Zwetiwohnsitz und Büro

Frank Rösch ⌂ @, Chemnitz, Sonntag, 21.05.2006 (vor 6522 Tagen)

Sehr geehrte Damen und Herren,
nutze als Angestellter einer GmbH in München ein Büro, bestehend aus einem Zimmer einer Wohnung, mit Untermietvertrag zwischen Hauptmieter und mir (mein Hauptwohnsitz in Chemnitz), welches ich auch gelegentlich zur Übernachtung nutze. Alle Bürokosten incl. Miete zahlt die GmbH.
Bin in München an dieser Adresse mit Zweitwohn-sitz gemeldet. Führt diese Konstellation zur Zahlung einer Zweitwohnungssteuer oder bin ich, da ich dieses Zimmer einern Wohnung überwiegend berufliche nutze, davon befreit.
im voraus vielen Dank für eine Auskunft
mfg
Frank Rösch

Zwetiwohnsitz und Büro

Yvonne Winkler @, Sonntag, 21.05.2006 (vor 6522 Tagen) @ Frank Rösch

» Sehr geehrte Damen und Herren,
» nutze als Angestellter einer GmbH in München ein Büro, bestehend aus einem
» Zimmer einer Wohnung, mit Untermietvertrag zwischen Hauptmieter und mir
» (mein Hauptwohnsitz in Chemnitz), welches ich auch gelegentlich zur
» Übernachtung nutze. Alle Bürokosten incl. Miete zahlt die GmbH.
» Bin in München an dieser Adresse mit Zweitwohn-sitz gemeldet. Führt diese
» Konstellation zur Zahlung einer Zweitwohnungssteuer oder bin ich, da ich
» dieses Zimmer einern Wohnung überwiegend berufliche nutze, davon befreit.
» im voraus vielen Dank für eine Auskunft
» mfg
» Frank Rösch

Hallo Herr Rösch,

Sie sind dann davon befreit, wenn Sie verheiratet sind und ihr Hauptwohnsitz sich in CH. befindet (für die eingetragene Lebenspartnerschaft hat München keinen Analogieschluß geschaffen, soweit ich weiß) und Sie ihre Nebenwohnung in München aus beruflichen Gründen nutzen müssen.
Wenn Sie nicht verheiratet sind, dann gilt oben Gesagtes nicht.

Gruß
Yvonne Winkler

Zwetiwohnsitz und Büro

Christian @, Montag, 22.05.2006 (vor 6521 Tagen) @ Yvonne Winkler

Hallo Frau Winkler,

» Sie sind dann davon befreit, wenn Sie verheiratet sind und ihr Hauptwohnsitz sich in CH. befindet

Eine echte Korinthe:

Ist ein berufstätiger usw. Verheirateter denn im Wortsinn/im steuerrechtlichen Sinn wirklich befreit> Eine Erwerbszweitwohnung darf doch mit einer Satzung, die an die melderechtliche Hauptwohnung anknüpft, überhaupt nicht besteuert werden.

(für die eingetragene Lebenspartnerschaft hat München keinen Analogieschluß geschaffen, soweit ich weiß)

Das ist richtig, München hat keine "Befreiung" für Lebenspartnerschaften vorgesehen. M. Satzung ist überhaupt recht eigenwillig.

Zum Schluss noch eine Korinthe: So wie es klingt, liegt kein Neben-/Zweitwohnsitz in München vor, nur eine Nebenwohnung, die ggf. sogar eine echte Zweitwohnung ist.

Gruß

Christian»

Zwetiwohnsitz und Büro

Yvonne Winkler @, Dienstag, 23.05.2006 (vor 6520 Tagen) @ Christian

Hallo Christian,

mein Problem, ich habe es nicht so mit Korinthen ;-)

Völlig richtig, eine "Erwerbszweitwohnung " darf nicht besteuert werden.
Mir gefällt die Münchner Zweitwohnungsssteuersatzung gut. Im Unterschied zu vielen anderen ZWSatzungen ist sie sauber gearbeitet.
Klar liegt eine besteuerbare Zweitwohnung (Nebenwohnung oder wie auch immer) vor, wenn er nicht verheiratet ist.

Gruß
Yvonne Winkler

Zwetiwohnsitz und Büro

Christian @, Dienstag, 23.05.2006 (vor 6520 Tagen) @ Yvonne Winkler

» Hallo Christian,
»
» mein Problem, ich habe es nicht so mit Korinthen ;-)
» Mir gefällt die Münchner Zweitwohnungsssteuersatzung gut. Im Unterschied zu vielen anderen ZWSatzungen ist sie sauber gearbeitet.
» Klar liegt eine besteuerbare Zweitwohnung (Nebenwohnung oder wie auch immer) vor, wenn er nicht verheiratet ist.


Hallo Yvonne,
schön, dass es Unterschiede gibt.
1. Unterschied:
Ich liebe Korinthen, denn so manche Norm ist schon an einem falsch gesetzten Komma gescheitert. So beobachte ich zur Zeit mit viel Freude die Bemühungen einer Stadtverwaltung, eine Studentin zur Unterschrift als „Zweitwohnungsinhaber“ zu veranlassen - behauptet die doch einfach, es sei ihr „physisch und psychisch unmöglich“ über dieser Bezeichnung eine Unterschrift zu leisten. Und die Stadtverwaltung antwortet stereotyp „Der Ausdruck "Zweitwohnungsinhaber" trifft auf alle Personen zu, die in XXX mit einem Nebenwohnsitz gemeldet sind“ - der gemeldete Nebenwohnsitz wird dann die zweite Korinthe. Wie schon gesagt, ich liebe Korinthen.

2. Mir gefällt die Münchner Satzung auch - von ihr geht eine gewisse Faszination aus: Sie ist die perverseste, die in der Republik existiert.
Aber sauber gearbeitet> Schau’n mer mal, wie der Kaiser zu sagen pflegt:
- Den Geburtsfehler aller Satzungen, die an das Melderecht anknüpfen, hat die Münchner Satzung seit dem Beschluss BVerfG 2005 allemal - höchstrichterlich festgestellt. Städte mit derartigen Satzungen haben doch nur die Wahl zwischen Strick (Art 3 GG) oder Kugel (Art 6 GG - der übrigens auch die Familie unter besonderen Schutz stellt). Siehe dazu auch VG HALLE 5 A 189/05 HAL vom 11. Januar 2006.
- Zweitwohnung soll sein: „weiterhin jede Wohnung …, die eine Person, die in einem anderen Gebäude ihre Hauptwohnung hat, zu ihrer persönlichen Lebensführung … innehat“ - da kann ich in einem Hochhaus also unendlich viele Zweitwohnungen steuerfrei innehaben, solange ich selbst dort mit Hauptwohnung gemeldet bin.
- Als Zweitwohnungen sollen nicht gelten:
+ u.a. „Wohnungen in Alten-, Altenwohn…heimen, ...“ - wer in einer feudalen Seniorenresidenz eine Zweitwohnung innehat und am Starnberger See eine Villa als Hauptwohnung besitzt, soll also keine Zweitwohnungssteuer zahlen>
+. „Wohnungen, die verheiratete und nicht dauernd getrennt lebende Personen aus beruflichen Gründen in … München innehaben, wenn sich die Hauptwohnung der Eheleute außerhalb der Landeshauptstadt München befindet.“ - Das ist zwar genau der Leitsatz des BVerfG-Beschlusses von 2005, aber ist das richtig umgesetzt> In diesem Beschluss hat das BVerfG u.a. eindeutig festgestellt, dass es sich auch bei Erwerbszweitwohnungen um Zweitwohnungen handelt - München sagt, es sei keine. Wer hat da wohl Recht> Oder: Wer die Hauptwohnung in München hat, soll zahlen> Wo bleibt da Artikel 3 GG>
- Steuerpflichtig soll sein: „jede natürlich[e] Person, die im Stadtgebiet eine Zweitwohnung im Sinne von § 2 innehat“ - und was ist, wenn er keine Hauptwohnung innehat>
Das soll „saubere Arbeit“ sein> Von mir hätte der Referent für diesen Mist eine „Watschn“ bekommen - wenn es denn erlaubt wäre.

Abschließend noch zu unserem Fragesteller: Hat er diese gemeldete Nebenwohnung denn wirklich inne (Verfügungsgewalt/-recht>)> Ich kann es nicht beurteilen, weil dazu die Angaben fehlen, aber ich habe so meine Zweifel. Es würde sich vielleicht rentieren, da genauer hinzugucken. Es ist wie bei der Hundesteuer - besteuert wird nicht der Hund (Zweitwohnung - und nicht Nebenwohnung oder wie immer) sondern das Halten eines Hundes (Innehaben einer Zweitwohnung). Erst das Innehaben (einer Haupt- und) einer Nebenwohnung macht diese u.U. zur steuerbaren Zweitwohnung - oder irre ich mich da> Das geben doch sogar die Münchner zu (noch).

Mit freundlichen Grüßen

Christian

Zweitwohnsitz und Büro

Frank Rösch ⌂ @, Chemnitz, Dienstag, 23.05.2006 (vor 6520 Tagen) @ Christian

Hallo Christian, Hallo Yvonne,
vielen Dank für die Interpretationen der in München beschlossenen zweitwohnungssteuer. Diese habe ich mir zwischenzeitlich besorgt, gelesen und bin trotzdem nicht ganz sicher, ob in meiner Konstellation die Steuer erhoben wird oder nicht.
ich bin nicht verheiratet, das von der GmbH angemietete Zimmer ist als Büro ausgestattet und kann nach meiner Meinung nicht als Wohnung definiert werden.
Gleichzeitig bin ich unsicher, ob ich mich als Person überhaupt in München anmelden muss. Mein Aufenthalt und damit die nutzung des "Büros" in München beläuft sich auf max. 30 % meiner monatlichen Arbeitszeit, die ich bei Kunden in München tätig bin.
Also, vielen Dank für die Unterstützung.
mfg
Frank Rösch

Zweitwohnsitz und Büro

Yvonne Winkler @, Dienstag, 23.05.2006 (vor 6520 Tagen) @ Frank Rösch

Hallo Frank,

dann würde ich das lieber lassen. Möglicherweise ist die Wohnung Gewerberaum und gar nicht zur Wohnnutzung zugelassen. Nutzung der "Wohnung" muss ja auch einen Mindestzeitraum umfassen. Gelegentlich da mal zu schlafen ist eher keine Dauernutzung.

Gruß
Yvonne Winkler

Zweitwohnsitz und Büro

Christian @, Dienstag, 23.05.2006 (vor 6519 Tagen) @ Frank Rösch

» Mein Aufenthalt und damit die nutzung des "Büros" in München » beläuft sich auf max. 30 % meiner monatlichen Arbeitszeit, die ich bei » Kunden in München tätig bin.

Hallo Frank

wenn ich es richtig verstanden habe, ist dieses Zimmer bereits als Nebenwohnung gemeldet. Also, sofort abmelden.
Um melderechtlich ganz sicher zu gehen: keine persönlichen Sachen in dem Raum zurücklassen, wenn dort nicht gearbeitet wird und den Raum jedes Mal mit dem festen Willen verlassen, dorthin nur zum Arbeiten zurückzukehren. Arbeitunterlagen können in dem Raum verbleiben. Damit müsste dem Melderecht Genüge getan sein und man kann es riskieren.
Auf keinen Fall ein Namensschild an Wohnungstür oder Klingel anbringen, M. setzt einen Außerdienst zur Verifikation ein.
Für die Zeit, die der Raum bereits als Nebenwohnung gemeldet war, wird M. ggf. für den Zeitraum ab 1.2. wegen der Steuer trotzdem nachfassen - evtl. sogar Fragen zur Abmeldung stellen. Ggf. irrtümliche Anmeldung reklamieren - z.B. Annahme, Nutzen eines Büroraums durch einen Auswärtigen und berufliche Tätigkeit/Aufenthalt machen Meldung mit Nebenwohnung erforderlich (Aufenthalt und Arbeiten mit Wohnen oder Schlafen verwechselt).

Gruß
Christian