Bin Soldat und musste! mich ummelden

Soldat1983 @, Montag, 11.02.2008 (vor 5913 Tagen)

Servus,
hab in Leipzig eine Wohnung. Wurde nach München versetzt und musste mich dort hauptwohnsitzlich melden! obwohl es wohl eine Ausnahmeregelung geben soll.
Meine Frage ist nun ob ich irgend eine Klausel /Ausnahme oder was auch Immer geltend machen kann.
Hoffe auf positive Antworten.

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Christian @, Montag, 11.02.2008 (vor 5913 Tagen) @ Soldat1983

Hallo,
Status: Wehrpflichtiger oder Zeit-Berufssoldart> Voraussichtliche Dauer der Verwendung in München> Ledig oder verheiratet`> Lediger mit eigenem Hausstand>
Ansonsten erscheint mir die Meldung mit Hauptwohnung in München erst Mal vernünftig und bezgl. Melderecht auch richtig. Auch Soldaten unterliegen grundsätzlich dem Melderecht.
Die Nebenwohnung in Leipzig ist dienstlich sicher nicht notwendig und somit Privatvergnügen.
Gruß
Christiian

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Soldat1983 @, Montag, 11.02.2008 (vor 5913 Tagen) @ Christian

also ich bin Zeitsoldat und studiere in München seit Sept 05.(noch bis Ende 08) bin ledig in einer Beziehung lebend mit eigenem Hausstand. und hab jetzt Post bekommen.

Danke schon mal

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Christian @, Montag, 11.02.2008 (vor 5913 Tagen) @ Soldat1983

Hallo,
na schön, wenn der eigene Hausstand die Nebenwohnung in Leipzig ist, steige ich da nicht so ganz durch. Aber das spielt keine Rolle.
Ich nehme mal an, die Stadt Leipzig verlangt jetzt die ZWSt (und das noch rückwirkend).ab 1.1.2006. Dazu:
1. Ausnahmebestimmungen für Soldaten gibt es in der Leipziger Satzung nicht.
2. Das Ganze geht nicht ohne Klage bis mindestens zum Verwaltungsgericht ab. Um beurteilen zu können, ob die Aussicht auf Erfolg hat, müsste ich wissen, wie Deine Unterkunft in München beschaffen ist. Handelt es sich dabei um eine Wohnung im Sinne der sächsischen Bauordnung>
§ 48 (Wohnungen) besagt:
(1) Jede Wohnung muss eine Küche oder Kochnische haben. Fensterlose Küchen oder Kochnischen sind zulässig, wenn eine wirksame Lüftung gewährleistet ist.
(2) ….
(3) Jede Wohnung muss ein Bad mit Badewanne oder Dusche und eine Toilette haben.
Gruß
Christian

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Soldat1983 @, Dienstag, 12.02.2008 (vor 5912 Tagen) @ Christian

ich wohne in der Gemeinschaftsunterkunft, was für mich keine Wohnung im eigentlichen Sinne ist. Hab keine eigene Nasszelle, Toilette Dusche und Küche. Nur eine Stube mit cya 15qm. Mussten uns aber Anfang des Studiums hier anmelden.
Danke für deine bisherigen Bemühungen.

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Christian @, Dienstag, 12.02.2008 (vor 5912 Tagen) @ Soldat1983

Hallo,
was die Wohnung für Dich ist, spielt überhaupt keine Rolle. Entscheidend ist die Leipziger Satzung, und für die ist Deine melderechtliche Hauptwohnung ebenfalls keine Wohnung. Im Guten lässt sich das aber voraussichtlich nicht klären, denn die Stadt wird vermutlich erst Mal dreist behaupten, auf das Innehaben und den Wohnungscharakter der Hauptwohnung kommt es nach ihrer Satzung überhaupt nicht an. Entscheidend ist, dass jemand mit Nebenwohnung gemeldet ist.
Dagegen lässt sich dann nur auf dem Klageweg vorgehen. Da stehen die Aussichten aber gut, denn nach den Maßstäben des BVerfG - und vieler anderer Gerichte - hast Du keine 2 Wohnungen inne und kannst damit nicht steuerpflichtig sein. Widerspruch und Klage müssen sich allerdings gegen die Wirksamkeit der Satzung richten.
Gruß
Christian