ZWS für Gartenlaube im Naturschutzgebiet

Blümchen @, Sonntag, 03.02.2008 (vor 5919 Tagen)

Hallo, weiß jemand wie das zu regeln ist. Im Kaufvertrag steht explizit drin das man in der Gartenlaube noch nicht mal übernachten darf da es im Naturschutzgebiet liegt. Gilt das dann als Zweitwohnsitz > Es gibt auch keine Heizung drin, ist daher für eine dauerhafte ganzjährige Nutzung gar nicht geeignet. Hat jemand einen Tip für mich. Es geht um Oranieburg bei Berlin. Danke vorab.

ZWS für Gartenlaube im Naturschutzgebiet

Christian @, Sonntag, 03.02.2008 (vor 5919 Tagen) @ Blümchen

Hallo Blümchen,
vom Melderecht her kann die Gartenlaube durchaus eine Nebenwohnung sein.
Ob sie ein Zweitwohnsitz ist, richtet sich nach Deiner Entscheidung.
Eine Wohnung nach der Definition in der Zweitwohnungsteuersatzung der Stadt Oranienburg ist diese Gartenlaube Deiner Beschreibung nach nicht.
Gruß
Christian

ZWS für Gartenlaube im Naturschutzgebiet

Blümchen @, Sonntag, 10.02.2008 (vor 5913 Tagen) @ Christian

Hallo Christian,
gilt das auch wenn die Gartenlaube nicht in einer Kleingartenanlage ist, sondern in einer Siedlung wo es lt. Bestandsschutz auch einige Bewohner leben die richtig in Ihrem Haus wohnen > Dane vorab nochmals für deinen Tip, Blümchen

ZWS für Gartenlaube im Naturschutzgebiet

Christian @, Sonntag, 10.02.2008 (vor 5912 Tagen) @ Blümchen

Hallo Blümchen,
gilt sozusagen „immer und überall“.
Im Melderecht ist eine Wohnung ein umschlossener Raum, der zum Wohnen oder Schlafen genutzt wird - also KANN Deine Gartenlaube melderechtlich eine Wohnung sein (selbst wenn das „Übernachten“ verboten ist).
Laut Oranienburger Satzung gelten als Zweitwohnungen die Wohnungen, die über
- mindestens 25 qm Wohnfläche und mindestens ein Fenster
- Strom- oder eine vergleichbare Energieversorgung, Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung in vertretbarer Nähe
- Voraussetzungen zum Kochen und zur zeitweiligen Beheizung verfügen
und damit wenigstens vorübergehend zum Wohnen geeignet sind.
Nach Deiner Beschreibung ist Deine Gartenlaube nach Oranienburger Recht also keine Wohnung und kann somit auch keine Zweitwohnung sein.
Steuerlicher Wohnsitz ist der Ort (die Kommune) in dem (der) Du eine Wohnung innehast, in der Absicht sie zu nutzen und beizubehalten. Da kann man dann über Wohnung und Gartenlaube und Innehaben trefflich streiten.
Warum Du allerdings mit aller Gewalt die Gartenlaube zum Zweitwohnsitz machen willst, erschließt sich mir nicht.
Gruß
Christian