Kfz-ummeldung und Zweitwohnungssteuer
Hallo, ich habe auch ein Anliegen, die bisherigen Antworten im Forum haben mir bezogen auf mein Problem nicht richtig weitergeholfen:
Ich werde aus beruflichen Gründen für einen befristeten Zeitraum von 6 Monaten von Braunschweig nach Hamburg umziehen, meine bisherige Wohnung hier in Braunschweig erhalte ich für diesen Zeitraum aufrecht.
Ich habe in Hamburg eine kleine Wohnung gemietet ( komplett
eingerichtet ), es wurde auch ein Mietvertrag abgeschlossen.
In Braunschweig ist auch mein PKW angemeldet worden.
Soweit ich hier mitgelesen habe, bin ich auf jeden Fall
verpflichtet, in Hamburg dem Einwohnermeldeamt innerhalb
einer Woche nach Einzug meine Hamburger Anschrift mitzuteilen. Es stellt sich für mich nun aber die Frage,
ob es sich dabei um den Erst- oder Zweitwohnsitz handelt.
Ich nutze die Wohnung nur während der Arbeitswoche, am Wochenende halte ich mich in Braunschweig auf, da liegt
ja auch mein eigentlicher Lebensmittelpunkt, an den ich
am 01.03.2008 auch wieder dauerhaft zurückkehren werde.
Wenn es sich bei Hamburg um den Zweitwohnsitz handelt, ist
die Zweitwohnungssteuer zu entrichten, glaube ich, wenn ich es richtig verstanden habe, aber dann nur zeitanteilig, für die Monate, in denen ich auch in Hamburg gewohnt habe, also
in 2007 nur für 4 Monate, da ich ab dem 01.09.2007 erst
einziehe, sehe ich das richtig >
Oder ist davon auszugehen, dass Hamburg, obwohl ich mich dort nur für 6 Monate aufhalte und auch der befristete Mietvertrag nur bis zum 29.02.2008 läuft, als Erstwohnsitz
beurteilt werden könnte >
Oder kann ich mir eins von beiden aussuchen >
Hat die Entscheidung, ob Hamburg für die 6 Monate als Erst-
oder Zweitwohnsitz beurteilt wird, Einfluß auf die Zulassung
meines PKW, sprich bin ich verpflichtet, sollte Hamburg zum Erstwohnsitz für das halbe Jahr werden, tatsächlich meinen PKW auf Hamburg für die relativ kurze Zeit umzumelden, was ja beitragsmäßig viel teuer würde, oder könnte die Zulassung weiterhin auf Braunschweig laufen, was ja dann mein Zweitwohnsitz wäre, für den in Braunschweig dann aber keine Zweitwohnsitzsteuer zu entrichten wäre, da es das in Braunschweig noch nicht gibt.
Oder muß der PKW immer an dem Wohnort angemeldet sein, wo
sich der Hauptwohnsitz befindet > Wenn ja, müßte ich meinen
in Braunschweig aktuell angemeldeten PKW ja nach Hamburg ummelden, wenn Hamburg der Erstwohnsitz wird, könnte aber die Zulassung in Braunschweig beibehalten,wenn Braunschweig Erstwohnsitz bleibt.
Für Antworten bedanke ich mich bereits im voraus recht
herzlich
Gerald