Haupt- und Zweitwohnsitz

Woschi @, Donnerstag, 29.03.2007 (vor 6231 Tagen)

Hallo. Wahrscheinlich wurden die folgenden Fragen schon etliche Male gestellt, aber ich konnte sie genau so in dieser Form noch nicht im Forum finden.

Ich habe bisher in Hamburg gelebt und habe nun einen Job in einem Kuhdorf in Mecklenburg. Ich fahre meistens Montag morgen nach MV und Freitag Abend nach HH. Wenn man die Zahl der Übernachtungen einschließlich der Feiertage und Urlaub zählt, wird es wohl ungefähr 50:50 sein.
In HH wohne ich mit meiner jüngeren, aber volljährigen Schwester zusammen. Ausserdem lebt meine Freundin in HH und alle meine Freunde, in MV kenne ich ausser den Kollegen niemanden (Gibt eigentlich auch nur Rentner hier). Die meisten Kollegen sind mit Erstwohnsitz in HH gemeldet und mit Nebenwohnsitz in MV, auch die alleinstehenden.
Damit für mich erstens weiterhin die Ausländerbehörde HH zuständig bleibt, zweitens ich keine Zweitwohnsitzsteuer in HH bezahlen muss und drittens ich Fahrtkosten steuerlich absetzen kann, möchte ich meinen Hauptwohnsitz in HH belassen.
Als ich die Wohnung in MV als Zweitwohnsitz melden wollte, sagte mir die Beamtin, dass das nicht ginge, da ich hier arbeitete und somit mehr in MV als in HH sei.

Meine Frage: Wieso muss ich überhaupt begründen, wo mein Haupt- und Nebenwohnsitz habe, was geht es die Meldebehörde eigentlich an, wo ich arbeite>

Vielen Dank im Voraus,

Woschi

Haupt- und Zweitwohnsitz

Christian @, Sonntag, 01.04.2007 (vor 6228 Tagen) @ Woschi

Hallo Woschi,
das Melderecht nimmt auf solche Feinheiten wie persönliche Wünsche oder das Verhalten anderer keine Rücksicht. Die Auskunft, das bei einem ledigen (volljährigen) Einwohner die Hauptwohnung dort zu sein hat, wo er sich übers das Jahre gesehen - rein quantitativ, zeitlich - vorwiegend aufhält/aufhalten wird, ist richtig.
So wie Du Deine derzeitigen Lebens- und Wohnverhältnisse beschreibst, wäre das dann wohl das „Kuhdorf in MV“. Allenfalls kannst Du Dir noch überlegen, dieses sicherlich recht nette Dorf zu Deiner alleinigen Wohnung zu machen und Deine Schwester in Hamburg nur noch zu besuchen. Dann stellt sich die Frage nach einer möglichen Zweitwohnungsteuer in HH überhaupt nicht - wenn sie denn überhaupt fällig werden würde.
Noch Fragen>
Gruß