ZWS bei eheähnlicher Gemeinschaft

Thomas, Dresden, Mittwoch, 22.02.2006 (vor 6630 Tagen)

Hallo,

ich lebe mit meiner Freundin bei Leipzig zusammen in einer Wohnung. Bin dort auch mit Hauptwohnsitz gemeldet. Aus beruflichen Gründen habe ich in Dresden eine Zweitwohnung. Verheiratet sind von der Zahlung der ZWS ausgenommen, warum nicht eheähnliche Gemeinschaften> Man ist doch sonst in vielen Dingen gleich gestellt.

Kennt jemand ein Urteil oder ein anhängiges Verfahren>

Oder müßte ich zahlen bzw. selber klagen>

Grüße

Thomas

ZWS bei eheähnlicher Gemeinschaft

Thomas Weihermüller @, Dresden, Donnerstag, 23.02.2006 (vor 6629 Tagen) @ Thomas

Man ist doch sonst in vielen Dingen gleich gestellt ...

Ja, aber wenn Du den Text des Verfassungsgerichts-Urteils liest:

http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/frames/rs20051011_1bvr123200

dort insbesondere die Passagen ab Randziffer 106 (die Zahlen stehen am rechten Rand), wirst Du sehen, daß das BVerfG seine Entscheidung wesentlich von der Überlegung her begründet, daß die "Ehe eine auf Dauer angelegten Gemeinschaft" ist (und eben bei einem Arbeitsplatzwechsel nicht gleich die Wohnung gewechselt wird). Da "eheähnliche Gemeinschaften" zwar in der Regel emotional, aber nicht institutionell auf Dauer angelegt sind ;-) , dürfte die Argumentation des BVerfG hier kaum zum Zuge kommen.

In der Dresdner Steuersatzung jedenfalls sind - in der von Dir geschilderten Konstellation - lediglich Eheleute steuerfrei gestellt.

Viele Grüße
Thomas Weihermüller
Steueramt Dresden

ZWS bei eheähnlicher Gemeinschaft

Thomas, Donnerstag, 23.02.2006 (vor 6629 Tagen) @ Thomas Weihermüller

Somit zwingt mich Dresden einen Verstoß gegen das Meldegesetz zu begehen>

Oder ich verlasse meine eheähnliche Gemeinschaft. Wozu braucht das Land noch Kinder>>> Dresden jedenfalls nicht mehr, denn Dresden hat genug davon, nur die Umliegenden Gemeinden verkreisen ...


http://www.wegweiserdemographie.de

Grüße

Thomas

p.s.: Veröffentlich Dresden eigentlich eine Kosten-Nutzenrechnung für den ganzen Spaß>


» > Man ist doch sonst in vielen Dingen gleich gestellt ...
»
» Ja, aber wenn Du den Text des Verfassungsgerichts-Urteils liest:
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» http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/frames/rs20051011_1bvr123200
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» dort insbesondere die Passagen ab Randziffer 106 (die Zahlen stehen am
» rechten Rand), wirst Du sehen, daß das BVerfG seine Entscheidung
» wesentlich von der Überlegung her begründet, daß die "Ehe eine auf Dauer
» angelegten Gemeinschaft" ist (und eben bei einem Arbeitsplatzwechsel nicht
» gleich die Wohnung gewechselt wird). Da "eheähnliche Gemeinschaften" zwar
» in der Regel emotional, aber nicht institutionell auf Dauer angelegt sind
» ;-) , dürfte die Argumentation des BVerfG hier kaum zum Zuge kommen.
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» In der Dresdner Steuersatzung jedenfalls sind - in der von Dir
» geschilderten Konstellation - lediglich Eheleute steuerfrei gestellt.
»
» Viele Grüße
» Thomas Weihermüller
» Steueramt Dresden

ZWS bei eheähnlicher Gemeinschaft

Thomas Weihermüller @, Dresden, Freitag, 24.02.2006 (vor 6629 Tagen) @ Thomas

p.s.: Veröffentlich Dresden eigentlich eine
Kosten-Nutzenrechnung für den ganzen Spaß>

Auf jeden Fall will der Stadtrat einen ausführlichen Bericht zur Jahresmitte haben. Ob der dann veröffentlicht wird, müssen die Damen und Herren Stadträte entscheiden.

Eine Tendenzaussage gibst hier:

http://www.dresden.de/ger/02/02/01/2006/02/c_002.html

(Pressemitteilung der kommunalen Statistikstelle vom 01. Februar)

Viele Grüße
Thomas Weihermüller

ZWS bei eheähnlicher Gemeinschaft

Carola, Mittwoch, 01.03.2006 (vor 6624 Tagen) @ Thomas

» Somit zwingt mich Dresden einen Verstoß gegen das Meldegesetz zu begehen>

Zweitwohnungsteuerpflichtig ist der, der in der betreffenden Stadt eine Nebenwohnung innehat. Das heißt, dass die Meldebehörde die Daten der angemeldeten Nebenwohnungen dem Steueramt zur Verfügung stellt, aber nicht, dass ausschließlich diese Personen angeschrieben werden und steuerpflichtig sind. Der Stadt obliegt es, weitere geeignete Mittel zur Feststellung von Nebenwohnungen zu verwenden.
Zudem ist ein Verstoß gegen das Sächsische Meldegesetz und eine Ordnungswidrigkeit. Zudem wird in der Meldebehörde das An-, Um- und Abmelden registriert. Eine Nachprüfung durch das Steueramt würdest Du also dann nciht mehr Stand halten... :-)

ZWS bei eheähnlicher Gemeinschaft

Thomas, Freitag, 10.03.2006 (vor 6614 Tagen) @ Carola

Hi,

hätte damit aber meinen Hauptwohnsitz in DD und das ist, was die Stadt will.

Außerdem braucht sie jetzt ja kein Geld mehr :-)

Thomas