Kurbeitrag bei Zweitwohnsitz in elterliche Wohnung?!

Gast, Sonntag, 01.12.2019 (vor 1609 Tagen)

Hallo zusammen,
ich hatte heute einen Brief in der Post, ich solle in dem bayerischen Dorf, in dem ich aufgewachsen bin, 30€ Kurbeitrag bezahlen.
Ich wohne dort längst nicht mehr, war im Studium teilweise noch bei meinen Eltern als Zweitwohnsitz gemeldet und nur vor drei Jahren hatte ich in einer Notlage meinen Hauptwohnsitz dort (mietfrei bei den Eltern). Anscheinend ist im System als Nebenwohnsitz bzw. Zweitwohnsitz noch die Adresse meiner Eltern eingetragen.
Jetzt soll ich das erste Mal in meinem Leben dort Kurbeitrag bezahlen, obwohl ich dort tatsächlich keine Wohnung besitze, nur auf Besuch ab und an bin.

Ist das rechtlich überhaupt korrekt? Und wie kann ich mich dagegen wehren? Ich will auf jeden Fall in meiner aktuellen Gemeinde (Hauptwohnsitz) am Montag nachfragen, ob ich offiziell überhaupt einen Zweitwohnsitz habe.

Könnt ihr mir helfen?
Danke

Kurbeitrag bei Zweitwohnsitz in elterliche Wohnung?!

Kommunalfreund @, Montag, 02.12.2019 (vor 1607 Tagen) @ Gast

Ist das rechtlich überhaupt korrekt? Und wie kann ich mich dagegen wehren? Ich will auf jeden Fall in meiner aktuellen Gemeinde (Hauptwohnsitz) am Montag nachfragen, ob ich offiziell überhaupt einen Zweitwohnsitz habe.

Vielleicht verräts Du mal in welchem "Nobelort in Bayern" - dann kann man eventuell dazu eine schlüssige Antwort finden.

Könnt ihr mir helfen?

Helfen ist so nur mit ?? Aber wer Bayerische Gepflogenheiten kennt hat eventuelle dazu einen kleinen - wichtigen Hinweis zu bieten.

Danke

Kurbeitrag bei Zweitwohnsitz in elterliche Wohnung?!

René ⌂ @, Donnerstag, 12.12.2019 (vor 1597 Tagen) @ Gast

Hilfreich wäre in der Tat die Nennung des Ortes.

Allgemein geht deine Frage aber vor allem um die Kurtaxe, nicht um die Zweitwohnungsteuer. Als Betreiber trenne ich die Themen, von Kurtaxe habe ich schlicht keine Ahnung. Mir sind aber schon Orte begegnet, die neben der ZWS auch Kurzaxe wollen.