ZWS in Köln - rückwirkend

Gabriele @, Köln, Donnerstag, 18.10.2007 (vor 6027 Tagen)

Hallo Christian,

habe mich ein wenig durch die Liste der Fragen mit Deinen Antworten gearbeitet und schreibe Dich einfach direkt an.

Auch bei mir geht es um ZWS in Köln.

Ich hole ein bisschen aus: Zum Januar 2004 bin ich (ledig) aus beruflichen Gründen nach München gezogen, habe meine ETW in Köln aber beibehalten. Die Münchener Wohnung ist seither als Erstwohnsitz, die Kölner als Zweitwohnsitz gemeldet. Da ich mich grob geschätzt insgesamt etwa 2 Monate pro Jahr in meiner Kölner Wohnung aufhalte, sehe ich keine Möglichkeit, diese Wohnung abzumelden. Vermietung oder Verkauf kommen derzeit für mich ebenfalls nicht in Frage.

Im September 2005 ist die Stadt Köln erstmals an mich herangetreten mit den Unterlagen zur ZWS. Damals war ich der Meinung, dass meine Kölner Wohnung keine Zweitwohnung im Sinne der ZWS ist und habe die entsprechend komplettierte Erklärung mit einer Begründung als Anlage am 6.10.2005 zurückgeschickt.

Danach war dann Schweigen, bis jetzt. Ende September 2007 nimmt die Stadt Bezug auf mein Schreiben von vor zwei Jahren - auf meine "Ablehnungsbegründung" wurde erwartungsgemäß nicht eingegangen - und stellt mit erneut den Erfassungsbogen zu.

Nun komme ich endlich zu meiner Frage: Wenn ich die ZWS nicht umgehen kann, was ich wohl annehmen muss, kann die Zahlung von mir tatsächlich rückwirkend ab Januar 2005 gefordert werden> Auch wenn die Stadt die Sache zwei Jahre verschleppt hat, will sagen "aufgrund eines erheblichen Arbeitsanfalles im Zusammenhang mit der Einführung der ZWS" nicht früher erneut an mich herangetreten ist>

Herzlichen Dank für die Rückmeldung.

Viele Grüße,
Gabriele

ZWS in Köln - rückwirkend

Yvonne Winkler @, Donnerstag, 18.10.2007 (vor 6027 Tagen) @ Gabriele

Hallo Gabriele,

in der Regel beträgt die Festsetzungsfrist bei der Zweitwohnungsteuer vier Jahre, so dass theoretisch vier Jahre rückwirkend die Steuer erhoben werden kann, (könnte man mal im Kommunalabgabengesetz NRW nachsehen.)

Eine andere Frage ist, ob man sich einer aus meiner Sicht rechtswidrigen Satzung unterwirft, auch wenn man, wenn die Satzung korrekt wäre, zur Zahlung verpflichtet wäre, oder ob man sich eine Klage über wenigstens zwei Instanzen antun will. Dazu bräuchte man eine sportliche Einstellung.

Gruß YW

ZWS in Köln - rückwirkend

Gabriele, Köln, Freitag, 19.10.2007 (vor 6026 Tagen) @ Yvonne Winkler

Hallo Yvonne,

so etwas habe ich bereits befürchtet. Unsere armen Städte brauchen halt jeden Cent, den sie bekommen können.

Dein Tipp mit dem Kommunalabgabengestzt ist sehr hilfreich. Allerdings werde ich mir wohl auf keinen Fall diese mühsame Prozedur einer Klage antun, auch wenn ich recht sportlich bin.

Vielen Dank für Deine Hilfe.

Viele Grüße,
Gabriele

ZWS in Köln - rückwirkend

Tilly, Donnerstag, 25.10.2007 (vor 6020 Tagen) @ Gabriele

Hallo Gabriele,
aus meiner Sicht keine sportliche Frage - wenn man einer Stadt rechtswidriges Verhalten durchgehen lässt, wird sie übermütig. Aber bitte, zahlen ohne zu klagen ist auch eine Möglichkeit.
Gruß
Tilly

ZWS in Köln - rückwirkend

Yvonne Winkler @, Donnerstag, 25.10.2007 (vor 6020 Tagen) @ Tilly

Hallo Tilly,

wenn man einer Stadt

» rechtswidriges Verhalten durchgehen lässt, wird sie übermütig.

Das ist völlig richtig, aber nur wenige investieren so viel Zeit und Geld, dem Recht zu seinem Recht zu verhelfen, weil der Einsatz, um den es geht, so gering ist, man ein paar Instanzen einkalkulieren muss und selbst dann keine 100 %ige Gewähr hat, dass man siegt.

Andererseits ist es für viele die erste Erfahrung mit der Justiz, was eine Lebenserfahrung ist.;-)

Gruß
Yvonne

ZWS in Köln - rückwirkend

Gabriele, Köln, Mittwoch, 07.11.2007 (vor 6007 Tagen) @ Yvonne Winkler

Hallo Yvonne,

nochmals vielen Dank für Deine Antwort.

Nun, meine Lebenserfahrung mit der Justiz habe ich bereits gemacht und erkannt, dass Rechtsprechung und Gerechtigkeit durchaus keine deckungsgleichen Größen sind. Wie sagte mein Anwalt doch einmal: "Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand.">

Auf eine Klage will ich mich jedenfalls nicht einlassen. Vielmehr hoffe ich darauf, dass sich die Kölner wieder 2 Jahre Zeit lassen mit der erneuten Bearbeitung meiner Erklärung und bis dahin diese unselige Satzung Schnee von gestern ist.

Viele Grüße,
Gabriele

ZWS in Köln - rückwirkend

Christian @, Donnerstag, 25.10.2007 (vor 6020 Tagen) @ Gabriele

Hallo Gabriele,

nun komme ich leider erst jetzt dazu, zu antworten.

Also, das Kommunalabgabengesetz NRW kennt auch die 4-Jahresfrist und bringt somit keine Hilfe bei Deiner Frage.

Ansonsten fände ich das schon interessant:
- Zwei Wohnungen, die zweifelsohne „innegehabt“ werden,
- wobei die Nebenwohnung die Erst- und die Hauptwohnung die Zweitwohnung sein dürfte.
- Als Deinen alleinigen Wohnsitz (steuerlich und bürgerlich-rechtlich) würde ich als Außenstehender erst Mal die Stadt Köln ansehen.
- Die Satzungen beider Städte (Köln und München) sind verfassungswidrig.
Damit könnte man das Verwaltungsgericht Köln glatt in den Rhein treiben. Ob das allerdings direkt zum gewünschten Erfolg führt, bezweifle ich. Aber allein wegen der Rechtswidrigkeit der Kölner Satzung sollte man kratzen. Das sehe ich wie Yvonne und Tilly (dessen/deren> Namensvetter mit unbotmäßigen Städten nicht gerade zimperlich umging).

Außerdem, wenn Du 2005 die Erklärung zur ZWSt ausgefüllt und abgegeben hast, und sich an Deinen Lebens- und Wohnverhältnissen in Köln nichts geändert hat, kann die Stadt ja diese alte Erklärung nutzen und muss keine neue anfordern. Das ist pure Schikane. Sollte man anmahnen.

Meine Empfehlung: Nicht nachgeben! Das rentiert sich sogar bei einem verlorenen Verfahren, wenn dadurch der Steuerbescheid so lange wie möglich offen gehalten werden kann. Beispielsweise könnten die Satzungen, die an das Melderecht anknüpfen (so wie die Kölner), schon 2008 vom BVerwG gekippt werden. Und dann verliert (nicht nur) die Stadt Köln schlagartig das Interesse an der ZWSt.

Noch Fragen>

Gruß

Christian

ZWS in Köln - rückwirkend

Gabriele, Köln, Mittwoch, 07.11.2007 (vor 6007 Tagen) @ Christian

Hallo Christian,

war eine gute Woche in meiner Zweit-, Neben-, Haupt-, was auch immer, Wohnung in Köln. Ohne PC-Anschluß - kann also eigentlich nur Nebenwohnung sein.

Daher erst heute herzlichen Dank für Deine ausführliche Antwort.

Insbesondere Dein Tipp mit dem Verweis auf die bereits 2005 abgegebene Erklärung ist sehr hilfreich. Hatte ich doch just den neuen Fragebogen ausgefüllt und eingetütet. Werde ihn umgehend durch ein entsprechendes Anschreiben ersetzen.

Viele Grüße,
Gabriele

ZWS in Köln - rückwirkend

Wolfgang @, Donnerstag, 18.10.2007 (vor 6027 Tagen) @ Gabriele

Hallo Gabriele,

ich kann Dir nicht Sagen, wie es in Köln angewandt ist. Aber in München ist die Steuer ab den nächsten Monat ersten fällig, wenn der Tatbestand erfüllst ist. Das heist die Steuer wird ab dem Zeitpunkt erhoben, ab dem Du den Tatbestand erfüllst.
Nach der Entscheidung des Bundesverfasungsgereichtes ist es nicht entscheidend, wie lange du die Die Wohnung für eigene Zweche nutzt, sondern allein die Nutzungsmöglichkeit ist entscheidend. In Bayern wirst du sogar bei einer Nutzung unter einem Monat zur Zweitwohnungsteuer veranlagt, wenn Du die Wohnung in deinem Eigentum hast.
Aus diesen Grund ist für jeden Fall die Satzungen zu prüfen und inwiefern eine mögliche Ungleibehandlung gegeben ist.
Das Münchner Verwaltungsgericht hat einen nicht verheiratetenn Vater zur Zweitwohnungsteuer veranlagt, weil er zugibt, daß sich er um seine Kinder und deren Mutter kümmert.
Tut mir leid, daß ich Dir keine bessere Antwort geben kann.
Aber wir müssen weiter kämpfen

Viele Grüße
Wolfgang

ZWS in Köln - rückwirkend

Gabriele, Köln, Freitag, 19.10.2007 (vor 6026 Tagen) @ Wolfgang

Hallo Wolfgang,

so wird es dann in Köln wohl auch sein.

Vielen Dank für Deine Antwort.

Viele Grüße,
Gabriele