Zweitwohnsitz in einer WG - wer kennt sich aus?

lillymausi @, Donnerstag, 07.06.2007 (vor 6140 Tagen)

hi also ich hab mir das alles mal so durchgelesen und bin irgendwie nun auch nicht schlauer... habe mir auch die pdf datein durchgelesen aber so gut wie nix verstanden. ich hoffe jemand kann mir helfen...


also derzeit wohne ich in meinem zimmer bei meinen eltern in berlin. ich muss hier keine miete oder kostgeld zahlen. ich will aber nun nach worms umziehen zu meinem freund und einem kumpel von meinem freund. die beiden haben derzeit eine wg und haben nix dagegen das ich auch mit einziehe, da die miete ja dann durch 3 geht.
ich habe allerdings nicht vorgehabt meinen hauptwohnsitz nach worms zu verlegen da mein schatz nur noch ca 1,5 jahre studiert.
nun ist meine frage wie das mit der zweitwohnsitzsteuer ist wenn ich bei den beiden einziehe> weil ich ja da eigentlich auch nur 1 zimmer beziehe und das ja nicht meine wohnung ist.


ich hoffe jemand kann mir weiter helfen.
schon ma danke für alle die mir antworten :)

Hilfeee... dringend

Christian @, Donnerstag, 07.06.2007 (vor 6140 Tagen) @ lillymausi

es ist niemanden zu helfen, der glaubt, das Melderecht sei in das Belieben des einzelnen gestellt.
Wenn du nach Worms „umziehst“, gibt es melderechtlich mehrere Möglichkeiten, die von Deinen Lebens- und Wohnverhältnissen abhängen. Dementsprechend hast Du Dich anzumelden. Mal im Meldegesetz des Landes Rheinland-Pfalz nachlesen (§§ 13 und 14). Diese rechtlichen Regelungen sind verbindlich und nicht irgendwelche „Vorhaben“ bezüglich des Wohnsitzes.
Falls Du dich melderechtskonform in Worms mit Nebenwohnung anzumelden hast, weiß ich nicht, ob die Stadt Worms dann eine Zweitwohnungabgabe (so nennt sich das in Worms) verlangt oder nicht. Denn derzeit dürfte die Stadt bei Deiner Konstellation einige Probleme haben, das das OVG R.-P. zumindest im Fall eines Studenten entschieden hat, dass man zwei Wohnungen innehaben muss, um zu einer derartigen Abgabe herangezogen werden zu können. Ist aber eigentlich gegenstandslos, weil ich vermute, dass Du dich in Worms entweder mit Haupt- oder alleiniger Wohnung anzumelden hast.
Wohnung im Sinne der Wormser Satzung ist jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird und von dem aus zumindest die Mitbenutzung einer Küche oder Kochgelegenheit sowie einer Waschgelegenheit und einer Toilette möglich ist (was in Deinem Fall ja gegeben sein dürfte).
Noch Fragen>
Gruß

Hilfeee... dringend

lillymausi @, Donnerstag, 07.06.2007 (vor 6140 Tagen) @ Christian

das prob is, hab ich auch vergessen hier zu schreiben. das ich noch keinen job in worms hab. das heißt ich würde da hin ziehen und erstmal von dem was ich gespart hab leben und mir schnellstmöglich nen 400€ job suchen weil ich was anderes sicher net bekommen werde.
will halt vorher alle kosten die auf mich zu kommen könnten abwegen, ds ich laut amt überhaupt kein anspruch auf unterstützung hab.

Hilfeee... dringend

René ⌂ @, Donnerstag, 07.06.2007 (vor 6139 Tagen) @ lillymausi

Nimm es bitte nicht persönlich, aber ich habe eine Allergie gegen nichtsaussagende Betreffs. Und vermutlich nicht nur ich, das ist in anderen Foren genauso. Wer soll denn nachvollziehen können, um was es hier geht> Und so dringend, mal ehrlich, ist dein Anliegen nicht (bei anderen sind Fristen im Spiel).

Also formuliere bitte als Antwort einen neuen Betreff, ich korrigiere ihn dann nachträglich!

Hilfeee... dringend

lillymausi @, Donnerstag, 07.06.2007 (vor 6139 Tagen) @ René

also wegen der allergie würd ich ja ma zum arzt gehn. ansonsten is dir ja vielleicht der betreff angenehmer...zweitwohnsitz in einer wg wer kennt sich aus>

Hilfeee... dringend

René ⌂ @, Donnerstag, 07.06.2007 (vor 6139 Tagen) @ lillymausi

» ansonsten is dir ja vielleicht der betreff angenehmer...zweitwohnsitz in einer wg wer kennt sich aus>

Ja!

Zum Anliegen: Christian erklärte dir schon, daß wohl Worms dein Lebensmittelschwerpunkt ist - und 1.5 Jahre sind schon eine ordentliche Zeit.

Wie die Steuer allgemein bei WGs funktioniert, ist in den FAQ auf der Hauptseite beschrieben. Beachte, daß auch Berlin die Steuer erhebt, jedoch nur 5%. Es ist ohne Bedeutung, ob du etwas zahlst oder nicht - im Zweifel wird die ortsübliche Vergleichsmiete als Grundlage genommen.

Hilfeee... dringend

Christian @, Donnerstag, 07.06.2007 (vor 6139 Tagen) @ lillymausi

jetzt nehme ich meine Allergie. :-D
Es geht weder um einen Wohnsitz noch um den Schwerpunkt der Lebensbeziehungen/Lebensmittelpunkt. Es geht schlicht und einfach um melderechtkonformes Verhalten mit Haupt und Nebenwohnung oder alleiniger Wohnung. Das hat auch mit Berufstätigkeit oder anderen Dingen nichts zu tun.
Ärger mit der Zweitwohnungsteuer/-abgabe lässt sich ganz sicher nur vermeiden, wenn Du mit „alleiniger Wohnung“ gemeldet bist.
Noch Fragen
Gruß