Hilfe ! Fragen Zweitwohungsteuer Hamburg

tinabo @, Sonntag, 18.05.2008 (vor 5794 Tagen)

Hallo, ich brauche mal dringend Hilfe !
Bin verheiratet, habe in 2007 Zwillinge bekommen und halte mich aufgrund dessen seitdem bei meinen Eltern in Schleswig Holstein auf, da ich mit der Betreuung der Beiden im Moment etwas überfordert bin. Habe bei meinen Eltern mit meinen Kindern mein altes Kinderzimmer bezogen. Nun hatte ich versucht hier in S-H einen Krippenplatz zu bekommen für die Beiden und mußte feststellen, daß erst die in der Gemeinde gemeldeten Kinder Vorrang bei der Vergabe haben. Also... ich mich mit Hauptwohnsitz bei meinen Eltern angemeldet und die "eheliche" Wohnung in Hamburg als Nebenwohnung angegeben.Mein Mann wohnt und arbeitet weiterhin in HH und besucht uns an den Wochenenden.
Jetzt habe ich eine Aufforderung zur Abgabe einer Zweitwohnungssteuererklärung erhalten und bin völlig überfragt !!! Was ratet Ihr mir > Sollte ich mich vorsichtshalber wieder in HH mit Hauptwohnung anmelden >

Hilfe ! Fragen Zweitwohungsteuer Hamburg

Christian @, Montag, 19.05.2008 (vor 5793 Tagen) @ tinabo

Hsllo Tina,
die Meldung mit Hauptwohnung bei Deinen Eltern ist sicherlich grenzwertig, dürfte sich aber gerade noch im Rahmen des Melderechts bewegen. Die Meldung mit – wohl eher – alleiniger Wohnung in Hamburg – wäre sicherlich richtig(er), war aber nicht der Grund für Deine derzeitige melderechtliche Fallkonstellation. Zu deren Notwendigkeit kann ich wenig sagen.
Was die ZWSt angeht: Nach den Maßstäben des BVerfG hast Du in Hamburg keine Zweitwohnung, da Deine melderechtliche Hauptwohnung nicht als Erstwohnung innegehabt wird. Ob HH sich nach den Vorgaben des BVerfG richtet, weiß ich nicht. Eher vermute ich, dass sie das Nutzen einer Nebenwohnung besteuern und dabei von der Finanzgerichtsbarkeit gestützt werden.
Die Erklärung zur Zweitwohnungsteuer musst Du ausfüllen und abgeben. Eine Meldung mit alleiniger Wohnung/Hauptwohnung in Hamburg beendet die Steuerpflicht bzw. verhindert sie, wenn das Einwohnermeldeamt sich auf eine rückwirkende Änderung einlässt und Du formell in HH nie eine Nebenwohnung hattest.
Noch Fragen>
Gruß
Christian