News: Das Rückspiel in Dresden

René ⌂ @, Freitag, 18.01.2008 (vor 5942 Tagen)

Nach der [url=http://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php>id=2148]Niederlage vor dem Dresdner Verwaltungsgericht[/url] geht Dresden in die zweite Runde - mit einer Satzungsänderung - und diese umfaßt die Streichung von exakt vier Worten: "neben seiner/ ihrer Hauptwohnung".

Und mit dieser Maßnahme will Dresden ganz unverblümt an die Studenten wieder herantreten - sei es direkt durch Steuereinnahmen oder indirekt über Schlüsselzuweisungen. In der [urlpdf=http://zweitwohnsitzsteuer.de/archiv/urteil_dresden.pdf
]Urteilsbegründung[/urlpdf] verwies Dresden unter anderen auf die Verfügung einer Hauptwohnung, welche bei Studenten nur in seltenen Fällen gegeben ist (z.B. Einliegerwohnung bei den Eltern).

Ob Dresden mit der [urlpdf=http://www.dresden.de/pdf/satzungen/satzung_zweitwohnungssteuer.pdf]überarbeiteten Satzung[/urlpdf] Erfolg haben wird, bleibt offen. Der Begriff "Zweitwohnung" impliziert schließlich in irgendeiner Form auf eine "Erstwohnung". Eine neue Klagewelle ist aber auf jeden Fall schon provoziert.

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Christian @, Freitag, 18.01.2008 (vor 5942 Tagen) @ René

Hallo René
es mutet seltsam, fast pervers an, wie Kommunalpolitiker der Verstand verlieren und von allen guten Geistern verlassen sein können.
Das VG Dresden hatte entschieden, dass die Satzung der Landeshauptstadt Dresden über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer vom 24.2.2005 zwar rechtlich nicht zu beanstanden sei, die Durchführung/Interpretation durch die Verwaltung aber zur Verfassungswidrigkeit führt.
Mit der jetzt vorgenommen Änderung wird die Satzung selbst verfassungswidrig, und diese Satzung ist keine wirksame Grundlage für die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer als Aufwandsteuer. Denn dazu sagte das VG Dresden:
Der Aufwand als erkennbarer äußerer Zustand, für den finanzielle Mittel verwendet werden, ist typischerweise Ausdruck und Indikator wirtschaftlicher Leitungsfähigkeit. Wer nicht tatsächlich über eine zweite Wohnung verfügt und dazu auch nicht rechtlich befugt ist, hat kein Besitzrecht und damit keine weitere Wohnung inne, denn er betreibt auch keinen Aufwand einer besonderen Lebensführung.
Meine Prognose: Auch diese Runde wird die Landeshauptstadt Dresden verlieren.
Gruß
Christian

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Yvonne Winkler @, Samstag, 19.01.2008 (vor 5942 Tagen) @ René

Da bleibt mir leider auch erstmal die Spucke weg.
Mir scheint, die satzungsgebenden Kommunalpolitiker haben das Problem nicht verstanden.
Nun also keine Zweitwohnungsteuersatzung, sondern eine Nebenwohnungsteuersatzung.
Ich habe noch eine Runde in Dresden offen, mal sehen, wie sich das gestaltet.

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Christian @, Samstag, 19.01.2008 (vor 5941 Tagen) @ Yvonne Winkler

Hallo Yvonne,
was haben Wuppertal und Dresden gemeinsam>
Im Prinzip nicht viel, nur eine unbotmäßige Verwaltung, die nicht in der Lage ist, eine Satzung in strikter Legalität auszuführen und dann die verantwortlichen Kommunalpolitiker zu überreden versteht, die Satzung so zu ändern, dass sie dem verfassungswidrigen Verwaltungshandeln entspricht. Jetzt haben beide Städte eine rechtswidrige Satzung.
Und die Gerichte haben wieder zu tun.
Aus meiner Sicht ist es ergänzend zum Rechtsweg erforderlich, bei dieser Thematik die verantwortlichen Landespolitiker in die Pflicht zu nehmen. Sie machen diesen Unfug schließlich möglich bzw. dulden ihn. Die erste Adresse ist immer der Petitionsausschuss und gleichrangig der Ministerpräsident (alternativ: Regierender Bürgermeister). Da kommt auf Anhieb zwar auch nicht viel über, aber steter Tropfen höhlt den Stein. Und warum soll immer nur den betroffenen Steuerzahlern die Galle hochkommen, wenn sie das Wort Zweitwohnungsteuer :-D auch nur hören.
Gruß
Christian

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Yvonne Winkler @, Samstag, 19.01.2008 (vor 5941 Tagen) @ Christian

Hallo Christian,

das wird ein einfaches Rechenbeispiel sein. Wenn man die Satzung wieder ein bisschen ändert, dauert es, sagen wir mal ein Jahr, bis die erste Klage vor dem Kadi landet. 95 % der Veranlagten zahlen ohne zu Murren, 5 % wehren sich (ist wahrscheinlich sogar hoch gegriffen). Die Steuern der 95 % Veranlagten finanzieren die Klagen der 5 % Wehrhaften locker, also unterm Strich rechnet sich auch rechtswidriges Verhalten, wie einem allerorten vorgemacht wird.
Warum sonst ersetzen Kommunen rechtswidrige Satzungen durch rechtswidrige Satzungen> Ich mag nicht glauben, dass sie alle blöd sind, sondern vermute eher, dass es System hat.

Gruß Yvonne

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Christian @, Samstag, 19.01.2008 (vor 5941 Tagen) @ Yvonne Winkler

Hallo Yvonne,

mit allen Ausführungen zum kommunalen Steuergebaren im Wesentlichen einverstanden. Das Problem dürfte wohl daran liegen, dass derartiges, rechtswidriges Verhalten folgenlos bleibt. Ohne empfindliche Strafen ist wohl keine Verhaltenskorrektur zu erwarten.

Dennoch glaube ich, dass Dummheit die Ursache dieses Verhaltens ist. Denn nur, wer nicht weiß, was er mit seinem Verhalten anrichtet, kann auf derartig krumme Touren verfallen. In dieser Anschauung fühle ich mich durch eine Richterin am VG gestärkt. Die vertritt die Auffassung, dass die Kommunen nicht in der Lage sind, sachgerecht mit ihren Befugnissen als Gesetzgeber umzugehen.

Und die Schraube lässt sich natürlich endlos drehen. Obwohl es offensichtlich unnötig ist. So hat z.B. eine Stadt wie Dortmund kein Jota an der Satzung geändert, die das BVerfG als verfassungswidrig bezeichnet.

Gruß

Christian

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gtaeger @, Freitag, 25.01.2008 (vor 5935 Tagen) @ Christian

Hallo Christian,
ich hab schon einige Aussagen von Dir zu diesem Thema gelesen. U.a. von vor einem halben Jahr als es um die Frage Widerspruch und Ratenzahlung ging.
Ich selbst bin auch von der "Stadt Dresden" betroffen, dabei kann die schöne Stadt eigentlich gar nichts dafür. Ich musste schon für meine alte Wohnung ZWS zahlen, dass hab ich nachdem mein Widerspruch bestätigt war auch getan. Ich beabsichtige mein Geld zurückzufordern, sobald eine Entscheidung in den ausstehenden Verfahren gefallen ist.
Nun soll ich für mein Zimmer in das ich von 2006 bis Mitte 2007 gezogen war ebenfalls zahlen. Das Problem ist, hier habe ich gar nicht erst einen Bescheid, sondern gleich die 1. Mahnung erhalten. Das war im September. In Ermangelung eines zuständigen Sachbearbeiters habe ich dann an die Stadtkasse geschrieben und diesen Bescheid angefordert. Nur gegen den kann ich schließlich Widerspruch einreichen. Ausser einer 2. Mahnung passierte jedoch nix.
Mein Problem ist, dass es für die Mahnungen meines Wissens keine Rechtsgrundlage gibt. Denn das wäre der Festsetzungsbescheid.
Nachdem ich im Dezember dann sogar die Ankündigung der Zwangsvollstreckung erhielt habe ich mich erneut mit der Stadtkasse auseinandergesetzt. Irgendwann sind die dann am Telefon auch mit einer zuständigen Sachbearbeiterin herausgerückt.
Die war jedoch im Urlaub und so hab ich auf Anraten Ihrer Vertreterin das Problem Mitte Dezember schriftlich per Einschreiben und parallel per Email an die Bearbeiterin gesendet. Es passierte wieder nix.
Heute erhielt ich nun die Information, dass man scheinbar pfänden wollte mich aber nicht angetroffen hätte.
Meine Frage ist nun, auf welcher Rechtsgrundlage könnten die pfänden> Eine Steuerschuld müsste ja per Bescheid erst kommuniziert werden bevor ein Beibringungsverfahren eingeleitet werden kann, oder>
Als was ist denn dann die Mahnung anzusehen>
Im voraus schon mal danke.
Gruß
G.

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Christian @, Freitag, 25.01.2008 (vor 5935 Tagen) @ gtaeger

Hallo G.,
das ist nun längst keine Frage der Zweitwohnungsteuer und weit jenseits meiner Kenntnisse.
Die Stadt wird den Pfändungsbeschluss auf der Grundlage eines Steuerbescheids erwirkt haben, von dem sie behauptet, ihn Dir zugestellt zu haben. Diesen Steuerbescheid kann die Stadt sicherlich auch vorlegen - dass Du ihn nie bekommen hast, steht auf einem anderen Blatt.
Meine persönliche Meinung: Das Verhalten der Stadt lässt Dir eigentlich keine andere Wahl als einen Anwalt einzuschalten.
Gruß
Christian

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Yvonne Winkler @, Freitag, 25.01.2008 (vor 5935 Tagen) @ Christian

Ich würde auch einen Anwalt einschalten, denn nur der kann Akteneinsicht beantragen und dann sehen, an wen zugestellt wurde. Der weiß auch, was als nächstes zu tun ist. Und wenn sich herausstellt, dass die Pfändung auf einem Bescheid beruht, der nie korrekt zugestellt wurde, müsste die Stadt auch den Anwalt bezahlen.
Gruß YW

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scorch28 @, Sonntag, 27.01.2008 (vor 5933 Tagen) @ Yvonne Winkler

die Stadt DD hatte mir auch mal mit Pfändung etc. gedroht - hab mir das Geld wieder zurückgeholt und denen meine Meinung kundgetan ... das ist nun ein knappes halbes Jahr her, kam bisher nix weiter dazu;

an meinen Konten vergreift sich niemand, das is t es mir auch schnurz, ob das nu zulässig ist oder nicht! wenn die Verwaltung und deren Kommunalpolitiker es nicht schaffen, im Rahmen der Legalität zu argumentieren und zu handeln, dann können die mich mal kreuzweise; erst ne fadenscheinige Begründung für diese Aufwandssteuer haben und dann das ganze Vorhaben auch noch auf so eine Art und Weise vorantreiben; mit mir nicht, man darf sich nicht ales gefallen lassen!

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Bjoern @, Mittwoch, 20.02.2008 (vor 5910 Tagen) @ scorch28

[link=http://www.justiz.sachsen.de/ovg/content/1114.php>page=1&behoerde=0&stichwort=&startdate=2008-01-01&enddate=2008-12-31]http://www.justiz.sachsen.de/ovg/content/1114.php>page=1&behoerde=0&stichwort=&startdate=2008-01-01&enddate=2008-12-31[/link]

18.02.2008 - Zweitwohnungssteuer für Dresdner Studenten in Frage gestellt

Eine Zweitwohnungssteuer darf auf Grundlage der Zweitwohnungssteuersatzung der Landeshauptstadt Dresden i. d. F. vom 30.3.2006 nur erhoben werden, wenn auch die zweite Wohnung dem Wohnungsbegriff der Sächsischen Bauordnung entspricht. Daran fehlt es bei Studenten, die im elterlichen Haushalt ihr "Kinderzimmer" beibehalten und am Studienort eine Zweitwohnung nutzen. Dies entschied das Sächsische Oberverwaltungsgericht mit heute bekannt gegebenem Beschluss vom 28.1.2008 - 5 B 537/07 -. Es wies einen Antrag der Landeshauptstadt Dresden auf Zulassung der Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden vom 10.7.2007 - 2 K 374/07 - zurück.

Zur Begründung führte der 5. Senat des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts aus, dass die Zweitwohnungssteuersatzung der Landeshauptstadt Dresden eindeutig formuliert sei. Zutreffend habe deshalb das Verwaltungsgericht eine Zweitwohnungssteuerpflicht von Studenten verneint, die neben ihrer Studienwohnung in Dresden an ihrem Heimatort lediglich ihr "Kinderzimmer" in der elterlichen Wohnung beibehielten. Bei Letzterem handele es sich nicht um eine Wohnung im Sinne der Sächsischen Bauordnung, was nach § 2 der Zweitwohnungssteuersatzung hingegen Voraussetzung sei. Ob der Student das "Kinderzimmer" bei seinen Eltern beim Einwohnermeldeamt als Hauptwohnung und seine Studienwohnung als Zweitwohnung angemeldet habe, sei demgegenüber nach dieser Fassung der Satzung unerheblich.

Die Änderung der Zweitwohnungssteuersatzung vom 13.12.2007 konnte in diesem Verfahren nicht berücksichtigt werden. Ob sich aus dieser Satzung - die für das Bestehen einer Hauptwohnung auf das Melderecht abstellt - in der Zukunft etwas anderes ergibt, hat der 5. Senat wegen mangelnder Entscheidungserheblichkeit ausdrücklich offen gelassen. Diese Frage wird in der Rechtsprechung unterschiedlich beurteilt.

Der Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts ist unanfechtbar.

Peter Kober - Pressesprecher -

News: Das Rückspiel in Dresden

Christian @, Mittwoch, 20.02.2008 (vor 5910 Tagen) @ Bjoern

Hallo Bjoern,
vielen Tag für den Hinweis auf diesen „bahnbrechenden“ Beschluss.

Abgesehen davon, dass auch beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht sprachliche Unzucht herrscht („und seine Studienwohnung als Zweitwohnung [nach der einschlägigen Gesetzgebung falsch, richtig muss es heißen: „Nebenwohnung“] angemeldet habe, …“), ist das eines dieser typischen Verwaltungsgerichtsurteile, die den Normalbürger zur Raserei treiben können.
„Ob sich aus dieser [geänderten] Satzung - die für das Bestehen einer Hauptwohnung auf das Melderecht abstellt - in der Zukunft etwas anderes ergibt, hat der 5. Senat wegen mangelnder Entscheidungserheblichkeit ausdrücklich offen gelassen. Diese Frage wird in der Rechtsprechung unterschiedlich beurteilt.“
Juristisch fein austariert und an den Lebensinteressen völlig vorbei.
Zu dem Verhalten der Sächsischen OVG fällt mir nur ein: So provoziere ich weitere Klagen. Frei nach dem Motto: „Das eben ist der Fluch der bösen Tat, dass sie fortzeugend Böses muss gebären“ (Die Piccolomini).
Ob Schiller, der ja schon den Finanzbehörden ganz allgemein ein Drama gewidmet hat, bei diesem Motto an solche Satzungen und Urteile gedacht hat>

Erfreulich, dass das OVG immerhin den Revisionsantrag zurückgewiesen und bestätigt hat, .dass die Dresdener Stadtverwaltung die Satzung rechtswidrig interpretiert und umgesetzt hat. Konsequenterweise müsste Dresden jetzt vor das BVerwG ziehen, um sich das Offensichtliche erneut bestätigen zu lassen.

Da lobe ich mir das OVG M-V, das die Frage der Erstwohnung - obwohl auch von mangelnder Entscheidungserheblichkeit - deutlich angesprochen für sich und das Land auch entschieden und Rostock zum Gang nach Leipzig gezwungen hat.
Gruß
Christian

News: Das Rückspiel in Dresden

Bjoern @, Mittwoch, 20.02.2008 (vor 5910 Tagen) @ Christian

hallo christian,

haste zufällig irgendwo den link, wo ich das urteil des ovg meck-pomm nachlesen kann (volltext)>

News: Das Rückspiel in Dresden

Christian @, Mittwoch, 20.02.2008 (vor 5909 Tagen) @ Bjoern

Hallo Bjoern,
die Urteile OVG M.-V. vom 20. Juni 2007
- 1 L 194/06 und
- 1 L241/06
sind bei Juris eingestellt (Abruf kostenpflichtig):-( .
Gruß
Christian

News: Das Rückspiel in Dresden

Lucius30 @, Mittwoch, 20.02.2008 (vor 5909 Tagen) @ Christian

Wertes Forum, hallo Christian,

mein Sohn ist Student und wohnt seit Herbst 2007 in Dresden. Er hat in unserer elterlichen Wohnung nur ein Kinderzimmer. Nach Anmeldung erhielten wir den Fragebogen zur Zweitwohnsitzsteuer, den wir auch wahrheitsgemäß beantwortet haben. Nachdem wir uns hier in diesem prima Forum informiert hatten, die Gerichte „auf gutem Weg waren“ und wir einige Monate nichts von der Stadt DD gehört hatten, waren wir doch tatsächlich in naiver Hoffnung, die Stadt könnte ein Einsehen gehabt haben und würde auf die Erhebung bei dem besagten Personenkreis verzichten.

Fehlanzeige! Es ist unglaublich!

Heute habe ich von der Stadt DD einen am 19.02.2008 (einen Tag nach Urteilsverkündung des Sächsischen OVG!) gedruckten Zweitwohnsitzsteuerbescheid erhalten. Darin werden für 4 Monate 2007 (also nach alter Satzung) und für das Jahr 2008 (neue Satzung, wohl am 13.12.07 veröffentlicht) ohne dass die Satzungen explizit angegeben sind, Steuer erhoben.

Weiter steht unter Hinweise:

„Die Steuerfestsetzung durch diesen Bescheid erfolgt vorläufig gemäß § 165 Abs. 1 AO, soweit die Frage klärungsbedürftig ist, ob eine Zweitwohnungsteuer auch dann erhoben werden darf, wenn der/die Steuerpflichtige mit Hauptwohnung in der elterlichen Wohnung gemeldet ist. Bei einer entsprechenden obergerichtlichen Entscheidung dieser Frage zu Gunsten des/der Steuerpflichtigen wird der vorliegende Bescheid von Amts wegen berichtigt. Ein Rechtsbehelf gegen den vorliegenden Bescheid ist insoweit nicht erforderlich. Die festgesetzten Steuerbeträge sind jedoch termingerecht zu entrichten, sie werden bei einer Berichtigung der Festsetzung erstattet.“

Wie verhalte ich mich jetzt richtig>>>>

Widerspruch werde ich einlegen, soweit ist das klar.

Für den Zeitraum der alten Satzung (ich gehe davon aus das DD nun vor das BVerfG reist) wird je eines Tages mal ein Urteil gesprochen werden.

Nur wie weiter mit der neuen Satzung>>> Hier steht der Rechtsweg ja mit vermutlich x Instanzen dann wieder ganz am Anfang. Klagen> Warten bis andere Klagen>

Wie verhalte ich mich richtig> Gebt mir bitte mal ein paar Tipps, ich bin so ziemlich ratlos.

Vielen Dank für Eure Bemühungen!

Mit freundlichen Grüßen

Lucius30

News: Das Rückspiel in Dresden

Yvonne Winkler @, Mittwoch, 20.02.2008 (vor 5909 Tagen) @ Lucius30

Hallo Lucius30,

Widerspruch muss nur eingelegt werden, soweit er nicht die Frage betrifft, ob eine Zweitwohnungsteuer auch dann erhoben werden darf, wenn der/die Steuerpflichtige mit Hauptwohnung in der elterlichen Wohnung gemeldet ist.

Trifft dieser Umstand in Ihrem Fall zu, wird im Falle einer entsprechenden obergerichtlichen Entscheidung dieser Frage zu Ihren Gunsten von Amts wegen berichtigt.

Zeitraum alte neue Satzung spielt nur begrenzt eine Rolle, da die neue Satzung rückwirkend wirkt.
Was die obere Frage angeht, muss nicht geklagt werden, es sei denn die Klage stützt sich auf eine andere Argumentation.

Noch Fragen>
Gruß YW

News: Das Rückspiel in Dresden

Christian @, Mittwoch, 20.02.2008 (vor 5909 Tagen) @ Lucius30

Hallo Lucius,

ich bin da ein bisschen skeptischer als Yvonne :-( - und rückwirkend gilt die Satzungänderung bestimmt nicht.

Auf jeden Fall ein schöner, interessanter zeitlicher Ablauf. Natürlich peinlich für die Stadt(wenn u.U. auch unverschuldet), einen Tag nach „einer entsprechenden obergerichtlichen Entscheidung dieser Frage zu Gunsten des/der Steuerpflichtigen“ zu behaupten, man wolle den Bescheid von Amts wegen berichtigen, sobald diese Entscheidung gefällt ist. Mit dieser Überschneidung kann man schön Salz in die Wunden streuen. Und sollte das auch tun, denn Hinweise der Stadt Dresden in Sachen Zweitwohnungsteuer haben meist die Eigenschaft nicht zu stimmen (s.o.). Die Stadtverwaltung hat nun auch obergerichtlich bestätigt bekommen, dass sie nicht in der Lage ist, Satzungen in strikter Legalität auszuführen. Und da man nie wissen kann, was der Stadtverwaltung noch alles an Winkelzügen einfällt, ist ein Widerspruch gegen alles, was diese Stadtverwaltung von sich gibt, bestimmt nicht verkehrt.
1. Widerspruch gegen die Steuerfestsetzung 2007, mit dem Hinweis auf die Entscheidung des OVG vom 18.2. und der klaren Feststellung, dass der Bescheid für diesen Zweitraum als rechtswidrig anzusehen sowie dem Widerspruch stattzugeben ist und keine Zahlung erfolgen wird.
2. Widerspruch gegen die Steuerfestsetzung 2008, natürlich mit der Folge, dass ggf. geklagt werden muss (das werden wieder so einige sein. Für diesen Teil des Steuerbescheides muss man ggf. die Aussetzung des Vollzugs „erklagen“ - oder den Bescheid bis zu einer gerichtlichen Entscheidung einstweilen bedienen.
Warten bis andere klagen, hilft nur begrenzt, denn ohne Widerspruch wird der Steuerbescheid bestandskräftig und damit ist das Geld sicher in der Stadtkasse.
3. Den Widerspruch muss der Steuerpflichtige persönlich einlegen.

Noch Fragen>

Gruß
Christian

News: Das Rückspiel in Dresden

Lucius30 @, Mittwoch, 20.02.2008 (vor 5909 Tagen) @ Christian

Hallo Christian, hallo Yvonne,

vielen Dank für Eure wertvollen Beiträge.

Ich tendiere für die von Christian vorgeschlagene Vorgehensweise, da ich auch eine Rückwirkung der neuen Satzung nicht für gerechtfertigt halte (Wann ist die neue Satzung eigentlich in Kraft getreten> Veröffentlicht wurde sie am 13.12.2007). Offensichtlich nimmt man sich da auch in Dresden ein Beispiel an der Bundespolitik, wo zuletzt häufiger Gesetze einfach rückwirkend gelten und die Bürger damit benachteiligt werden sollten (bspw. Hartz4 Novelle, in der die Antragsfrist für die freiwillige Arbeitslosenversicherung von Selbständigen in einer Nacht- und Nebelaktion rückwirkend verkürzt wurde – und nun bei Obergerichten behandelt werden wird).

Ich werde Euch in der Sache auf dem laufenden halten. Kampflos geschlagen geben werden wir uns jedenfalls nicht, auch wenn es sich in unserem Fall „nur“ um 120 € Steuer pro Jahr handelt. Hier geht’s mir auch ums Prinzip.

Nochmals Danke für Eure Beiträge.

Viele Grüße

Lucius

News: Das Rückspiel in Dresden

Yvonne Winkler @, Mittwoch, 20.02.2008 (vor 5909 Tagen) @ Lucius30

Es würde in diesem Forum ein bisschen zu weit führen, wenn ich hier den Unterschied zwischen einer echten und einer unechten Rückwirkung erklären würde.
Bei der ZWS-Satzung handelt es sich jedenfalls um eine unechte Rückwirkung. Die Neuauflage der Satzung heilt die alte Variante. Das kann man nicht mit irgendwelchen Steuergesetzen o.ä. vergleichen. Bitte nicht Äppel mit Birnen vergleichen,

Wer mag, kann bei wiki ein bisschen nachlesen:
http://de.wikipedia.org/wiki/R%C3%BCckwirkung

YW

News: Das Rückspiel in Dresden

Lucius30 @, Mittwoch, 20.02.2008 (vor 5909 Tagen) @ Yvonne Winkler

@Yvonne

Wieder was gelernt, danke!

Somit macht es also kaum Sinn die auf 2007 entfallende Steuer separat mit dem Urteil des OVG zu rügen (widersprechen).

Damit ist der Bescheid so kurz nach dem Urteil dann auch kein Versehen o.ä, sondern mit voller Absicht/Berechnung von der Stadtverwaltung Dresden so gewollt/getimt.

Der König (die Satzung) ist tot, es lebe der König (die neue Satzung).

Mit der neuen Satzung hat man alle bisherigen Verfahren einfach vom Tisch gewischt. Äääääätsch.............

Man hat nun einfach nur noch die Entscheidung des OVG abgewartet, ob dort in der Begründung sich vielleicht doch noch ein Hinweis zur Rechtmäßigkeit der neuen Satzung findet. Und, da das OVG es tunlichst vermieden hat dazu Stellung zu nehmen (vgl. Pressemitteilung des OVG – ich habe mir übrigens beim OVG gerade mal den Volltext bestellt), strebt man nun (obwohl man mordsmäßig abgewatscht und bis auf die Knochen blamiert wurde) zu neuen Ufern (Verfahren).

Alle offen gehaltenen Verfahren bekommen nun einen neuen Bescheid nach neuer Satzung, müssen nicht nur rückwirkend zahlen, sondern auch von neuen anfangen bei der ersten Instanz zu klagen. Damit hat man Zeit und auch wieder Geld gewonnen.

Dieses perfide System kann man bis zum Sankt Nimmerleinstag treiben.

Wir haben denn eine neue Satzung, die ist zwar auch nicht rechtmäßig, aber bis die Bürger bis zu letzten Instanz erfolgreich geklagt haben, denkt sich die Verwaltung schon eine neue rechtswiedrige Satzung aus. Dann geht das Spiel von vorn los.

Ich kann wirklich gar nicht soviel essen wie ich koXXXX möchte.

Wer denkt sich eigentlich soetwas aus und gibt es da eigentlich noch jemanden, der dieses System noch stoppen kann>

Trotzdem noch mal Danke und ich melde mich demnächst wieder.


Viele Grüße Lucius

News: Das Rückspiel in Dresden

Christian @, Mittwoch, 20.02.2008 (vor 5909 Tagen) @ Lucius30

Hallo Yvonne, hallo Lucius,
die Botschaft hör ich wohl, allein ich denke da positiver und sage mal - wie schon der Kölner OB zur Zweitwohnungsteuer für Kölner Bürger: "Das kann nicht sein".
Das wäre die Endlos-Schleife im Verwaltungs-Recht(>) und die Frage erlaubt, "Ist das noch Recht>"
Aber das sollte man wirklich nicht weiter vertiefen.
Gruß
Christian

News: Das Rückspiel in Dresden

Yvonne Winkler @, Mittwoch, 20.02.2008 (vor 5909 Tagen) @ Christian

Lieber Christian,

es ist die Endlosschleife des Verwaltungsrechts. Tut mir leid, wenn ich Deinen Glauben erschüttern muss.
Die angefochtenen und nach alter Satzung angegriffenen VAs werden nicht als aufgrund der neuen Satzung begründet wiederaufleben,
sondern die werden aufgehoben und die Steuer erstattet, aber die Neuen werden nach aktueller Satzung beurteilt und solange "die Rechtslage unklar und verworren"
ist (oder so ;-), muß der Betroffene mit einer rückwirkenden
Neuregelung rechnen -- und genießt dann kein "schutzwürdiges
Vertrauen".
Also werden die Verwaltungsakte, die neu angegriffen werden aufgrund der neuen Satzung angegriffen werden müssen und nicht mehr aufgrund der alten, obwohl zurückliegende Veranlagungszeiträume einbezogen werden können.

So kann sich die Verwaltung Fehler über Fehler leisten und das Spielchen beginnt jedes mal von Neuem.
Tut mir leid, dass ich Euch nichts Erfreulicheres berichten kann.

Lieben Gruß Yvonne

News: Das Rückspiel in Dresden

Christian @, Mittwoch, 20.02.2008 (vor 5909 Tagen) @ Yvonne Winkler

Liebe Yvonne,
mein Glaube ist - so wie mein Vertrauen - unerschütterlich:-) .
Ansonsten: siehe oben, kein Kommentar.
Gruß
Christian

News: Das Rückspiel in Dresden

Yvonne Winkler @, Donnerstag, 21.02.2008 (vor 5909 Tagen) @ Christian

Lieber Christian,
was hat Glaube mit Juristerei zu tun>

@Lucius30
Wenn Du den Volltext des OVG hast, wäre es nett, wenn Du ihn mir zukommen lassen könntest.

Gruß Yvonne

News: Das Rückspiel in Dresden

Christian @, Donnerstag, 21.02.2008 (vor 5909 Tagen) @ Yvonne Winkler

Hallo Yvonne,
meiner Meinung nach sehr viel.
Zum Beispiel:
Manche Spruchkörper glauben ganz fest, sie sprächen Recht wenn sie richten. Das haben sie mit manchen Verwaltungen gemein, die glauben, alles was sie tun, wäre vom Recht gedeckt. Und gar die Politik: Die schafft Recht und glaubt dabei Recht zu handeln.
Wohin man sieht: Ohne Glaube kein Recht.:-)
Gruß
Christian

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Lucius30 @, Donnerstag, 21.02.2008 (vor 5909 Tagen) @ Christian

Hallo Yvonne,

Du erhälst ihn sobald ich ihn habe, versprochen.

Viele Grüße

Lucius

News: Das Rückspiel in Dresden

simmy @, Freitag, 22.02.2008 (vor 5908 Tagen) @ Lucius30

Hallo!

Ich wohne mit meinem Freund seit Oktober in Dresden und wir haben uns dort auch mit Zweitwohnsitz angemeldet.

Am 19.2. kamen gleichzeitig (!) unsere beiden Bescheide. Sein Bescheid beruht auf der alten Satzung,meiner auf der vorläufigen neuen...

Mein Freund arbeitet in Chemnitz und ist da auch noch mit Hauptwohnung angemeldet,d.h. er hat da nur ein Zimmer bei seinen Eltern. Kann er trotzdem Widerspruch einlegen>

Und kann ich das auch tun> Bei mir gilt ja komischerweise die neue Satzung. (Ich bin Studentin)

Hat man eigentlich doch Vorteile,wenn man sich in DD mit Hauptwohnsitz anmeldet.

Diese "tolle" Steuerpolitik der Stadt nervt mich unheimlich...:-(

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Christian @, Freitag, 22.02.2008 (vor 5908 Tagen) @ simmy

Hallo,
was im Melderecht richtig ist, regelt das jeweilige Meldegesetz - da gibt es weder Vor- noch Nachteile - nur Rechtmäßigkeit.
Schlimm ist allerdings, was die Kommunen mit ihrer Zeitwohnungsteuer und dem Melderecht treiben - und das mit Vorsatz.
Es gibt in Dresden weder eine „alte“ noch eine „vorläufige“ ZWSt-Satzung - diese war bis zum 31.12. rechtmäßig und das Verhalten der Verwaltung war rechtswidrig. Seit 1.1. ist das Verhalten der Verwaltung vermutlich satzungskonform, dafür ist die Satzung rechtswidrig. Was eine Verwaltung tut und eine Satzung besagt ist aber unerheblich, denn die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer ist nur dann zulässig, wenn jemand mehr als eine Wohnung innehat.
Ob das bei euch der Fall ist, kann ich aus den Angaben nicht erkennen.
Noch Fragen
Gruß
Christian

News: Das Rückspiel in Dresden

simmy @, Freitag, 22.02.2008 (vor 5908 Tagen) @ Christian

Danke schon mal!

Also in meinem Bescheid steht dasselbe wie oben bei Lucius. Mein Hauptwohnsitz ist der meiner Eltern. ich hab da aber nur ein Zimmer,also doch eigentlich keine Wohnung...

Bei meinem Freund ist es dasselbe. Nur steht bei ihm nichts von §165 I AO,sondern nur etwas von der ZWSSt. von 2005...

Was können wir tun> Die Wohnungen unserer Eltern sind ja genau betrachtet nicht unsere Wohnungen,da wir darüber keine Verfügungsgewalt haben. Somit wäre ja nur die Wohnung in DD eine Wohnung im eigentlichen Sinne.

News: Das Rückspiel in Dresden

Christian @, Freitag, 22.02.2008 (vor 5908 Tagen) @ simmy

Hallo,
Streichen wir mal Hauptwohnsitz und Wohnsitz in jeglicher Form. Darauf kommt es nicht an.
Nach der Dresdener Satzung in der jetzt gültigen Fassung (die rein sprachlich schon auf Schwachsinn der Verfasser schließen lässt) ist jede Nebenwohnung eine Zweitwohnung, wenn sie die Bedingungen der Bauordnung erfüllt.
Es ist letztlich egal, ob man die alte oder die neue Fassung der Satzung betrachtet oder sich an der Wohnungsdefinition reibt: Das Erheben einer Zweitwohnungsteuer auf das Innehaben nur einer einzigen (wie immer auch) definierten Wohnung ist immer rechtswidrig.
In Dresden war es bis 31.12. schon wegen der Satzungsregeln rechtswidrig, seit 1.1. ist die Satzung keine rechtmäßige Grundlage mehr. Der einzige was die Stadt erreicht hat, ist eine neue „Klageflut“ loszutreten. Über den verantwortungsbewussten Umgang mit Steuergeldern scheint man sich im Rathaus keine Gedanken zu machen
Dagegen hilft nur:
- Widerspruch einlegen (Frist beachten),
- ggf. klagen, denn der Widerspruch wird wohl abgelehnt werden.
Noch Fragen>
Gruß
Christian

News: Das Rückspiel in Dresden

ullir @, Freitag, 07.03.2008 (vor 5893 Tagen) @ Christian

Sachverstand ist durchaus wichtig, es ist aber auch wichtig sich mal mit den institutionen zu beschäftigen, welche noch gegen die zweitwohnungssteuer in dresden aktiv sind und welche "deals" sie getroffen haben.
ich spreche hier ganz laut vom studentenrat der tu dresden, welcher drei musterklagen finanziert hat, die jetzt vom ovg entschieden wurden. und auffällig sollte sein, dass nur sehr wenige leute einen widerspruch erhalten haben. auffällig ist ebenfalls, dass die stadt sehr großzügig mit aussetzungsanträgen umgeht und die jetzt auch ohne klage akzeptiert. dieses verhalten der stadt haben wir mit ihr ausgehandelt, weil wir mit ihr geredet haben. ich kann natürlich nichts dagegen machen, dass vollstreckungsbescheide verschickt wurden oder ähnliches.
für die neuen bescheide:
die stadt verschickt jetzt bescheide, welche nicht mehr vorläufig sind und ändert die alten bescheide ab. widerspruch ist klar, was da rein kommt, sollte auch hinlänglich bekannt sein.
aber als ankündigung: wir werden wohl eine neue runde gehen und wieder musterverfahren auswählen und das finanzielle risiko übernehmen. das wird jetzt noch ein bißchen dauern, da dazu erst der widerspruch der kläger beschieden werden muss, aber es wird dann irgendwann, allerdings kann es sein, dass das bundesverwaltungsgericht uns irgendwie (hoffentlich für uns positiv) dazwischenfunkt.

so weit. also ihr braucht keine angst haben, dass die widersprüche demnächst beschieden werden, die stadt ist ja auch nicht dumm, was sollen sie mit x klagen.

im übrigen: es sind wohl knapp 4.000 widersprüche für 2006/7 anhängig, davon wohl weit über 90 % leute die studis sind.. das sind wohl rund 50 % der studis, die betroffen sind. also nicht nur 5 %. gewinnen wird die stadt trotzdem, denn sie bekommen die schlüsselzuweisungen für jeden, der sich umgemeldet hat.

News: Das Rückspiel in Dresden

Christian @, Freitag, 07.03.2008 (vor 5893 Tagen) @ ullir

Hallo ULLIR,
ich habe aus vielerlei Gründen so meine Mühe, Deinen Beitrag richtig einzuordnen.
Ist er als Antwort/Reaktion auf meinen vorhergehenden Beitrag gedacht>
Soll damit an die Verdienste des StuRa der TU Dresden erinnert werden>
Soll damit zum Ausdruck gebracht werden, dass die Stadt Dresden ihre monströse Satzung großzügig im sinne der Betroffenen und „nicht dumm“ handhabt>
Gruß
Christian

PS.:
» widerspruch ist klar, was da rein kommt,
» sollte auch hinlänglich bekannt sein.
Was kommt denn jetzt in einen Widerspruch rein>

News: Das Rückspiel in Dresden

Matthias @, Samstag, 29.03.2008 (vor 5872 Tagen) @ Christian

Hallo,
Ich bin auch Student in Dresden und habe mit Freude das neue Urteil zur Zweitwohnungssteuer aufgenommen. Die Stadt hat sich für die Jahre 2006/07 dazu bereit erklärt, das gezahlte Geld zurückzuerstatten, wenn dazu ein fristgerechter Widerspruch eingegangen ist. Da ich diesen gestellt hatte, würde ich die Stadt jetzt gerne dazu auffordern, mir mein Geld zurückzuüberweisen, da ich nicht so ganz an die Freiwilligkeit der Stadt glauben will. Kann man denn auch die für 2006/07 gezahlten Mahngebühren zurückverlangen. Da ich es ab und zu verpasst habe, die Zweitwohnungssteuer fristgerecht zu überweisen, musste ich manchmal Mahngebühren in Höhe von 5 Euro zusätzlich zahlen. Sind diese jetzt nicht auch hinfällig, wenn die Grundlage, auf der sie basieren, hinfällig ist>
Welche Frist sollte ich der Stadt zur Zahlung einräumen> 14 Tage>

Gruß,
Matthias

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Christian @, Samstag, 29.03.2008 (vor 5872 Tagen) @ Matthias

Hallo Matthias,
wenn dem (abgelehnten) Widerspruch keine Klage folgte, wurde der Steuerbescheid bestandskräftig. Damit ist die Rückzahlung durch die Stadt grundsätzlich freiwillig. Auch auf die Rückzahlung der Mahngebühren besteht kein Rechtsanspruch.
Ist der Widerspruch noch offen, besteht für die Stadt Rückzahlungspflicht, die sich m.E. aber nicht auf die Mahngebühren erstreckt.
Gruß
Christian

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Matthias @, Samstag, 29.03.2008 (vor 5872 Tagen) @ Christian

Also der Studentenrat schreibt meines Wissens, dass die Stadt die Gebühren für 2006/07 an alle die zurückzahlt, die einen fristgerechten Einspruch gegen den Steuerbescheid eingelegt haben. Auf welcher Grundlage sollte sie das nur bei denjenigen machen, die auch geklagt haben, wenn die ganze Erhebung rechtswidrig war>!

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Christian @, Samstag, 29.03.2008 (vor 5871 Tagen) @ Matthias

Hallo Matthias,
niemand (>) hindert die Stadt daran, freiwillig - ohne rechtlichen Zwang - die erhobene Steuer an diejenigen zurück zu zahlen, die Widerspruch eingelegt haben.
Das war aber nicht Deine Frage.
Und was die Stadt genau gesagt hat, wird sie sich im Zweifelsfall schon zurecht legen.
Gruß
Christian

News: Das Rückspiel in Dresden

Lucius30 @, Montag, 07.04.2008 (vor 5863 Tagen) @ Christian

Hallo,

ich möchte ganz kurz noch mal über das Verhalten der Stadt in unserem Fall berichten:

Wir hatten wie angekündigt fristgemäß Widerspruch eingelgt. Darauf hin hat die Stadt den alten Bescheid (mit Forderungen für 2007 und 2008) zurück genommen und gleichzeitig einen neuen Bescheid nur für 2008 erstellt. Also sind wenigstens die Steuerforderungen für 2007 vom Tisch.

Nun werden wir erneut Widerspruch einlegen und Antrag auf Aussetzung der Steuer stellen. Mal sehen wie es nun weiter geht.

Viele Grüße und Danke noch mal für die Hilfe!

Lucius30

News: Das Rückspiel in Dresden

Bjoern @, Donnerstag, 17.04.2008 (vor 5852 Tagen) @ Yvonne Winkler

@Yvonne

habe 3 urteile vom ovg meck-pomm bekommen:

20.06.2007; 1 L 194/06 (Neubrandenburg)
20.06.2007; 1 L 241/06 (Rostock)
26.11.2007; 1 L 280/05 (Stralsund)

wenn du sie brauchst (und ich sie dir noch nicht geschickt habe), dann melde dich ;-)

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Christian @, Mittwoch, 20.02.2008 (vor 5909 Tagen) @ Lucius30

Hallo Lucius,
die Änderung ist zum 1.1.2008 in Kraft getreten.
Christian

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René ⌂ @, Montag, 21.01.2008 (vor 5940 Tagen) @ Christian

» was haben Wuppertal und Dresden gemeinsam>

Allen voran die "schwebenden Schwestern". Aber das tut hier weniger zur Sache.