Gültigkeit Urteil OLG Rheinland-Pfalz in Berlin?

Timmy80 @, Donnerstag, 12.07.2007 (vor 6105 Tagen)

Hallo Leute!

Studienbedingt wohne ich ab und an ein Berlin und habe deshalb dort einen Nebenwohnsitz gemeldet, Erstwohnsitz ist bei meinen Eltern.

Folgende Frage: Ich hatte von der Stadt Berlin einen Erhebungsbogen bekommen, durch den die Frage der Steuerpflicht geklärt werden sollte. Ich habe in Bezug auf das Urteil vom Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz (6 B 11579/06) vom Januar diesen Jahres argumentiert, dass ich nicht steuerpflichtig bin, da meine melderechtliche Erstwohnung ja entsprechend der Argumentation der Richter keine tatsächliche Erstwohnung darstellt (fehlende Verfügungsgewalt etc.) und das deshalb die Zweitwohnung hier steuerrechtlich nicht als Zweitwohnung zu werten sei.

Jetzt erlässt das Finanzamt doch einen Steuerbescheid und beruft sich darauf, dass in dem vom OVG Rheinland-Pfalz gefällten Urteil das betroffene Zweitwohnsitzsteuergesetz (ich glaube es war Mainz) den Begriff der Wohnung an melderechtliche Definitionen geknüpft hatte, das Berliner Gesetz hingegen eine eigene Definition findet.

Jetzt meine eigentliche Frage: Formal gesehen muss ich dem FA ja Recht geben, die definitorische Ausgangslage ist in der Tat nicht identisch und das Urteil dann wohl von mir nicht direkt heranzuziehen. Aber andererseits ändert das ja nichts an der Begründung der Richter, da der Fall ja gleich gelagert ist. Daher wollte ich wissen, ob da jemand schon Erfahrungen hat, inwieweit es sinnvoll ist, Widerspruch einzulegen und (ohne Rechtsschutzversicherung, da ist's jetzt zu spät...) womöglich einen Prozess zu führen in der Hoffnung, dass auch für Berlin ein gleiches Urteil gefällt wird. Oder hat jemand mit einem ganz anderen Weg Erfolg gehabt>

Schonmal jetzt vielen Dank für Eure Antworten!

Der Tim.

Gültigkeit Urteil OLG Rheinland-Pfalz in Berlin?

Christian @, Donnerstag, 12.07.2007 (vor 6105 Tagen) @ Timmy80

Hallo Tim,

Einspruch einlegen und dann einen Prozess führen ist immer ein Risiko. Die Alternative ist aber, „widerspruchslos“ zu zahlen.

Zum Berliner Brauchtum:

Du hast in der Sache Recht und der Beschluss des OVG RLP besagt nichts anderes, als die Entscheidungen des BVerfG: Eine Zweitwohnung kann nur der innehaben, der auch eine Erstwohnung innehat. Und das ist bei Dir nicht der Fall. Was die Berliner da betreiben, ist purer Hohn. Egal wie man Wohnung definiert, beide Wohnungen müssen innegehabt werden, die Wohnungsdefinition ist in diesem Zusammenhang zweitrangig. Davon wollen die Berliner offensichtlich ablenken, denn ihr Gesetz besteuert das Nutzen einer Nebenwohnung und nicht das Innehaben einer Zweitwohnung. Das steht nicht im Einklang mit den Vorgaben des BVerfG für die Zweitwohnungsteuer.

Wenn Du Einspruch einlegst, solltest Du Dich auf die Beschlüsse des BVerfG berufen (der Beschluss des OVG RLP besagt nichts anderes), in denen klar definiert ist, was eine Zweitwohnung ist. Das ist vor allem BVerfG Beschluss vom 6. Dezember 1983- 2 BvR 1275/79, BVerfGE 65, 325 <348>. Dieser höchstrichterlichen Definition genügt das Berliner ZWStG in § 2 Absatz 1 nicht, wenn es jede Nebenwohnung zur Zweitwohnung erklärt.

Aus der Erfahrung heraus, dass die meisten Betroffenen dann resignieren, klein beigeben und zahlen, werden die Berliner den Einspruch vermutlich dennoch zurückweisen. In diesem Fall kannst Du vor dem Finanzgericht selber klagen, ein Rechtsanwalt ist dazu nicht erforderlich. Das kann allerdings dann erst der Anfang sein, denn wenn das FG Berlin zu Recht Recht erkennt, wird die Stadt Berlin wohl in Berufung gehen.

Das Wort Wohnsitz (in allen Kombinationen solltes) Du in diesem Zusammenhang aus Deinem Wortschatz streichen.

Noch Fragen

Gruß

Gültigkeit Urteil OLG Rheinland-Pfalz in Berlin?

Timmy80 @, Montag, 16.07.2007 (vor 6101 Tagen) @ Christian

Hallo Christian!

Auf jeden Fall schon mal vielen Dank für Deine Antwort! Ich war ne Weile nicht online, sonst hätte ich früher geschrieben.
Ich weiß natürlich jetzt nicht so recht, was ich machen soll, zumal ich denke, dass in Berlin schon so einige gegen Ihren Bescheid angegangen sind und das Finanzgericht Berlin-Brandenburg wahrscheinlich immer gegen sie entschieden hat, sonst wäre ja da was bekannt. Klar wird sich die Stadt wehren, bevor sowas zum Präzedenzfall wird und denen die ganze Kohle flöten geht... die versuchen ja eh immer und überall abzukassieren, um ihre Haushaltslöcher irgendwie zu stopfen.

Ich befürchte also fast, ich werde zahlen müssen aber es löst verdammt viel Wut und ein Unrechtsunbehagen in mir aus...

Gruß,

Tim.

Gültigkeit Urteil OLG Rheinland-Pfalz in Berlin?

Christian @, Montag, 16.07.2007 (vor 6101 Tagen) @ Timmy80

Hallo Tim,
natürlich sind in Berlin schon einige gegen die ZWSt angegangen. Allerdings, so weit mir bekannt, mit anderen Argumenten.
Ohne Klage vor dem Finanzgericht kann sich natürlich nichts mehr bewegen, und Du musst zahlen! Das Unbehagen magst Du dabei behalten, aber die Wut solltest Du Dir verkneifen. Durch Deinen Verzicht auf den Rechtsweg stärkst Du die Berliner nur in Ihrer Haltung, dass das mit dem Abkassieren ganz einfach ist.
Gruß