Köln - Essen - Student

Diablo @, Mittwoch, 12.03.2008 (vor 5861 Tagen)

Hallo,

mein Hauptwohnsitz ist in Köln (ich besitze dort durch Scheidung meiner Eltern ein hochverschuldetes Haus). Da ich aber in Bochum studiere, bleibe ich manchmal bei meiner Freundin in Essen. Wenn ich alles zusammenrechne, komme ich wohl auch auf etwas mehr als drei Monate (wie gestattet). Auch habe ich einige persönliche Dinge dort. Muss ich als Student (ohne Einkommen) mich dann dort anmelden und ZWS zahlen>
LG
Diablo

Köln - Essen - Student

Christian @, Mittwoch, 12.03.2008 (vor 5861 Tagen) @ Diablo

Hallo Diablo,
verstehen muss ich das nicht.
1. Mit Hauptwohnung in Köln gemeldet und ggf. mit Nebenwohnung in Bochum und Essen meldepflichtig, das kostet Zweitwohnungsteuer in Bochum und Essen.
2. Was hat ein „hoch verschuldetes Haus“ mit einem „Hauptwohnsitz zu tun> Wer wohnt eigentlich in dem Haus in Köln>
3. Mit dem Einkommen hat diese Steuer nichts zu tun.
4. Wer gestattet drei Monate in welchem Zusammenhang>
Gruß
Christian

Köln - Essen - Student

Diablo @, Mittwoch, 12.03.2008 (vor 5861 Tagen) @ Christian

Hallo Christian:

1. Ich stehe nicht im Mietvertrag drin (in Essen, in Bochum studiere ich nur) und bin auch nicht die ganze Zeit über dort.
2. In dem Haus wohne eben ich und meine Mutter.
3. Ich hatte in einer Satzung gelesen, dass man einen Zweitwohnsitz anmelden muss, wenn man mehr als drei Monate dort wohnt.

lg
Diablo

Köln - Essen - Student

Christian @, Mittwoch, 12.03.2008 (vor 5861 Tagen) @ Diablo

Hallo Diablo,
einen Zweitwohnsitz muss man nicht anmelden, das steht auch in keiner der mir bekannten Satzungen (in Zweitwohnungsteuersatzungen kommt das Wort „Wohnsitz“ so gut wie überhaupt nicht vor.
Maßgeblich für Dich sind die Satzungen der Städte Köln, Bochum und Essen. In allen drei Städten brauchst Du keinen Mietvertrag, um zur Zweitwohnungsteuer herangezogen zu werden. Das richtet sich ach dem Melderecht, und Du bist dran, wenn Du mit Nebenwohnung gemeldet bist (oder Dich hättest melden müssen). Das wiederum richtet sich nach dem Melderecht (siehe im Menü unter „Hauptwohnung“). Von einer Drei-Monats-Frist ist in diesen Satzungen auch nichts zu finden. Wäre auch erstaunlich, denn alle drei Städte wollen nur Dein Bestes, und das so schnell und so viel wie möglich.
In Köln bist Du allenfalls als Strafgefangener fein raus - die müssen keine Zweitwohnungsteuer zahlen, obwohl sie so ziemlich die teuersten Wohnungen haben dürften.
Um was geht es Dir nun>
Wo Du Dich wie zu melden hast>
Wie Du möglichst korrekt jede Zweitwohnungsteuer vermeidest (am Besten überhaupt keine zahlst)>
Gruß
Christian

Köln - Essen - Student

Diablo @, Mittwoch, 12.03.2008 (vor 5861 Tagen) @ Christian

Mmm, ich glaub ich drücke mich falsch aus. Dennoch danke für Hilfe. Gehe morgen zum zuständigen Amt und erfrage dort alles.

Köln - Essen - Student

Christian @, Mittwoch, 12.03.2008 (vor 5861 Tagen) @ Diablo

Hallo Diablo,
aber vorsichtig fragen und nicht falsch ausdrücken - sonst verstehen die beim Amt gleich das, was sie für richtig halten. Und was „das Amt“ dann erklärt muss ggf. noch lange nicht stimmen, denn die Verwaltung einer Stadt, die mit einer verfassungswidrigen Zweitwohnungsteuersatzung lebt, erscheint doch wenig vertrauenswürdig sein.
Viel Glück
Christian