Zweitwohnsitz als verheirateter Student ???

Defstar54 @, Donnerstag, 14.02.2008 (vor 5910 Tagen)

Ich habe heute einen "netten" Brief von der Gemeinde Altenholz (Schleswig-Holstein) an mein Lernzimmer erhalten, mit der Bitte mich in Altenholz als Zweitwohnsitz anzumelden.

Zur Situation:
Ich bin verheiratet und habe ein Kind (Wohnort ist Schenefeld, bei Hamburg (Schleswig-Holstein). Ich bin Polizist und habe nun die Option beruflich aufzusteigen, wenn ich an der FHVD Altenholz studiere.
Dazu habe ich mir ggü. der FHVD ein Zimmer angemietet, damit ich dort in Ruhe lernen kann. Gelegentlich nächtige ich dort auch... .

Nun habe ich diesen Brief erhalten, habe angerufen und man erklärte mir, dass ich schon 30 Euro zahlen müsste, weil ich auf den ersten Brief nicht reagiert habe. Als ich fragte, woher sie wüsste, entgegnete man mir, dass sie ein "Gentleman-Agreement" mit der Verwaltung des Wohnparks habe, der ihr die Mieterlisten zusendet. Nach Abgleich und Filterung sendet die Gemeinde nun Briefe mit der Bitte sich umzumelden.
Eine Rechtsgrundlage für das Anfordern der personenbezogenen Daten konnte man mir nicht nennen, es gibt bestimmt irgendwo im Meldenirwana etwas derartiges.

Ich entgegnete ihr, dass ich das Zimmer (voll möbliert) eh nur bis 30.06.08 nutze und Schwerpunktmäßig als Büro nutze.

Sie sagte, dass sie dann (bei Nichtanmeldung) die Frist abwarten werde, um ein Verfahren (Ordnungswidrigkeiten) gegen mich einzuleiten.

Im Moment stehe ich auf dem Standpunkt: "Ums verrecken nicht zahlen", da die Dame vom Amt teilweise arrogant war und mir nicht erklären konnte/wollte, warum ich mich ummelden soll>
Ich melde mich ja auch nicht um, wenn ich regelmäßig mein Stammlokal aufsuche (ja, blöder Vergleich, hab aber auf die Schnelle kein griffigeres Argument aus dem Hut ziehen können.

Nun bin ich mir nicht sicher, ob ich mich ummelden muss, bzw. welche Konsequenzen (ausser das Verfahren) mir drohen. hab was von Zweitwohnungssteuer gehört... .

Über Hilfe wäre ich sehr dankbar.

Zweitwohnsitz als verheirateter Student ???

Tommi @, Donnerstag, 14.02.2008 (vor 5910 Tagen) @ Defstar54

Es ist klar, dass Du nicht zahlst.
Du wirst den Steuerbogen ausfüllen und nach dem Bescheid Einspruch einlegen und zugleich Antrag auf Aussetzen der Vollziehung stellen.

Einschreiben/Rückschein

Die Steuer widerspricht Art, 6 Abs. 1 GG, vgl. dazu den sehr parallelen Fall, wonach Verheiratete mit Erwerbszweitwohnung von der Zweitwohnungssteuer ausgenommen werden müssen.

Studier das Urteil auf der Webseite des BVerfG:

http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20051011_1bvr123200.html

Du findest darin u.a den Hinweis des BVerfG, dass auch in "anderen familiären Fallkonstellationen" die Zweitwohnungssteuer Art. 6 GG verletzen könnte.

Mit Deiner Empörung bist Du hier in guter Gesellschaft :-)

Gruß

Tommi

Zweitwohnsitz als verheirateter Student ???

Christian @, Donnerstag, 14.02.2008 (vor 5910 Tagen) @ Defstar54

Hallo,
um Zweitwohnungsteuer geht es bei Dir anscheinend überhaupt (noch) nicht, insofern kannst Du Tommis Hinweise einstweilen vergessen und befindest Dich im Übrigen auf der falschen Baustelle. Bei Dir geht es ersichtlich um das Melderecht.
Dazu gerne ein paar Takte:
Wenn man als Polizist aufsteigen oder überhaupt bestehen will, geht es in erster Line nicht um das, was man für richtig hält, sondern um das, was rechtmäßig ist. Der Vergleich mit dem Stammlokal ist es jedenfalls nicht. Wer selber die Befugnis hat, Bußgelder zu verhängen, sollte andere, die das gleiche tun, nicht arrogant nennen,
Ein Blick in das Meldegesetz dürfte sämtliche Zweifel bezüglich der Meldepflicht beseitigen. Die Forderung der Anmeldung mit Nebenwohnung und der Hinweis auf die Folgen einer unterlassenen Meldung ist durchaus korrekt und angebracht.
Formal falsch wäre allerdings eine Forderung der Gemeinde, sich „mit Zweitwohnsitz“ anzumelden. Das Melderecht kennt diesen Begriff nicht.
Wegen der Bedenken mit der Datenübermittlung - die ich durchaus teile - kann man sich sehr gut an den Datenschutzbeauftragten des Landes wenden. Der ist recht rührig und griffig.
Gruß
Christian

Zweitwohnsitz als verheirateter Student ???

Mr.X @, Dienstag, 19.02.2008 (vor 5905 Tagen) @ Christian

» Hallo,
» um Zweitwohnungsteuer geht es bei Dir anscheinend überhaupt (noch) nicht,
» insofern kannst Du Tommis Hinweise einstweilen vergessen und befindest
» Dich im Übrigen auf der falschen Baustelle. Bei Dir geht es ersichtlich um
» das Melderecht.

Sehe ich auch so.

Im übrigen hätte ich doch erhebliche Zweifel, ob nach der Rechtsprechung des OVG Schleswig-Holstein die Voraussetzungen für die Erhebung der ZwSt erfüllt sind.

Und nach den Infos der Homepage der Gemeinde Altenholz gibt es dort eh gar keine ZwSt.

Zweitwohnsitz als verheirateter Student ???

Christian @, Dienstag, 19.02.2008 (vor 5905 Tagen) @ Mr.X

» Und nach den Infos der Homepage der Gemeinde Altenholz gibt es dort eh gar keine ZwSt.

Hallo Mr. X,
das hatte ich noch gar nicht überprüft.
Gibt es in Schleswig-Holstein also auch noch Inseln der Seligen - ich dachte, das wäre nur in Bayern möglich.
Was ich aber beachtlich finde, ist die Tatsache, dass mittlerweile das Anmelden einer Nebenwohnung für viele Betroffenen schon mit dem Zahlen der Zweitwohnungsteuer identisch ist. Da haben die Städte richtige Pionierarbeit geleistet - die Begriffe gehen ineinander über (s. dazu auch Prof. Dr. Bayer). Da könnte man fast erwarten, das BVerwG werde zur Revision der Städte Rostock und Wuppertal entscheiden: „Zweifellos ist jede Nebenwohnung eine steuerrechtliche Zweitwohnung - denn dies ist bereits fest im gesunden Empfinden der Bevölkerung verankert. Wer demnach einen umschlossen Raum als Nebenwohnung zum Schlafen nutzt, demonstriert wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, die zu besteuern Ziel des kommunalen Satzungsgebers ist und sein darf.“:-)>
Gruß
Christian