Verheiratet, Arbeitnehmer trotzdem Zweitwohnungssteuer

Anderbruegge, Mittwoch, 20.11.2019 (vor 1611 Tagen)

Ich bin im hohen Alter von 63 noch mal beruflich nach München versetzt worden und habe mich (dummerweise) gemeinsam mit meiner Ehefrau angemeldet und eine Zweitwohnsitz bezogen. Jetzt soll ich für die Zeit, für die meine Frau Zweitwohnungssteuer gezahlt hat, ebenfalls Zweitwohnungssteuer zahlen, obwohl ich nachgewiesen habe, dass ich beruflich bedingt hier lebe. Ich denke, Verheiratete Arbeitnehmer brauchen diese Steuer nicht zu zahlen.

Im Übrigen hat meine Frau die wenigsten Tage hier verbracht, sondern war überwiegend am Hauptwohnsitz. Ich selber bin immer für einige Wochen hier und dann wieder für eine gewisse Urlaubszeit zu Hause.

Ist das rechtens, dass auch ich zahlen muss für die Zeit, in der meine Frau hier gemeldet war???

Verheiratet, Arbeitnehmer trotzdem Zweitwohnungssteuer

René ⌂ @, Donnerstag, 12.12.2019 (vor 1589 Tagen) @ Anderbruegge

Ich zitiere den Leitsatz aus dem Urteil:

Die Erhebung der Zweitwohnungsteuer auf die Innehabung von Erwerbszweitwohnungen durch Verheiratete stellt eine gegen Art. 6 Abs. 1 GG verstoßende Diskriminierung der Ehe dar.

Die Logik ist also: du beziehst zur Erwerbsarbeit eine Nebenwohnung, weil die Arbeit gut für die Familie ist.

Daraus leitet sich dann auch die Satzung der Stadt München ab:


(3) Als Zweitwohnungen gelten nicht: [..]
3. Wohnungen, die verheiratete und nicht dauernd getrennt lebende Personen aus beruflichen Gründen in der Landeshauptstadt München innehaben, wenn sich die Hauptwohnung der Eheleute außerhalb der Landeshauptstadt München befindet.

In dem Moment, wo nicht nur du, sondern auch deine Frau eine Nebenwohnung gemeinsam inne haben, stellt sich eben dann die Frage, ob diese aus beruflichen Gründen besteht. Hier wird es juristisch und spitzfindig, insbesondere da der Befreiunggrundsatz auf Richterrecht sich bezieht.

Hier wäre es wohl einfacher, wenn sich die Frau anmeldet (Wohnt sie da wirklich - oder besucht sie da nur?)

Verheiratet, Arbeitnehmer trotzdem Zweitwohnungssteuer

Alfred @, Dienstag, 31.12.2019 (vor 1570 Tagen) @ René

Hier wäre es wohl einfacher, wenn sich die Frau anmeldet …

Gemeint ist hier wohl "abmeldet".

Verheiratet, Arbeitnehmer trotzdem Zweitwohnungssteuer

Fridolina, Montag, 30.12.2019 (vor 1571 Tagen) @ Anderbruegge

Hallo, die Chance, dass das Verfahren rechtswidrig ist, besteht durchaus:
Wenn Sie z.B. als Lehrer beruflich bedingt versetzt wurden und vielleicht noch ein häusliches Arbeitszimmer benötigen, dürften Sie befreit sein.
Auch wenn Sie zusammen einen zweiten Wohnsitz angemeldet haben, wäre das weder ein Grund für einen Wechsel des Wohnsitzes, wozu man gerne indirekt genötigt werden soll, noch für ein doppeltes Abkassieren.
DENN: Noch immer ist der Schutz der Ehe heilig ! Und wenn Ihre Frau öfter in Ihrer Nähe am Arbeitsort weilt, nur allzu verständlich.
Wichtig wäre, dass Ihre doppelte Haushaltungsführung von Finanzamt des Hauptwohnsitzes anerkannt ist.
Weiteres können Sie dem Link unter meinem heutigen Eintrag als Fridolina entnehmen.

Verheiratet, Arbeitnehmer trotzdem Zweitwohnungsteuer

Alfred @, Dienstag, 31.12.2019 (vor 1570 Tagen) @ Fridolina

Wichtig wäre, dass Ihre doppelte Haushaltungsführung von Finanzamt des Hauptwohnsitzes anerkannt ist.

Die Zweitwohnungsteuer ist eine Aufwand- keine Einkommensteuer

Befreiung bei Ehepartnern unabhängig von zeitlicher Nutzung

Fridolina, Mittwoch, 01.01.2020 (vor 1569 Tagen) @ Anderbruegge

.. und hier noch Genaueres gemäß Urteil des Bundesfinanzhofs (28.09.2015, II R 13/14) - aus "kostenlose-Urteile.de" :

"Hamburger Zweitwohnungssteuer: Befreiung für eine aus beruflichen Gründen gehaltene Nebenwohnung eines Verheirateten verfassungsgemäß

Regelung stellt keine verfassungswidrige Ungleichbehandlung gegenüber Ledigen dar

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass eine aus beruflichen Gründen in Hamburg gehaltene Nebenwohnung eines nicht dauernd getrennt lebenden Ehepartners unabhängig vom zeitlichen Umfang der Nutzung von der Hamburgischen Zweitwohnungssteuer befreit ist. (....)"

Da diese grundlegende Entscheidung vom BUNDESfinanzhof kommt, dürfte sie überall Gültigkeit haben.....

Befreiung bei Ehepartnern unabhängig von zeitlicher Nutzung

Alfred @, Mittwoch, 01.01.2020 (vor 1569 Tagen) @ Fridolina

Diese Entscheidung ist nicht neu. Sie entspricht/bestätigt den HH Gesetzestest. der nicht die vorwiegende Nutzung verlangt.
"... für Wohnungen, die eine verheiratete oder in Lebenspartnerschaft lebende Person, die nicht dauernd getrennt von ihrem Ehe- oder Lebenspartner lebt, aus überwiegend beruflichen Gründen innehat, wenn die gemeinsame Wohnung die Hauptwohnung ist und außerhalb des Gebietes der Freien und Hansestadt Hamburg belegen ist.
Der Text in Salzgitter verlangt die vorwiegende Nutzung und ist ebenfalls rechtmäßig.

Befreiung bei Ehepartnern unabhängig von zeitlicher Nutzung

Fridolina, Mittwoch, 01.01.2020 (vor 1569 Tagen) @ Alfred

Was in Satzungen steht, kann durchaus nichtig sein : siehe Wikipedia, Zweitwohnsitzsteuer, Rechtslage:
"Für Ehepaare gilt nach Erklärung des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Oktober 2005 eine Ausnahme von der Zweitwohnungssteuerpflicht, wenn in der Satzung Bezug auf die melderechtliche Hauptwohnung genommen wird. Ehepartner, die wegen ihrer Arbeitsstelle eine Wohnung in einer anderen Stadt haben, müssen in solchen Fällen für ihre zweite Wohnung keine Steuern zahlen. Die Richter in Karlsruhe erklärten deswegen die Regelungen der Städte Hannover und Dortmund für nichtig (....)"
Ja, und da in Hannover offenbar ebenso paradoxe Äußerungen bez. der Nutzung zu lesen waren (siehe anderer Eintrag) , dürfte für Salzgitter und andere Städte, die dem "Vorbild" Hannovers gefolgt sind, Ähnliches gelten.

Befreiung bei Ehepartnern unabhängig von zeitlicher Nutzung

Alfred @, Mittwoch, 01.01.2020 (vor 1569 Tagen) @ Fridolina

Was in Satzungen steht, kann durchaus nichtig sein

Klar, wurde auch schon oft festgestellt.

Ja, und da in Hannover offenbar ebenso paradoxe Äußerungen bez. der Nutzung zu lesen waren (siehe anderer Eintrag) , dürfte für Salzgitter und andere Städte, die dem "Vorbild" Hannovers gefolgt sind, Ähnliches gelten.

Hannover hatte in der vom BVerfG für nichtig erklärten Satzung überhaupt keine Befreiung für Verheiratete vorgesehen - deswegen die Nichtigkeit. Am Besten mal den Beschluss vollständig lesen.