ZWS auch als Untermieter

Petra @, Montag, 09.04.2007 (vor 6221 Tagen)

Ich habe eine dringende Frage.
Ich werde von Mitte April 2007 bis Mitte September nach Hamburg gehen, um dort ein Praktikum bzw. meine Diplomarbeit fertig zu machen.
Ich werde in einer WG zur Untermiete wohnen. Mit meiner neuen Mitbewohnerin setze ich lediglich einen Untermietvertrag auf und sie wird ihrer Wohngenossenschaft melden, dass sie wieder ein Zimmer untervermietet. Jetzt meine Frage: Ist es für diese kurze Zeit notwendig, sich in Hamburg anzumelden und entspricht dieser vorübergehende Wohnsitz einer Zweitwohnung> Mein Hauptwohnsitz ist in Oldenburg, ich bin nur für diese kurze Zeit in Hamburg.

Ich wäre euch sehr dankbar, wenn ihr mir bei meinen Fragen helfen könntet.

Viele Grüße,
Petra

ZWS auch als Untermieter

Christian @, Montag, 09.04.2007 (vor 6220 Tagen) @ Petra

Hallo Petra,
§ 24 des Hamburgischen Meldegesetzes - Besucher, besagt:
„Wer zum Zwecke eines seiner Natur nach nicht länger als zwei Monate dauernden Aufenthaltes eine Wohnung bezieht, unterliegt hinsichtlich dieser Wohnung nicht der Meldepflicht nach § 12 Absatz 1.“
Danach bist Du meldepflichtig - der Natur der Sache nach mit Nebenwohnung, denn eine Abmeldung in Oldenburg (bisher wohl alleinige Wohnung) wäre falsch.
Noch Fragen>
Gruß