Kann ich die ZWS umgehen ?

Alex @, München, Dienstag, 11.09.2007 (vor 6096 Tagen)

Servus an alle, als ich am Samstag den Briefkasten öffnete hat es mich kalt erwischt , auch ich soll die ZWS für 2006 zahlen die Freude neben Lohnsteuer und Co nochmals über 400 abzudrücken war "überwältigend".:-(

Meine Frage ich war letztes jahr noch in der Ausbildung, als Hauptwohnsitz bei meinen Eltern in Thüringen gemeldet (wo ich aber max 20 Tage Aufenthalt )hatte und als Nebenwohnsitz in München meine Miete zahlte zum Glück mein Dad weil ich sonst die Ausbildung nicht hätte finanzieren können und trotz der hohen Mietbelastung und dem geringen Einkommen soll ich zahlen.

Kennt jemand event. eine Möglichkeit sich v.d. ZWS befreien zu lassen denn habe im Forum gelesen das ich event.aus Unwissenheit falsch gemeldet war bzw garnicht wusste welche folgen meine Wohnsitzaufteilung aus steuerrechtl Sicht hat.

hoffe auf schnelle INFO

Danke

Kann ich die ZWS umgehen ?

Christian @, Dienstag, 11.09.2007 (vor 6095 Tagen) @ Alex

also typischer Fall von melderechtlich falsch - ggf. kann da noch ein Bußgeld von bis zu EURO 500,-- dazu kommen. Unwissenheit ist bekanntlich kein Grund. Jmwew, kmwes.
Ob der Aufwand für die Wohnung die Leistungsfähigkeit übersteigt, spielt keine Rolle. Und eine Quasi-Befreiung ist in der Satzung nur für bestimmte Fälle vorgesehen. Da gehörst Du nicht zu.
Aber wenn Daddy die Miete gezahlt hat, kann er doch auch noch die Steuer rüberwachsen lassen.
Ansonsten: Widerspruch, dann Klagen wegen fehlender Erstwohnung (was allerdings nur Sinn hat, wenn in Thüringen kein steuerrechtlicher Hauptwohnsitz vorhanden war).
Gruß
Christian

Kann ich die ZWS umgehen ?

Alex @, Dienstag, 11.09.2007 (vor 6095 Tagen) @ Christian

» also typischer Fall von melderechtlich falsch - ggf. kann da noch ein
» Bußgeld von bis zu EURO 500,-- dazu kommen. Unwissenheit ist bekanntlich
» kein Grund. Jmwew, kmwes.
» Ob der Aufwand für die Wohnung die Leistungsfähigkeit übersteigt, spielt
» keine Rolle. Und eine Quasi-Befreiung ist in der Satzung nur für bestimmte
» Fälle vorgesehen. Da gehörst Du nicht zu.
» Aber wenn Daddy die Miete gezahlt hat, kann er doch auch noch die Steuer
» rüberwachsen lassen.
» Ansonsten: Widerspruch, dann Klagen wegen fehlender Erstwohnung (was
» allerdings nur Sinn hat, wenn in Thüringen kein steuerrechtlicher
» Hauptwohnsitz vorhanden war).
» Gruß
» Christian


Danke für die schnelle Info

Also der steuerrechtlich Hauptwohnsitz war ja wohl in Thüringen obwohl das steuerlich Einkommen in Bayern verdient wurde :-P.... also hätte ich da Chancen mit einem Wiederspruch > ( denke ja wohl eher nicht )
Der 2Wohnsitz wurde auch deshalb beibehalten da meine Mutter sonst kein Kindergeld für mich erhalten hätte.

Na Daddy nerven wir mal lieber nicht weiter mit finanziellen Dingen da muss ich nun selbst durch.

Kann ich die ZWS umgehen ?

Christian @, Dienstag, 11.09.2007 (vor 6095 Tagen) @ Alex

Hallo :-P ,
Frage 1: Was bitte hat der steuerrechtliche Wohnsitz(begriff) damit zu tun wo das steuerliche Einkommen verdient wird>
Frage 2: Wozu bedarf es eines „2Wohnsitz“es, um den Kindergeldanspruch der Mutter aufrecht zu erhalten>
Wenn wirklich zwei steuerrechtliche Wohnsitze existieren, gibt es überhaupt keine Chancen, weder für einen Widerspruch, noch für eine Klage. Dann ist - mit dem Segen des BVerfG - die Zweitwohnungsteuer berechtigt.
„Da muss ich nun selbst durch“ ist ein guter Anfang. Machen wir also weiter:
1. Im Melderecht gibt es - wenn man mehrere Wohnungen nutzt - die Haupt- und die Nebenwohnung. Das sagt nichts darüber aus, wer diese Wohnungen innehat.
2. Der steuerrechtliche Wohnsitz ist der Ort, wo man eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass man die Wohnung beibehalten und benutzen wird. Da guckt die Zweitwohnung schon um die Ecke.
3 Die hier gemeinte Zweitwohnung ist jede weitere Wohnung für den persönlichen Lebensbedarf, die jemand neben seiner Hauptwohnung (Erstwohnung) innehat. Das besagen die bisherigen Beschlüsse des BVerfG zur ZWSt. München hingegen beharrt darauf, dass jede Nebenwohnung eine Zweitwohnung sei.
4. Dann gibt es noch die Zweitwohnung bei der doppelten Haushaltsführung im Einkommensteuerrecht - aber das ist wieder was anderes.
Was hast Du nun wirklich>
Gruß
Christian

Kann ich die ZWS umgehen ?

Alex @, Dienstag, 11.09.2007 (vor 6095 Tagen) @ Christian

Meine >Güte bist ja Profi :-P !!!!

Also wie gesagt ich habe damals nicht weiter drüber nachgedacht ob ich hier in münchen nun als haupt oder nebenwohnsitz gemeldet bin, meine eltern haben nur gemeint ich soll erstmal nebenwohnsitz angeben, also hab ich das auch gemacht. das ich verpflichtet bin mich in mü als hauptwohnsitz zu melden war mir nicht bewusst aber wie du sagtest ... unwissenheit schützt vor strafe nicht .nachdem ich im februar einen Brief bezügl. zws erhalten habe ,habe ich mich dann natürlich gleich umgemeldet aber vorher war ich mir der konsquenzen nicht bewusst .

Kann ich die ZWS umgehen ?

Christian @, Dienstag, 11.09.2007 (vor 6095 Tagen) @ Alex

Hallo Alex,

Profi - nein, aber gedopter Amateur.

Wenn Eltern meinen … Muss ja ursprünglich auch nicht falsch gewesen sein. Aber jetzt liegt der Steuerbescheid auf dem Tisch. Damit bleibt nur die Wahl
- zahlen und das war’s dann oder
- zahlen und Widerspruch einlegen.

Widerspruch hat nur wirklich Sinn, wenn Du bereit bist danach auch zu klagen. Das ist in Bayern ein bisschen mühseliger, denn dort ticken bekanntlich die Uhren anders (wie in NRW) - aber erfolglos muss es trotzdem nicht sein. Bei dem Tempo der Mühlen der Justiz zieht sich der Rechtsweg ganz schön in die Länge, und evtl. hat dann schon das BVerwG die vermeintliche bayer. Rechtssicherheit ins Wanken gebracht.

[blockquote] Frage an die Fachleute: Gibt es bei Juristen auch so was wie „Rechtsüberheblichkeit“> Ich meine als Begriff, nicht in der Praxis (da ist es ja klar). [/blockquote]

Kostet alles Geld und Zeit und Nerven und läuft letztlich darauf hinaus, ob man sich von ignoranten „kommunalen Mandatsträgern“ ausnehmen lässt oder nicht.

vorher war ich mir der Konsequenzen nicht bewusst.
Das hast Du mit den verantwortlichen Politikern im Landtag und vielen Lobbyisten gemeinsam - denen geht es heute genau so, wenn sie erleben, was bei der Zweitwohnungsteuer alles abgeht. Gewählt werden sie trotzdem, und das Mandat macht die Unwissenheit irrelevant.

Noch Fragen

Gruß

Christian