Zweitwohnsitz bei den Eltern - noch ein Fall

mic_es @, Mittwoch, 21.11.2007 (vor 5994 Tagen)

Hallo,

auch ich habe vor einigen Tagen zum zweiten Mal Post von der Stadt Köln bekommen. Erstmals wurde ich Ende August 2005 mit dem Standard-Erfassungsbogen ("Erklärung zur Zweitwohnungssteuer" plus Ausfüllanleitung) angeschrieben.

Bei mir liegt der Fall so: Ich bin nach dem Abschluss meines Studiums 1998 aus meinem Elternhaus in Köln nach Berlin umgezogen und habe wegen der seinerzeit in Berlin schon bestehenden Zweitwohnungssteuer dort meinen Erstwohnsitz angemeldet. Die bisherige Kölner Anschrift meines Elternhauses habe ich damals "aus alter Verbundenheit" zu Köln als Zweitwohnsitz eintragen lassen. Faktisch habe ich das Haus meiner Eltern aber seither nur noch besuchsweise an wenigen Tagen im Jahr bewohnt. Diesen Sachverhalt habe ich Anfang September 2005 der Kölner Verwaltung in Form einer ausführlichen Anlage zu dem Formular "Erklärung zur Zweitwohnungssteuer" mitgeteilt. Leider habe ich den Zweitwohnsitz damals nicht sofort bei der Meldestelle der Stadt Köln abgemeldet. Als juristischer Laie war ich davon ausgegangen, dass ich meinen Status (faktisch kein Zweitwohnsitz) ja umfassend der Kommune mitgeteilt hatte.

Nun erhielt ich nach 2 Jahren und 2 Monaten die von der Stadt Köln die Mitteilung, dass für die Zweitwohnungssteuer ausschließlich der Meldestatus maßgeblich sei. Sofern ich nicht eine Abmeldung des Zweitwohnsitzes bis zum 31.12.2004 nachweisen könne, sei ich für alle darauffolgenden Monate steuerpflichtig, in denen melderechtlich der Zweitwohnsitz weiter bestanden habe. Ich solle nun unverzüglich genaue zur Zweitwohnung (Wohnfläche etc.)machen. Andernfalls würden die Besteuerungsgrundlagen geschätzt.

Was ist nun also zu tun> Kann die Stadt Köln unter Bezugnahme auf den Meldestatus in meinem Fall eine Besteuerung durchdrücken> Wie gesagt: Ich bin juristischer Laie und finde die Zweitwohnungssteuersatzung der Stadt sowie das MRW-Melderecht in dieser Frage nicht gerade erhellend. Außerdem frage ich mich, ob es einen Unterschied zu dem in diesem Forum schon diskutierten Fall gibt, in dem ein Kölner Student (mit Studienort und Erstwohnsitz außerhalb Kölns) für seinen Zweitwohnsitz im Kölner Elternhaus besteuert werden soll. Ich bin hingegen seit den 90er Jahren kein Student mehr.

Michael

Zweitwohnsitz bei den Eltern - noch ein Fall

Yvonne Winkler @, Mittwoch, 21.11.2007 (vor 5994 Tagen) @ mic_es

Beim Zweitwohnungskinderzimmer dürfte es schon am "Innehaben" scheitern. Das setzt nach meiner Erinnerung auch die Satzung der Stadt Köln voraus, dass man die Zweitwohnung innehat.
An der Rechtswidrigkeit der Satzung (aus meiner Sicht) ändert das natürlich nichts.
Solange eine Satzung rechtswidrig ist, ist jeder Verwaltungsakt, der auf ihrer Grundlage erlassen wird, rechtswidrig.

Also mehr eine Spielart, als wirklich ein neuer Fall.

Gruß Yvonne

Zweitwohnsitz bei den Eltern - noch ein Fall

mic_es @, Mittwoch, 21.11.2007 (vor 5993 Tagen) @ Yvonne Winkler

Liebe Yvonne,

ganz vielen Dank für die schnelle Antwort! Gibt es zu dem Begriff "innehaben" sowie zum sicherlich häufigen Sachverhalt des "Zweitwohnungskinderzimmers" ein paar einschlägige Urteile oder sonstige Rechtsquellen (wie gesagt: Bei mir handelt es sich NICHT um eine noch in der Ausbildung befindliche Person)> Die Stadt Köln baut ihr Vorgehen in Sachen "innehaben" ja offenbar auf §3 Absatz 1 Satz 2 ihrer Zweitwohnungssteuersatzung auf: "Inhaber einer Zweitwohnung ist derjenige, dessen melderechtliche Verhältnisse die Beurteilung der Wohnung als Zweitwohnung bewirken". Aus Sicht der Stadt zählt also immer nur der melderechtliche Status. Daher suche ich noch nach einem Ansatz, wie ich zum jetzigen Zeitpunkt gegenüber der Stadt Köln äußern soll:
a) weiter auf dem Nichtvorliegen eines besteuerungspflichtigen Wohnsitzes beharren auf die Gefahr hin, dass die Stadt "die Besteuerungsgrundlagen schätzt" (nach den Erfahrungen in diesem Forum i.d.R. teuer)
oder
b) Angaben über die Größe des "Kinderzimmers" und der im Elternhaus theoretisch mitgenutzten Räume machen und damit indirekt die faktische Zweitwohnsitz-Nutzungsannahme der Stadt bestätigen (dürfte letztlich auch teuer werden)
oder
c) gibt es einen besseren Weg>

Viele Grüße
Michael

Zweitwohnsitz bei den Eltern - noch ein Fall

Yvonne Winkler @, Mittwoch, 21.11.2007 (vor 5993 Tagen) @ mic_es

Hallo Michael,

Urteile gibt es wie Sand am Meer. Entscheidend aus meiner Sicht ist, dass die Satzung einer ordentlichen rechtlichen Überprüfung nicht standhält (müsste man natürlich begründen) und darum jeder aus ihr resultierende Bescheid rechtswidrig ist,(so wie in Düsseldorf jetzt entschieden mit Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht- wurde hier im Forum gemeldet oder ist unter Aktuelles zu finden).

Grundsätzlich muss man sprachlich präzise sein. Innehaben ist nicht gleich Nutzen.

Die Stadt Köln baut ihr Vorgehen in
» Sachen "innehaben" ja offenbar auf §3 Absatz 1 Satz 2 ihrer
» Zweitwohnungssteuersatzung auf: "Inhaber einer Zweitwohnung ist derjenige,
» dessen melderechtliche Verhältnisse die Beurteilung der Wohnung als
» Zweitwohnung bewirken". Aus Sicht der Stadt zählt also immer nur der
» melderechtliche Status.

Das ist die Krux. Da werden melderechtliche Standards auf das Steuerrecht übertragen und das funktioniert aus meiner Sicht überhaupt nicht.

Wenn überhaupt, würde ich die Lösung b) bevorzugen, und gleichzeitig anmerken, dass Sie die Räume nicht innehaben, weil sie nicht darüber verfügen können. Sie sind auf Besuch und in der Nutzung vom Wohl und Wehe der Eltern abhängig.

Bitte keine Wohnsitze, sondern Haupt - und Nebenwohnungen, Erst- und Zweitwohnungen. Eine saubere deutsche Sprache ist die halbe Miete.

Welchen Weg auch immer Sie gehen, die Stadt wird den Widerspruch zurückweisen und dann können Sie sich im Klageverfahren verausgaben, argumentativ natürlich.

Gruß
Yvonne Winkler

Zweitwohnsitz bei den Eltern - noch ein Fall

lui @, Donnerstag, 17.01.2008 (vor 5937 Tagen) @ Yvonne Winkler

Hallo,

da mein Fall ähnlich ist, hänge ich mich hier mal dran.

» Die Stadt Köln baut ihr Vorgehen in
» » Sachen "innehaben" ja offenbar auf §3 Absatz 1 Satz 2 ihrer
» » Zweitwohnungssteuersatzung auf: "Inhaber einer Zweitwohnung ist
» derjenige,
» » dessen melderechtliche Verhältnisse die Beurteilung der Wohnung als
» » Zweitwohnung bewirken". Aus Sicht der Stadt zählt also immer nur der
» » melderechtliche Status.
»
» Das ist die Krux. Da werden melderechtliche Standards auf das Steuerrecht
» übertragen und das funktioniert aus meiner Sicht überhaupt nicht.

Kann das denn jede Stadt machen wie sie will>

„Voraussetzung für das steuerpflichtige Innehaben einer Zweitwohnung ist, dass der (Zweitwohnungsinhaber)Wohnungsinhaber im Erhebungszeitraum die tatsächliche Verfügungsgewalt über die Wohnung hat und ihm ein Verfügungsrecht zusteht.„
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 16. Kammer – Urteil vom 5. Dezember 2002
Az: 16 K 3699/01

Die Definition des Verwaltungsgerichtes Gelsenkirchen z.B. ist deutlich näher an Sinn und Verstand. Das Kassen- und Steueramt argumentiert, dass ein Festhalten "... an den von dem Betroffenen geschaffenen Melderechtsdaten" der Gewährleistung der Steuergerechtigkeit diene. Und verweist auf VG Köln 18.04.07, 21 K 2396/06, Beschluss VG Köln 10.07.2007, 21 L 707/07 und andere (wie komme ich an diese Urteile und Beschlüsse>).
In Köln ist aber ein "Meldefehler" nicht mehr korrigierbar (Aussage des MA der Meldehalle Lindenthal) und verpflichtet somit zur Zahlung einer Steuer. Selbst bei Straftaten kann man ein Geständnis zurückziehen :-) Absurd.

Und da schreiben mir diese netten Leute auch noch, dass ich wegen dem Zweiten Gesetz zum Bürokratieabbau (haha) auch kein Widerspruchsverfahren mehr gegen die Behörde führen könnte, sondern nur Klage beim Verwaltungsgericht Köln. So oder so, es kostet mein Geld - und das der anderen Steuerzahler. Macht mich schon ziemlich wütend.

» Welchen Weg auch immer Sie gehen, die Stadt wird den Widerspruch
» zurückweisen und dann können Sie sich im Klageverfahren verausgaben,
» argumentativ natürlich.

Tolle Aussichten.
Dies kostet alles Geld, Arbeitszeit und Nerven.

Gruß
lui

Zweitwohnsitz bei den Eltern - noch ein Fall

Christian @, Donnerstag, 17.01.2008 (vor 5937 Tagen) @ lui

Hallo Lui,
zum Melderecht: Maßgeblich ist in Deinem Fall das Meldegesetz des Landes NRW hinsichtlich der „Meldetätigkeit“. Alles andere ist dann Ermessensfrage des Bearbeiters.
Hinsichtlich der ZWSt: Ja, jede Stadt macht es so, wie sie will und das so lange, bis sie von einem Gericht gestoppt wird. Wer diesen Weg scheut, muss eben die ZWSt zahlen und warten, bis sich andere für ihn „durchgeklagt“ haben. Natürlich kostet das Geld, Nerven und Zeit, aber anders geht es nun mal nicht. In dieser Angelegenheit war das seit 1.1.08 in NRW abgeschaffte Widerspruchsverfahren eh überflüssig, die sofortige Klage beim VG vereinfacht Vieles.
Die Hinweise des Kassen- und Steueramts der Stadt Köln auf Entscheidungen des VG Köln kommen mir vor wie das sprichwörtliche Pfeifen im Walde und diese Argumentation ist völlig sinnfrei. Das VG Köln hat in dieser Sache schon mehrfach bewiesen, dass es nicht einmal das Meldegesetz NRW kennt und auch sonst (wie das OVG NRW) zu logischen Fehlschlüssen neigt, wenn es Neben- und Zweitwohnung gleichsetzt und daraus steuerrechtliche Folgen ableitet.
Über den gewissenhaften Umgang mit Steuergeldern darf gerne nachgedacht werden.
Also: Klagen bei VG Köln oder ZWSt zahlen ohne zu klagen.
Gruß
Christian

Zweitwohnsitz bei den Eltern - noch ein Fall

lui @, Freitag, 18.01.2008 (vor 5936 Tagen) @ Christian

Hi,

leider ist mein Beitrag von heute morgen hier nie angekommen. Also noch mal..

» zum Melderecht: Maßgeblich ist in Deinem Fall das Meldegesetz des Landes
» NRW hinsichtlich der „Meldetätigkeit“. Alles andere ist dann
» Ermessensfrage des Bearbeiters.

Ich habe hier (http://www.wuppertal.de/rathaus_behoerden/pdf_archiv/meldegesetz_nrw.pdf) noch mal etwas nachgelesen. §4a Abs. 1, §8 Abs.2 und letzlich §10, der in Klarheit kaum zu übertreffen ist, machen deutlich, dass der MA der Meldehalle Lindenthal entweder keine Ahnung oder keine Lust hatte. Nett fand ich auch, dass der MA mir keinen Einblick in das Meldegesetzt vor Ort gewähren wollte. Das würde es ja im Buchhandel geben. Dafür, dass es die gesetzliche Grundlage seines Handelns sein sollte....

» Hinsichtlich der ZWSt: Ja, jede Stadt macht es so, wie sie will und das so
» lange, bis sie von einem Gericht gestoppt wird.

Im Grunde geht es ja nicht bei mir um eine Zweitwohung. Denn diese hatte ich ja niemals. Lediglich durch einen "Meldefehler" und gegen meine mehrfachen Erläuterungen "glaubt" das Kassen- und Steueramt mich nerven zu dürfen.

Wer diesen Weg scheut, muss
» eben die ZWSt zahlen und warten, bis sich andere für ihn „durchgeklagt“
» haben. Natürlich kostet das Geld, Nerven und Zeit, aber anders geht es nun
» mal nicht. In dieser Angelegenheit war das seit 1.1.08 in NRW abgeschaffte
» Widerspruchsverfahren eh überflüssig, die sofortige Klage beim VG
» vereinfacht Vieles.
» Die Hinweise des Kassen- und Steueramts der Stadt Köln auf Entscheidungen
» des VG Köln kommen mir vor wie das sprichwörtliche Pfeifen im Walde und
» diese Argumentation ist völlig sinnfrei. Das VG Köln hat in dieser Sache
» schon mehrfach bewiesen, dass es nicht einmal das Meldegesetz NRW kennt
» und auch sonst (wie das OVG NRW) zu logischen Fehlschlüssen neigt, wenn es
» Neben- und Zweitwohnung gleichsetzt und daraus steuerrechtliche Folgen
» ableitet.

Schön wie Du einem Mut machst :-) Schön, dass diese Unfähigkeit sich gegen uns richtet und wir sie auch noch finanzieren. Man muss nicht mal "Die Story - Milliarden-Monopoly (WDR)" sehen um sich zu schämen Kölner zu sein.

» Über den gewissenhaften Umgang mit Steuergeldern darf gerne nachgedacht
» werden.

Zumindest bei eben genannter Doku geht es nicht um "gewissenhaft" sondern ganz klar um Betrug zum Schaden des Steuerzahlers. Wie immer (bei diesem OB) ohne Konsequenzen. Armes Köln.

» Also: Klagen bei VG Köln oder ZWSt zahlen ohne zu klagen.

Auch wenn die Klage als einzig richtiger Weg erscheint, so werde ich erst mal den Weg über die Meldebehörde gehen. Vielleicht werde ich ja diese verklagen müssen> Tipps zu Anwälten nehme ich gerne entgegen.
Bisher habe ich auch noch gar keinen Steuerbescheid. Das KuSA will bisher nur immer wieder eine Erklärung. Vlt. kann ich sie so auch noch 10 Jahre hinhalten. Und dann bin ich sowieso nicht mehr da :-)

Gruß und Danke für Deine Hilfe
Lui