Zweitwohnsitzsteuer ohne Mietvertrag

wonderpack @, Freitag, 06.04.2007 (vor 6223 Tagen)

Guten Tag,

ich habe folgendes Problem.

Ich muss aus beruflichen Gründen für eine gewisse Zeit (ca. 9 Monate etwa 200Km von meinem Heimatort enfernt) nach München. Dort bekomme ich ein Zimmer ohne Mietvertrag. Da ich meinen Firmenwagen für die dortige Adresse angebe, muss ich einen Zweitwohnsitz anmelden. Richtig> Aber ohne Mietvertrag keinen Zweitwohnsitz>
Ich weiss momentan nicht wie ich das regeln soll bzw. kann. Was kann ich tun>

Danke im Vorraus und Grüße
WP

Zweitwohnsitzsteuer ohne Mietvertrag

Christian @, Freitag, 06.04.2007 (vor 6223 Tagen) @ wonderpack

Wozu man zur Angabe der Adresse für einen Firmenwagens einen Zeitwohnsitz benötigt, erschließt sich mir nicht. Aber sei’s drum, ist vermutlich eh nicht gemeint.
Sollte es darum gehen, sich in München mit Nebenwohnung anzumelden, ist ein Mietvertrag nicht erforderlich. Da genügt ein umschlossener Raum, er zum Schlafen genutzt wird. Darauf wird allerdings - auch ganz ohne Mietvertrag - die Münchener Zweitwohnungsteuer fällig.
Noch Fragen>
Gruß

Zweitwohnsitzsteuer ohne Mietvertrag

wonderpack @, Samstag, 07.04.2007 (vor 6223 Tagen) @ Christian

Hallo Christian,

erstmal danke für Deine Antwort.

Da ich meinen Firmenwagen versteuern muss, benötige ich einen Wohnsitz in der Nähe.
Das heißt ich gehe zum Meldeamt und sage, daß ich einen Zweitwonsitz anmelden möchte und dann>
Ich wohne bei einem Freund> Von was gehen die dann aus, wenn Sie eine Zweitwohnungssteuer erheben wollen>

Grüße
Matthias

Zweitwohnsitzsteuer ohne Mietvertrag

Christian @, Samstag, 07.04.2007 (vor 6223 Tagen) @ wonderpack

Hallo Matthias,

das mit dem Firmenwagen verstehe ich zwar immer noch nicht, da sollte der Arbeitsplatz eigentlich ausreichen - aber sei’s drum.

Nur zur Sprachregelung: im Melderecht gibt es nur
- alleinige Wohnung oder
- Haupt- und Nebenwohnung, ggf. mehrere Nebenwohnungen.
Hauptwohnung ist die Wohnung, die vorwiegend (rein quantitativ/zeitlich) genutzt wird - wäre zu prüfen, ob das bei Dir schon die Wohnung in München sein könnte.

Wenn es eine Nebenwohnung ist, weil nicht vorwiegend genutzt, oder weil Du verheiratet bist, kannst Du sie so anmelden. Das passiert beim Bürgerbüro. Mit der Anmeldung erfährt Deine Nebenwohnung in München eine wundersame Wandlung. Sie wird zur Zweitwohnung. Das kommt einem Wunder nahe und ist eigentlich eine schöne Sache, denn auf diese Weise bekommst Du bald schwarz auf weiß, dass du wirtschaftlich besonderes leistungsfähig bist und Zweitwohnungsteuer zahlen darfst.

So ganz deutlich ist die Münchener Satzung für Deinen Fall nicht. Vermutlich ist die Berechnung aber „ganz einfach“: Die Steuer wird nach dem jährlichen Mietaufwand berechnet. Der jährliche Mietaufwand ist die Nettokaltmiete, die der Steuerpflichtige für die Benutzung der Wohnung aufgrund vertraglicher Vereinbarungen nach dem Stand im Zeitpunkt der Entstehung der Steuerpflicht für ein Jahr zu entrichten hätte (Jahresnettokaltmiete). Für Wohnungen, die dem Steuerpflichtigen unentgeltlich oder zu einem Entgelt unterhalb der ortsüblichen Miete überlassen sind, ist die Nettokaltmiete in der ortsüblichen Höhe anzusetzen. Sie wird von der Landeshauptstadt München in Anlehnung an die Nettokaltmiete geschätzt, die für Räume gleicher oder ähnlicher Art, Lage und Ausstattung regelmäßig gezahlt wird. Die Steuer beträgt jährlich 9 v.H. der Bemessungsgrundlage.

Das Problem dürfte darin liegen, dass Deine Zweitwohnung nur Teil einer melderechtlich alleinigen Wohnung genutzten Wohnung ist. Ich kenne die Münchener „Erklärung zur Zweitwohnungsteuer“ nicht. Du wirst sie irgendwann (kann nach Erfahrungen mir anderen Städten bis zu drei Jahren dauern) bekommen und ausfüllen müssen. Du wirst nach der Größe des „umschlossenen“ Raums, den Du zum (Wohnen oder) Schlafen nutzt gefragt, nach der Größe der Wohnung, vermutlich auch nach Bad und Toilette und Küche, denn diese Einrichtungen fließen vermutlich anteilig ein. Hoffentlich ist der schätzende städtische Bedienstete großzügig und setzt eine hohe Miete an, damit Du Dich über Deine exorbitante wirtschaftliche Leistungsfähigkeit auch so richtig freuen kannst. Tust Du doch, oder>

Gestaltungsmöglichkeiten sollte man rechtzeitig ins Augen fassen.

Noch Fragen>

Gruß