ZWS bei unentgeltlicher Überlassung eines Zimmers ?

Epij @, Donnerstag, 09.08.2007 (vor 6077 Tagen)

Hallo miteinander,

zugegebenermaßen je mehr ich über die ZWS lese desto mehr offene Frage häufen sich an... nun zu meiner Frage/Situation:

Ich studiere und wohne bisher in einem Zimmer im Elternhaus in München.
Allerdings planen meine Freundin und ich eine gemeinsame Wohnung in München zu nehmen.
Sie wird Hauptmieterin, ich Untermieter.

Ein Komilitone informierte mich über eine Möglichkeit der ZWS zu entgehen sofern die Eltern einem das Zimmer! im Elternhaus unentgeltlich überlassen.

Frage 1: Ist dies bei unserer Situation so korrekt und möglich>

Frage 2: Wenn möglich, welcher Ort ist dann als Erst- und Welcher als Zweit/Nebenwohnsitz anzumelden >

Vielen Dank schonmal im voraus.

LG,
Epij

ZWS bei unentgeltlicher Überlassung eines Zimmers ?

Christian @, Donnerstag, 09.08.2007 (vor 6077 Tagen) @ Epij

Hallo,

zu Frage 1: Wenn gemeinsamer Wohnung mit Freundin, warum dann nicht bei den Eltern ausziehen und die gemeinsame Wohnung als „alleinige Wohnung“ melden> Das erspart jeglichen Ärger. Und die Eltern kann man eigentlich besuchen, so oft man will (sofern das in Bayern nicht verboten wird). Die andere Lösung - gemeinsame Wohnung als Hauptwohnung und Zimmer bei den Eltern als Nebenwohnung -, ist meldrechtlich sicherlich auch korrekt und beim derzeitigen Stand der bayerischen Spruchpraxis noch zweitwohnungsteuerfrei.

Zu Frage 2: Keiner. Ein steuerrechtlicher Wohnsitz ist der Ort, an dem man seine Wohnung hat. Das ist in beiden Fällen München. Einen Wohnsitz kann man übrigens nicht anmelden. Ansonsten: siehe Antwort zu Frage 1.

Noch Fragen

Gruß