nebenwohnsitz bei den eltern im haus

Moni @, Dienstag, 20.03.2007 (vor 6247 Tagen)

Hallöchen die herrschaften,

habe letzte woche so einen bescheid erhalten ich möchte doch bitte die zweitwohnsitzsteuer für dieses jahr in satow bezahlen. haupsitz ist in hamburg.
ich frage mich warum ich denn erst seit diesem jahr das bezahlen soll>>
auf meinem bescheid ist rechnerisch was draufgeschmiert.. 12m² soll ich haben. hab ich ja gar nicht.. bin da nur gemeldet. hatte gestern schon mit 3 ämtern telefoniert und die können sich das gar nicht vorstellen das für die elterliche wohnung diese steuer fällig wird. was ist nun richtig...

ich finde auch nichts direktes für satow...

nebenwohnsitz bei den eltern im haus

Christian @, Mittwoch, 21.03.2007 (vor 6246 Tagen) @ Moni

Selber Hallo,
da ich die Satower Satzung nicht im Netz gefunden habe, kann ich die eine oder andere Frage nicht beantworten. Auf jeden Fall ist es eindeutig und entspricht ständiger Rechtsprechung, dass Du für ein Zimmer in der Wohnung der Eltern, das Du nicht „innehast“, auch nicht zur Zweitwohnungsteuer herangezogen werden kannst.
Mit Ämtern telefonieren hilft da überhaupt nichts. Im Steuerbescheid muss angegeben sein, bei wem bis wann Widerspruch einzulegen ist. Genau das ist zu tun. Danach kann man weiter sehen.
Dazu lese am besten den mittlerweile etwas längeren Beitrag von/zu ZWSOpfer. Solltest Du Dich nicht mehr in der Ausbildung/im Studium befinden und berufstätig sein werden, gilt bezüglich des „Innehabens“ das Gleiche. Kein Innehaben der Nebenwohnung = keine Zweitwohnungsteuerpflicht.
Noch Fragen>
Gruß