OVG Greifswald gegen Zweitwohnungssteuer f. Studis

kadmos @, Freitag, 17.08.2007 (vor 6069 Tagen)

Ein weiteres studentenfreundliches Urteil, auf das sich vorläufig der Widerspruch durch Bezug einfach begründen lässt. Damit erweist sich Brandenburg neben der fehlenden Studiengebühren als attraktives Bundesland für preisbewusste Neu-Studis..:

Keine Zweitwohnungssteuer für Studenten mit Kinderzimmer
Greifswald (dpa) - Studenten mit einem Kinderzimmer in der Wohnung der Eltern müssen laut Richterspruch in Rostock und Neubrandenburg keine Zweitwohnungssteuer bezahlen.
Das Oberverwaltungsgericht Greifswald begründete seine in mehreren Fällen gesprochenen Urteile damit, dass ein Kinderzimmer in der elterlichen Wohnung nicht als Erstwohnung gelte. Daher könnten die Wohnungen der Studenten am Studienort auch keine Zweitwohnung sein. Die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer sei also in diesen Fällen rechtswidrig. Die entsprechenden Steuerbescheide wurden aufgehoben. Gegen die Entscheidungen ist eine Revision beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zugelassen (Urteile vom 20.06.2007, Aktenzeichen 1 L 194/06, 1 L 241/06, 1 L 242/06, 1 L 243/06 und 1 L 257/06).
(Quelle: www.general-anzeiger-bonn.de, 03.08.2007)

OVG Greifswald: Zweitwohnungsteuer bei Studenten mit Kinderzimmer bei den Eltern rechtswidrig
(03.08.2007) Die Heranziehung von Studenten zur Zahlung von Zweitwohnungsteuer, die an ihren Studienorten gemeldet sind und daneben ihren Erstwohnsitz am Wohnsitz ihrer Eltern beibehalten, ist rechtswidrig. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Greifswald am 20.06.2007 mit mehreren Urteilen klargestellt und die gegen die Studenten ergangenen entsprechenden Steuerbescheide aufgehoben (Az.: 1 L 194/06, 1 L 241/06, 1 L 242/06, 1 L 243/06 und 1 L 257/06).
(Quelle: rsw.beck.de)

OVG Greifswald gegen Zweitwohnungssteuer f. Studis

Christian @, Freitag, 17.08.2007 (vor 6069 Tagen) @ kadmos

Herzlichen Dank für die Info über die Entscheidungen des OVG Greifswald. Eine kleine Korrektur allerdings: Greifswald, Rostock und Neubrandenburg gehören zum Bundesland Mecklenburg-Vorpommern und nicht zu Brandenburg.
Mal abwarten, ob die beklagten Kommunen vor das Bundesverwaltungsgericht ziehen. Zu wünschen wäre es. Denn derzeit machen sich die Obergerichte mit ihren Entscheidungen zur Zweitwohnungsteuer bei Studenten gegenseitig madig.
Gruß