Zweitwohnsitzsteuer trotz Zimmer bei den Eltern

Nadine @, Tuttlingen, Sonntag, 26.03.2006 (vor 6599 Tagen)

Hallo,
ich habe mal in Augsburg gewohnt und habe dort eine Ausbildung gemacht. Meine Eltern wohnen aber in Weißenfels und die Wohnung in Augsburg war auch nur meine Zweitwohnung. Nun nachdem ich ein halbes Jahr nicht mehr in Augsburg lebe habe ich eine Abrechnung zur Zweitwohnungssteuer bekommen.
Nun ist meine Frage:
Können die mir den Bescheid über die Steuer überhaupt nach so langer Zeit noch schicken>
Und...
Muss ich die Steuer überhaupt zahlen, wenn ich mein Zimmer bei meinen Eltern als Hauptwohnung hab> Hab gelesen das man das dann nicht muss.
Würde mich über Antwort freuen.
LG Nadine

Zweitwohnsitzsteuer trotz Zimmer bei den Eltern

_, Montag, 27.03.2006 (vor 6599 Tagen) @ Nadine

»» Können die mir den Bescheid über die Steuer überhaupt nach so langer Zeit
» noch schicken>

Ja, können die, wenn die ZWS-Satzung damals schon rechtskräftig im Amtblatt (oder so ähnlich) veröffentlicht wurde (Es ist deine Aufgabe, da reinzuschauen und dich kundig zu machen, ob dich etwas davon betrifft...)

Es wurde auch schon berichtet, dass Städte sich erst 3 Jahre nach in Kraft treten der Satzung erstmals direkt an die betroffenen Bürger gewandt und die Steuer rückwirkend eingefordert haben. Nutz dazu doch auch mal die Suchfunktion hier.

» Und...
» Muss ich die Steuer überhaupt zahlen, wenn ich mein Zimmer bei meinen
» Eltern als Hauptwohnung hab> Hab gelesen das man das dann nicht muss.

So war das in Lüneburg. Wenn die Städte aber den melderechtlichen Wohnungsbegriff in die Satzung aufnehmen, ist das Lüneburger Urteil in diesem Punkt hinfällig, weil es dann nicht zutrifft. (Nutz doch mal die Suchfunktion, das hatten wir hier schon häufiger...)