deutschland melden, wenn ich nie länger, als 6 Monate dort seien werde und wird mein Wohnsitz in Süd-Deutschland auch zu einem Zweitwohnsitz, weil ich in Österreich meinen Hauptwohnsitz gemeldet habe oder ist der deutschen Meldebehörde meine Wohnung im Ausland egal?

Es würde laut Satzung der Gemeinden sowohl in Nord- als auch in Süd-Deutschland Zweitwohnsitzsteuer anfallen, wenn diese tatsächlich als Zweitwohnsitz gemeldet werden müssen.

Besten Dank!

Zwei Wohnsitze in DE ein Wohnsitz im Ausland

Rebell @, Dienstag, 05.11.2019 (vor 1635 Tagen) @ KeRin

Meine Fragen sind, muss ich meinen Zweitwohnsitz in Nord-Deutschland melden, wenn ich nie länger, als 6 Monate dort seien werde und wird mein Wohnsitz in Süd-Deutschland auch zu einem Zweitwohnsitz, weil ich in Österreich meinen Hauptwohnsitz gemeldet habe oder ist der deutschen Meldebehörde meine Wohnung im Ausland egal?

Zuerst würde ich raten die Satzungen zur Zwst zu prüfen, sollte die Bemessungsgrundlage nur auf Schätzdaten begründet werden - hilft in Zukunft nur noch der Klageweg - denn inzwischen sind die Gerichte besonders die BVerwG. und Bundesverfassungsgericht dabei dieser willkürlichen Besteuerung welche gegen den Gleichheitsgrundsatz verstößt - etwas mehr Ordnung reinzubringen.


Es würde laut Satzung der Gemeinden sowohl in Nord- als auch in Süd-Deutschland Zweitwohnsitzsteuer anfallen, wenn diese tatsächlich als Zweitwohnsitz gemeldet werden müssen.

All diese Abzockerkommunen konnten bisher willkürliche Steuerbescheide erlassen - und von der großen Mehrheit einfach - zwar mit Murren - aber geduldig bezahlt!!!

Wichtigstes dabei - den richtigen Anwalt für Verwaltungsrecht einsetzen - hat nichts mit Steuerrecht oder Verkehrsrecht - auch Scheidungs- oder Mietrecht - nur das Verwaltungsrecht ist für diesen Unfug massgebend!
Vom Verein Freunde für Ferien in Bayern nachweislich erfolgreich bei zahlreichen Klagen inzwischen sogar höchstrichterliche Entscheidungen erfolgt und in naher Zeit nochmals zu erwarten!!

Zwei Wohnsitze in DE ein Wohnsitz im Ausland

René ⌂ @, Freitag, 08.11.2019 (vor 1631 Tagen) @ KeRin

Ohne Benennung der Städte kann man nur orakeln. Da es eine kommunale Steuer ist, haben auch die Kommunen viel Regelungsfantasie.

Den Hinweis von Rebell sollte man mit Vorsicht genießen. Zwar gibt es nicht wenige Kommunen, die die Steuer auf Basis der Einheitswerte von 1964/1935 (ähnlich wie bei Grundsteuer) heranziehen - und die Chancen in einem Klageverfahren nicht schlecht sind. Am Ende des Tages hat die Kommune aber die Möglichkeit, eine konforme Satzung auch nachträglich auf den Weg zu bringen.

Zwei Wohnsitze in DE ein Wohnsitz im Ausland

Rebell @, Sonntag, 10.11.2019 (vor 1630 Tagen) @ René

Am Ende des Tages hat die Kommune aber die Möglichkeit, eine konforme Satzung auch nachträglich auf den Weg zu bringen.

Das gelingt nicht immer reibungslos - denn künftig werden die Hürden wohl etwas problematischer werden.

Sollte Rene mal nicht Recht bekommen ? So ist es immer mal wieder möglich Beiträge zu löschen!

Zwei Wohnsitze in DE ein Wohnsitz im Ausland

René ⌂ @, Dienstag, 12.11.2019 (vor 1627 Tagen) @ Rebell

Was soll an der Aussage falsch sein?

Ja, sie kann auch einen zweiten, dritten und vierten Anlauf unternehmen. Ändert sich dadurch etwas praktisch?