ZWS von 2005

juwel @, Köln, Sonntag, 16.09.2007 (vor 6057 Tagen)

Hallo,
ich habe im Jahr 2005 von Jan. bis Juli 2005 eine Wohnung als Nebenwohnung in Köln gemeldet gehabt. Habe zu der Zeit in Köln studiert und rein aus Unwissenheit und weil die Eltern es als Sicherheit besser fanden den Erstwohnsitz bei meinen Eltern behalten. Habe aber schon lange vorher nicht mehr bei meinen Eltern gelebt.

Als das ganze mit der Zweitwohnsteuer aufkam schrieb das Steueramt Köln mich auch an aber ich habe die Erklärung immer so ausgefüllt, dass die Zweitwohnung für mich keine Zweitwohnung war, da die Hauptwohung nur als Postadresse galt und ich in der Hauptwohnung nie gelebt habe.

Jetzt nach zwei Jahren schreibt mich das Steueramt nochmal an: "Bei Bearbeitung Ihrer Steuererklärung ist mir aufgefallen, dass diese nicht vollständig ausgefüllt wurde..etc. ." Ein neues Formular ist dem Schreiben beigefügt.

Jetzt meine Frage, wie lange danach dürfen Sie mich eigentlich noch anschreiben. Zumal ich auch gar nicht mehr die Nettokaltmiete von der alten Whg weiß. Inzwischen wohne ich in Hamburg.

Auch habe ich vor, die Erklärung wieder mit genau derselben Begründung,dass es für mich keine Zweitwhg war abzusenden.

Hoffe mir kann jemand eine hilfreiche Antwort geben>

ZWS von 2005

Christian @, Sonntag, 16.09.2007 (vor 6056 Tagen) @ juwel

Hallo Juwel,

mit der Begründung für eine Nebenwohnung solltest Du nicht hausieren gehen. Klassischer Fall von Falschmeldung. Richtig ist einzig und allein, dass Du dich vorwiegend am Ort der Hauptwohnung aufgehalten hast - alles andere wäre gesetzwidrig.

Ansonsten:
Köln scheint wohl „Altakten“ aufzuarbeiten. Daran ist rechtlich nicht viel auszusetzen, denn rückwirkend ist das zu bis zu 4 Jahren zulässig. Da ist also nichts zu machen,

Da Köln als Steuergegenstand das Nutzen einer Nebenwohnung und nicht das Innehaben einer Zweitwohnung hat, kann man nur grundsätzlich gegen die Satzung vorgehen, Das ändert aber vorerst nichts daran, dass der Fragebogen ausgefüllt werden muss (und dann ein Steuerbescheid kommt). Da sind die Jecken unerbittlich. Wenn Du den alten Mietvertrag nicht mehr hast, ist das zwar verständlich, aber dann schätzen die Kölner eben - und ganz bestimmt nicht zu ihren Ungunsten. Bei den Schulden, die Köln hat und so wie die das Geld verpulvern, können die gar nicht anders.

Die Kölner Erklärung bietet in dem Abschnitt „Steuerpflicht“ die Möglichkeit zu der Erklärung, dass die Nebenwohnung keine Zweitwohnung im Sinne der Satzung ist. Das ist zwar Blödsinn, denn genau das besagt die Satzung, aber daran sollte man sich nicht stören. In den Spalten „aus sonstigen Gründen“ ist zwar nicht viel Platz, aber es reicht um dort hinzuschreiben:
„Ich hatte seinerzeit nur eine einzige Wohnung inne. Es muss aber Ihre erkennbare Absicht sein, die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zu besteuern, die durch das Innehaben einer Zweitwohnung neben der Hauptwohnung zum Ausdruck gebracht wird, sonst würde Ihre Satzung den Kriterien der ZWSt nicht gerecht.“
Damit entfallen alle anderen Angaben, und die Kölner kriegen wieder eine „unvollständige“ Erklärung - aber das ist nun mal die Wahrheit.

Allerdings wird das die Kölner nicht sonderlich beeindrucken. Wahrscheinlich werden sie Dir den Steuerbescheid kommentarlos zuschicken. Aber damit begeben sie sich auf dünnes Eis.

Noch Fragen>

Gruß

Christian

ZWS von 2005

juwel @, Mittwoch, 03.10.2007 (vor 6040 Tagen) @ Christian

Hallo Christian,
der Steuerbescheid ist jetzt gekommen. Natürlich wie du schon geschrieben hast, viel zu hoch.
Ich habe die Adresse meines damaligen Vermieters herausgefunden und werde dort morgen anrufen, um den damaligen Mietpreis zu erfragen.

Ich werde dann Widerspruch einlegen, mit der Begründung dass die Festsetzung zu hoch ist und den damaligen Mietpreis + Quadratmeter aufschreiben und die Erklärung zur Zweitwohnungssteuer mit dem Satz ausfüllen, den du mir aufgeschrieben hast. Oder>

Werden sie mir dann einen neuen Steuerbescheid zusenden> Und den werde ich dann erstmal bezahlen müssen oder>

Danke im Voraus

ZWS von 2005

Christian @, Mittwoch, 03.10.2007 (vor 6039 Tagen) @ juwel

Hallo Juwel,
wenn möglich lasse Dir vom Vermieter den Mietpreis (Kaltmiete, ggf. Möblierung des Zimmers) und die Größe schriftlich geben.
Wenn, wie Du schreibst, der Steuerbescheid schon vorliegt, kannst Du nur noch Widerspruch einlegen. Eine Erklärung brauchst Du nicht mehr auszufüllen.
Denn Widerspruch solltest Du einlegen wegen:
1. Wegen der zu hoch angesetzten Steuer und
2. Wegen der grundsätzlichen Unzulässigkeit der Bestuerung.
Wie die Stadt darauf reagiert, ist nicht vorherzusagen. Kann sein, dass sie bezüglich der Höhe der Steuer dem Widerspruch stattgeben und einen neuen (verminderten) Steuerbescheid schickt, kann aber genauso sein, dass sie den Widerspruch insgesamt zurückweist. Da muss man halt abwarten.
Die Angaben zur Miete usw. hast Du dann hoffentlich - je besser dokumentiert, desto besser die Erfolgsaussichten für den 1. Teil des Widerspruchs. Zum 2. Teil des Widerspruchs solltest Du den Satz, den ich Dir am 16. für die Steuererklärung vorgeschlagen habe, verändern. Z.B. wie folgt:
„Ihre Satzung, mit der Sie nicht, wie vorgegeben, das Innehaben einer Zweitwohnung sondern in jeder Hinsicht nur, und das zudem selektiv, das Nutzen einer Nebenwohnung besteuern, ist keine wirksame Grundlage für die Erhebung einer Zweiwohnungsteuer. Die Voraussetzungen dafür hat das BVerfG 1983 eindeutig festgelegt und seitdem mehrfach bestätigt. Es entspricht danach der ständigen Rechtsprechung, dass Sie nur die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit besteuern dürfen, die durch das Innehaben einer Zweitwohnung neben der Hauptwohnung zum Ausdruck gebracht wird. Das war bei mir nie der Fall, ich hatte zu keinem Zeitpunkt mehr als eine einzige Wohnung inne.“
Das klingt ein bisschen geschraubt, enthält aber alles, was man später vor Gericht benötigt. Lesen tun die Kölner es eh nicht, und wenn, dann …
Beachte auf jeden Fall die einzuhaltende Frist von 4 Wochen nach Eingang des Steuerbescheids (bewahre den Briefumschlag mit dem Potstempel auf, wenn zwischen dem Datum des Steuerbescheids und dem Eingang bei Dir mehr als drei Arbeitstage liegen.
Noch Fragen>
Gruß
Christian

ZWS von 2005

juwel @, Donnerstag, 04.10.2007 (vor 6039 Tagen) @ Christian

Danke erstmal Christian! Ich gehe wie von dir beschrieben vor!

ZWS von 2005

Juwel @, Sonntag, 24.08.2008 (vor 5714 Tagen) @ Christian

Hallo Christian,
wie von dir beschrieben, hatte ich der Stadt Köln-wann war es>im letztem Jahr> geantwortet. Jetzt habe ich erneut ein Schreiben bekommen,:" ...aufgrund personeller Engpässe..hoher Arbeitsanfall..leider erst jetzt möglich mit IHnen in Verbindung zu setzen.. . Mit vg. Schreiben haben Sie fristgerecht Widerspruch gegen meinen o.a. Bescheid eingelegt. Nach Ihrer obigen Mitteilung sollen Sie zu keinem Zeitpunkt mehr als eine einzige Wohnung innegehabt haben. Nach Einsicht in das Melderegister waren Sie aber in der Zeit vom 01.09.2000 bis 15.07.2005 noch unter vg. Anschrift mit Nebenwohnsitz gemeldet. ..."

Jetzt soll ich mich also nochmal bei denen melden, um eine Klärung bzw. Änderung der Meldedaten.

Die Meldedaten stimmen ja so aber wie schon im Thread beschrieben, war die eine Whg ja einfach nur die Adresse meiner Eltern. Wo ich nicht mal mehr ein eigenes Zimmer hatte, sondern es lediglich um eine Postadresse ging.

Antworte ich jetzt einfach nochmal den selben Text, den Christian mir schon mal empfohlen hatte. Gibt es neuere Änderungen bei den Gesetzesgrundlagen>

Wäre für eine Antwort dankbar!

Vielen Dank im voraus!

ZWS von 2005

Bjoern @, Montag, 25.08.2008 (vor 5713 Tagen) @ Juwel

Hallo,

handelt es sich bei dem Schreiben nur um ein Info-Schreiben oder ist da ne Rechtsbehelfsbelehrung drunter (binnen 1 Monat Klage einreichen beim VG oder so ähnlich) >>

wenn es nur ein Info-Schreiben ist, dann musste eigentlich erstmal gar nicht reagieren und den 17.09. (Entscheidung des BVerwG) abwarten ... danach sind alle schlauer

ZWS von 2005

Christian @, Dienstag, 26.08.2008 (vor 5712 Tagen) @ Juwel

Hallo Juwel,
wenn die Stadt Köln Dir zu Deinem Widerspruch schreibt
„Mit vg. Schreiben haben Sie fristgerecht Widerspruch gegen meinen o.a. Bescheid eingelegt. Nach Ihrer obigen Mitteilung sollen Sie zu keinem Zeitpunkt mehr als eine einzige Wohnung innegehabt haben. Nach Einsicht in das Melderegister waren Sie aber in der Zeit vom 01.09.2000 bis 15.07.2005 noch unter vg. Anschrift mit Nebenwohnsitz gemeldet. ..."wissen die wirklich nicht, was sie tun und lassen sich im typischen Köllschen Schlendrian verdammt viel Zeit. Die Zeit kannst Du Dir auch lassen. Warte, vom Daum des Schreibens gerechnet ungefähr 4 bis 6 Wochen (dann liegt die Entscheidung des BVerwG auch schon vor) und antworte Ihnen dann:
„Ihr Schreiben ist in mehrfacher Hinsicht unrichtig.
1. Es ist falsch, dass ich mehr als eine einzige Wohnung innegehabt haben soll. Ich hatte unwiderlegbar nie mehr als eine einzige Wohnung inne. Ich fordere Sie auf, diese Tatsache zur Kenntnis zu nehmen.
2. Köln war zu keinem Zeitpunkt mein Wohnsitz. Dazu fehlt jeder Anlass. Dies ist in mehreren Entscheidungen des BVerfG und BVerwG eindeutig geklärt (z.B. BVerfG Beschluss vom 22.06.90 - 2 BvR 116/90, BVerwGE 28, 193 <196> ).
"
Damit müssten die Kölner erstmal beschäftigt sein – wenn es denn überhaupt noch nötig ist.
Noch Fragen
Gruß
Christian
PS.:
Im Umgang mit Behörden empfiehlt es sich, die Daten von Schriftsätzen immer parat zu haben, sonst wird man schnell über die Löffel barbiert.

ZWS von 2005

Juwel @, Sonntag, 21.09.2008 (vor 5685 Tagen) @ Christian

Hallo Christian, danke für deine Hilfe.
Ich wollte gerade das Schreiben fertig machen aber in der Begründung Punkt 2. verstehe ich nicht. Da Köln doch schon mein Wohnsitz war. Also dort habe ich ja gewohnt. Aber der Wohnsitz bei meinen Eltern ist falsch. ............>>>

Viele Grüße

ZWS von 2005

Bjoern @, Montag, 22.09.2008 (vor 5685 Tagen) @ Juwel

Hallo,

Christian meint damit, dass du in Köln nur mit Nebenwohnung gemeldet warst. ein Wohnsitz ist etwas völlig anderes (vgl. § 8 AO bzw. § 7 BGB)
und da du in Köln nie einen Wohnsitz hattest, hat Christian dir den entsprechenden Hinweis gegeben ...

inwieweit übrigens das Leipziger Urteil gegen dich spricht, kann erst eingeschätzt werden, wenn uns das schriftliche Urteil vorliegt. mit der bisher veröffentlichten Pressemitteilung des BVerwG lässt sich nicht viel anfangen :-|

ZWS von 2005

Juwel @, Freitag, 26.09.2008 (vor 5681 Tagen) @ Bjoern

Achsooo... okay....verstanden.

Vielen Dank!

ZWS von 2005

Juwel @, Sonntag, 16.11.2008 (vor 5630 Tagen) @ Juwel

Hallo,
so nun habe ich einen laaangen Brief von der Stadt Köln bekommen.
Sie weisen meinen Widerspruch als unbegründet zurück.
Begründung: Rechtsgrundlage ist die Zeitwohnungssteuersatzung der Stadt Köln vom 17.12.2004 in der Faassung der 1. Änderungssatzung vom 16.12.2005 (ZwStS).

Dann kommt viel Text: Fazit: Nach §3 Abs.1 ZwStS ist steuerpflichtig, wer im Stadtgebiet eine Zweitwohnung innehat. Und ich hatte im Zeitrum von 01.9.2000 bis 15.7.2005 in Köln eine Zweitwohnung. Erfülle damit die Voraussetzungen.

Dann viel Texte. Dann dass es eine Aufwandsteuer im Sinne des Art. 105 Abs.2 a des GG ist. usw.

Dann " Das Innehaben einer - neben der Hauptwhg- weiteren Wohnung für den persönlichen Lebensbedarf (Zweitwohnung) erfordert in aller Regel die Aufwendung zusätzlicher finanzieller Mittel und bringt damit zugleich wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zum Ausdruck. Diese wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zu besteuern, ist Regelungsgegenstand der Zweitwohnungssteuersatzung.

Dann ein Bsp. aus einem Urteil vom 12. April 2000.

Dann letzendlich werde ich aufgeklärt, dass ich innehrlab von einem Monat Klage beim Verwaltungsgericht einreichen.
Und zur Vermeidung von Vollstreckungsmaßnahmen werde ich aufgefordert bis zum 16.12.2008 die steuerschuld zu begleichen.

Ich weiß nicht mehr, was ich noch machen soll. Ich hatte ja zwei Wohnsitze aber mein Hauptwohnsitz, war der meiner Eltern, das war rein aus postialischen Gründen und falls mir was passiert, einfach sicherheitshalber wollte mein Vater das so. Ich hatte nicht mal ein eigenes Zimmer dort. Also von Luxus (wie im Brief argumentiert) einer Zweitwhg. kann gar nicht die Rede sein. Ich hatte keine Zweitwohung in dem Sinne. Es war die Adresse meiner Eltern. Und in Köln habe ich gelebt.

Soll ich nun klagen>>>>>>>>>> Welche Möglichkeiten gibt es noch>>>

ZWS von 2005

Alfred @, Montag, 17.11.2008 (vor 5629 Tagen) @ Juwel

Du hast nur die Wahl
1. zu zahlen ohne zu klagen, dann hat die Stadt Köln, was ihr nicht zusteht, oder
2. zu zahlen und zu klagen, dann hat Du die Chance, Dein Geld evtl. zurückzubekommen; dabei kannst Du das zahlen noch ein bisschen verzögern,, wenn Du bis zum 16.12. bei der Stadt die Aussetzung des Vollzugs beantragst (mit Hinweis auf die Klage). Solange die Stadt über diesen Antrag nicht entschieden hat, brauchst Du nicht zu zahlen).
Andere Möglichkeiten gibt es nicht.
Was Du tust, ist Deine Entscheidung – entscheidest Du Dich für 2., wird Dir bei Formulierungen hier geholfen.
Eines sollest Du Dir aber merken: Die Stadt Köln besteuert nach den Normen ihrer Satzung das Nutzen einer Nebenwohnung, das hat mit dem Innehaben einer weiteren Wohnung neben der Hauptwohnung nichts zu tun. Auch eine Aufwandsteuer lässt sich mit diesem Steuergegenstand nicht erheben. Das Problem ist dabei nur, dass das VG Köln aus nicht nachvollziehbaren Gründen die Kölner Satzung für rechtmäßig hält. Deine Argumentation mit der melderechtlichen Hauptwohnung ist allenfalls dazu geeignet, Dich zusätzlich wegen Falschmeldung dranzukriegen
Haben die Kölner wirklich geschrieben:
"Das Innehaben einer - neben der Hauptwohnung- weiteren Wohnung für den persönlichen Lebensbedarf (Zweitwohnung) erfordert in aller Regel die Aufwendung zusätzlicher finanzieller Mittel und bringt damit zugleich wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zum Ausdruck. Diese wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zu besteuern, ist Regelungsgegenstand der Zweitwohnungssteuersatzung.“
Der Satz steht so ähnlich in der Pressemitteilung des BVerwG vom 17.9.2008. Dazu liegt das Urteil aber noch nicht vor, und die derzeitige Rechtslage ist konfus.

ZWS von 2005

Tilly @, Montag, 17.11.2008 (vor 5629 Tagen) @ Alfred

"Das Innehaben einer - neben der Hauptwohnung- weiteren Wohnung für den persönlichen Lebensbedarf (Zweitwohnung) erfordert in aller Regel die Aufwendung zusätzlicher finanzieller Mittel und bringt damit zugleich wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zum Ausdruck. Diese wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zu besteuern, ist Regelungsgegenstand der Zweitwohnungsteuersatzung.“
Also, das kann die Stadt Köln so nicht geschrieben haben, wenn sie nicht im Besitz zusätzlicher Informationen ist..
Der Satz ist sprachlich und rechtlich bisher eindeutig und nur so zu verstehen, dass man mehr als eine Wohnung innehaben muss, um zur ZWSt herangezogen werden zu können.
Das ist aber nicht der Regelungsgegenstand der Kölner Satzung. Wenn die Verwaltung das wirklich so geschrieben hat, gibt es dafür eigentlich keine vernünftige Erklärung, denn man kann einer Verwaltung ja wohl nicht unterstellen, dass sie nicht weiß, was sie tut und/oder die betroffenen Bürger verarschen will. Beides ist schlicht undenkbar.
Deswegen muss man wohl annehmen, dass die Kölner einen besonders guten, zusätzlichen Draht zu Leipzig haben, das Urteil schon kennen und wissen, dass bei dieser Formulierung das Innehaben der Erstwohnung durch die Befriedigung des allgemeinen Wohnbedarfs mittels des melderechtlichen Hauptwohnung“ ersetzt werden kann. Was ja eigentlich auch einleuchtend ist.