Augsburg ZWS, wie gehts weiter?

Hetfield @, Donnerstag, 13.11.2008 (vor 5615 Tagen)

Hallo liebe Mitleidenden,

ich bin ein wenig konfus.
Augsburg unterhält hartnäckig eine ZWS.
Das BVerwG in Leipzig urteilt nichtssagend.
Bayern ändert mit Wirkung zum 01.01.09 das Kummunalabgabengesetz.
Und mittendrin stecke ich hier in AUgsburg :)

Folgendes: Seit 2005 studiere ich hier in AUgsburg und bin mit Zweitwohnsitz hier gemeldet.
Hatte bis September 08 eine Studentewohnheimsbude, die in der Kaltmiete so günstig war, dass die ZWS erträglich war.
Nun bin ich zum 01.10.08 umgezogen (denn,man darf leider nur 6 Semester im Studentenwohnheim wohnen...) und habe eine private Wohnung bezogen, zusammen mit einem Kommilitonen.

Die Konstellation ist folgende, im Mietvertrag steht mein Kommilitone. Die Miete wird aber natürlich geteilt.
Umgemeldet habe ich mich, vom Studentenwohnheim zur neuen "privaten" Wohnung.
Nun kommt ein Schreiben, in dem ich erstens bis zum 10.08 die ZWS der alten WOhnung (Wohnheim) zahlen soll und gleichzeitig die neue WOhnung angeben soll.

Meine Fragen:
1) Muss ich dazu einen "Untermietvertrag" mit meinen Kommilitonen schliessen, damit ich denen eine fest bezifferte Miete vorweisen kann>
2) Kann ich mich bereits auf die Änderung zum 01.01.09 berufen>
3) Kommt die Änderung am 01.01.09 überhaupt> Wo gibts offizielle Info´s darüber>
4) Warum ist das BVerwG in Leipzig so unfähig> ;)

Vielen Dank

Gruß
Hetfield

Augsburg ZWS, wie gehts weiter?

Tilly @, Donnerstag, 13.11.2008 (vor 5615 Tagen) @ Hetfield

Mal ehrlich, warum sollte die Augsburger Verwaltung von der Zweitwohnungsteuer ablassen, wenn alle Gerichte ihnen Recht geben> Und so lange es geht, lassen sich damit alle Nebenwohnenden gut zr Ummeldung nötigen – klappt auch meistens. Und wert nicht willig ist, zahlt eben ZWSt.
» 1) Muss ich dazu einen "Untermietvertrag" mit meinen Kommilitonen schliessen, damit ich denen eine fest bezifferte Miete vorweisen kann>
Nein, wenn Du nicht Mieter der Wohnung bist, musst Du keinen „Untermietvertrag“ abschließen, nur damit die Verwaltung einen Knochen hat, auf dem sie rumkauen kann. Allerdings könntest Du sehr gut mit dem Argument hausieren gehen, dass Du die Nebenwohnung nicht innehast und damit nicht steuerpflichtig bist. Da hat dann die Stadt (und ggf. das Verwaltungsgericht) wirklich was zu kauen. Muss nur vom Kommilitonen/Mieter mitgetragen werden.
» 2) Kann ich mich bereits auf die Änderung zum 01.01.09 berufen>
Wenn die Änderung zum 1.1. in Kraft tritt, kann man sich jetzt noch nicht darauf berufen.
» 3) Kommt die Änderung am 01.01.09 überhaupt> Wo gibts offizielle Info´s darüber>
Die Änderung kommt oder sie kommt nicht – der letzte Bayer. Landtag hat es beschlossen, der neue kann es jederzeit widerrufen
» 4) Warum ist das BVerwG in Leipzig so unfähig>
Das stimmt so nicht ganz. Auch in Leipzig urteilen unabhängige Richter. Sie urteilen nach bestem Wissen und Gewissen. Aus der Bezeichnung schließen zu wollen, dass es sich um ein Gericht der Verwaltung handelte und die Urteile im „Namen der Verwaltung“ gesprochen werden, wäre unangebracht und grob böswillig.

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Hetfield @, Donnerstag, 13.11.2008 (vor 5615 Tagen) @ Tilly

>>Mal ehrlich, warum sollte die Augsburger Verwaltung von der
Zweitwohnungsteuer ablassen, wenn alle Gerichte ihnen Recht geben> Und so lange es geht, lassen sich damit alle Nebenwohnenden gut zr Ummeldung
nötigen – klappt auch meistens. Und wert nicht willig ist, zahlt eben ZWSt.<<

Aber wenn das Kommunalabgabengesetz eine Steuerfreiheit für Niedrigverdiener vorsieht, muss sich doch Augsburg daran halten, doer nicht> Es gilt doch immernoch der Vorrang des Gesetzes. (Natürlich davon ausgehend, dass es am 01.01.09 zu der angesprochenen Änderung wirklich kommt!)


>>Nein, wenn Du nicht Mieter der Wohnung bist, musst Du keinen „Untermietvertrag“ abschließen, nur damit die Verwaltung einen Knochen hat, auf dem sie rumkauen kann. Allerdings könntest Du sehr gut mit dem
Argument hausieren gehen, dass Du die Nebenwohnung nicht innehast und damit nicht steuerpflichtig bist. Da hat dann die Stadt (und ggf. das Verwaltungsgericht) wirklich was zu kauen. Muss nur vom Kommilitonen/Mieter mitgetragen werden.<<

Aha, das ist interessant. Offiziell im Mietvertrag steht auf jeden Fall mein Kommilitone. Von mir is da nirgens die Rede.
Allerdings bin ich auf dem Meldeamt unter dieser Adresse gemeldet.
Was genau müsste/kann ich jetzt tun>

Danke für die Hilfe.

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Tilly @, Donnerstag, 13.11.2008 (vor 5615 Tagen) @ Hetfield

Gut, dass heute Donnerstag ist und Behörden offen haben,

» Aber wenn das Kommunalabgabengesetz eine Steuerfreiheit für Niedrigverdiener vorsieht, muss sich doch Augsburg daran halten,
Im Prinzip ja, wenn ihnen kein Ausweg einfällt.

» Aha, das ist interessant. Offiziell im Mietvertrag steht auf jeden Fall mein Kommilitone. Von mir is da nirgens die Rede. Allerdings bin ich auf dem Meldeamt unter dieser Adresse gemeldet. Was genau müsste/kann ich jetzt tun> Was genau müsste/kann ich jetzt tun>
Vielleicht hilft Dir ein Auszug aus einem Urteil weiter:
„Die Klägerin schuldete der Beklagten im Jahr 2002 keine Zweitwohnungsteuer, denn die Klägerin hatte in P. keine Zweitwohnung i.S.d. §§ 1, 2 der Satzung inne. Eine Wohnung hat inne, wer allein oder gemeinsam mit einem anderen die Verfügungsmacht und die rechtliche Verfügungsbefugnis über den Steuergegenstand ausübt. Dieses Merkmal muss nach dem Wortlaut und dem Zweck der §§ 1, 2 der Satzung eigenständig und unabhängig von den melderechtlichen Verhältnissen bestimmt werden (vgl. BayVGH, Urt. v. 14.2.2007 – 4 N 06.367). … Die Klägerin war weder Mieterin noch hatte sie sonst ein (gesichertes) Besitzrecht, das ihr eine Sachherrschaft über die Wohnung in P. einräumte. Der Vermieter hatte die Wohnung an S. A. sowie eine weitere Person ausweislich des Mietvertrags vom …… überlassen. Die Beklagte hat weder vorgetragen noch ist sonst ersichtlich, dass die Klägerin eine rechtlich gesicherte Position über die Wohnung oder Teile davon gehabt hätte.“

Wenn du mit Deinem Kommilitonen darin einig bist, dass er als Mieter die alleinige Verfügungsmacht und die rechtliche Verfügungsbefugnis über die Wohnung ausübt und Du nur „geduldeter Gast“ bist, hast Du die Wohnung – oder einen Teil davon nicht inne und kannst damit nicht steuerpflichtig sein.

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Hetfield @, Donnerstag, 13.11.2008 (vor 5614 Tagen) @ Tilly

» Gut, dass heute Donnerstag ist und Behörden offen haben,

Was willst du damit sagen>


» Wenn du mit Deinem Kommilitonen darin einig bist, dass er als Mieter die alleinige Verfügungsmacht und die rechtliche Verfügungsbefugnis über die Wohnung ausübt und Du nur „geduldeter Gast“ bist, hast Du die Wohnung – oder einen Teil davon nicht inne und kannst damit nicht steuerpflichtig sein.

Ok, und wie trage ich das am gewinnbringensten der Augsburger Kämmerei vor> Ich habe jetzt die Aufforderung bekommen, die benötigten Angaben zur neuen Wohnung zu machen, damit man den Steuersatz berechnen kann. Soll ich das leer zurückschicken und anbei ein Brief, in dem drinsteht, ich hätte keine Wohnung inne, vgl BayVGH>

Ich bedanke mich auf jeden Fall bei dir für diese tollen Tipps. Das hilft mir wirklich weiter.

Augsburg ZWS, wie gehts weiter?

Tilly @, Freitag, 14.11.2008 (vor 5614 Tagen) @ Hetfield

Die Angaben zur Person (Vordruck 1 bis 5) solltest/musst Du schon machen, die Bearbeitungsnummer brav übertragen und auch die Unterschrift leisten. In einem Anschreiben solltest du erklären, dass Du die Nebenwohnung nicht innehast, sondern dann, wenn Du mal in Augsburg bleiben musst, als „geduldeter Gast“ bei einem Kommilitonen lebst, der die Wohnung gemietet und allein die Verfügungsmacht und die rechtliche Verfügungsbefugnis über diese innehat (ich hoffe, er ist dafür mit Hauptwohnung oder alleiniger Wohnung gemeldet).
Dass Du Dich an den Kosten beteiligst wäre m.E. unschädlich. Das musst Du aber nicht sofort angeben.
Evtl. bedeutungsvoll für die Glaubhaftigkeit Deiner Angaben könnte noch die Entfernung zwischen Augsburg und der elterlichen Wohnung sein – je kürzer, desto besser für Dich.
Der Streit dürfte dann ums „Innehaben“ gehen. Da werden die Augsburger alles Mögliche behaupten, aber ihre Satzung verlangt das nun mal. Vermutlich werden sie „Nachweise“ verlangen, die es in diesem Fall natürlich nicht geben kann.
Eines solltest Du noch beachten: Wenn Du Dich nicht genau am 1. Oktober umgemeldet hast, besteht – wenn überhaupt – eine Steuerpflicht für die neue Nebenwohnung erst ab November, für Oktober wäre noch das Zimmer im Studentenwohnheim maßgeblich (sofern Du das nicht schon bei Ende des Sommersemesters abgemeldet hast).

Augsburg ZWS, wie gehts weiter?

Hetfield @, Samstag, 15.11.2008 (vor 5613 Tagen) @ Tilly

Alles klar, ich werde mein Glück versuchen.
Vielen Dank für die tollen Tips.

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Hetfield @, Donnerstag, 20.11.2008 (vor 5608 Tagen) @ Tilly

Ich habe an der Uni mit einem Dozenten gesprochen, der Richter am Verwaltugnsgericht Augsburg ist und für die Zweitwohnsitzsteuer zuständig ist.
Er meinte zu der Geschichte, dass es schwer sein wird, die Stadt davon zu überzeugen, dass ich keine Verfügungsgewalt an der Wohnung habe. Da man, augrund der Vertragsfreiheit, Untermietverträge auch mündlich (per "Handschlag" ) vereinabren kann, wird die Stadt eben genau dies anbringen.
Er meinte ausserdem, dass ein Urteil von Ihnen damals durch den BayVGH gekippt wurde, indem es gerade um eine Augsburger Studentin ging, die gegen die ZWS klagte.
Ausserdem sei alles sehr kompliziert, und die Zweitwohnsitzsteuer mit all ihren auftretenden Rechtsfragen auch bezüglich der Anteile an der ROhmiete, wie die festzusetzen sei etc. seien alles ungeklärte Fragen. Er persönlich wünscht sich das Zweitwohnsitzsteuerverbot zurück ;)

Ich werde der Stadt nächste Woche trotzdem schreiben, dass ich keine Wohnung inne habe und versuchen dies plausibel darzulegen und abwarten, was dabei rauskommt.

Falls alle Stricke reissen, ist man hoffentlich ab Januar durch die Änderung des KAG als Student von der ZWS befreit.

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Tilly @, Donnerstag, 20.11.2008 (vor 5608 Tagen) @ Hetfield

Heute ist mal wieder Donnerstag, und der Büroschluss lässt auf sich warten. Da habe ich Zeit.
Ich kenne nur einen Augsburger Beschluss, und der wurde frei schwebend von den Richtern Leukhart, Linder und Glaser gefasst. Nicht unbedingt eine Sternstunde der Justiz, auch nicht der bayerischen.
Die drei hielten seinerzeit sogar die Steuerbefreiung von verheirateten, nicht dauernd getrennt lebenden Personen, deren eheliche Wohnung sich nicht im Stadtgebiet Augsburg befindet, die aus Gründen ihrer Erwerbstätigkeit eine Nebenwohnung, innehaben für eine angemessene Reaktion auf die Entscheidung des BVerfG von 2005. Das glauben noch nicht mal Verwaltungsjuristen, die sich sonst mit ihren Kommentaren und Empfehlungen schon jenseits des guten Geschmacks bewegen. Hoffentlich doziert nicht einer der drei oben genannten Rihtern an der Uni. Das ist sicherlich auch furchtbar kompliziert.
Und was das überzeugen angeht: Wenn Du plausibel darlegst, keine Verfügungsgewalt über die Wohnung zu haben, muss die Stadt Dir das Gegenteil beweisen und nicht Du musst die Stadt überzeugen. Da muss der Mieter der Wohnung natürlich mitziehen.
Gott schütze uns vor Verwaltungsrichtern, die glauben, alles müsste sich um die Verwaltung drehen. Für die Verwaltung natürlich sehr angenehm, abwe wenn man etwas kompliziert macht, um den Willen der Verwaltung zu erfüllen, kann es u.U. leicht passieren, dass das Recht auf der Strecke bleibt. Und das bei einer Bagatellsteuer!

Augsburg ZWS, wie gehts weiter?

Hetfield @, Montag, 08.12.2008 (vor 5590 Tagen) @ Tilly

Folgendes hab ich der Stadt geschrieben:

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit sende ich Ihnen meine Erklärung zur Zweitwohnungssteuer (Steuererklärung) zu. Dennoch widerspreche ich der Erhebung dieser Zweitwohnungssteuer, da ich derzeit keine Wohnung in Augsburg inne habe. Persönlich zweitwohnungsteuerpflichtig ist nach § 4 Abs. 1 ZWStS, wer eine Zweitwohnung im Stadtgebiet innehat. Das "Innehaben" setzt in diesem Zusammenhang die – alleinige oder gemeinschaftliche – tatsächliche Verfügungsmacht und die rechtliche Verfügungsbefugnis an der betreffenden Zweitwohnung zumindest für einen gewissen Zeitraum voraus. Dieses Merkmal muss nach Wortlaut und Zweck des § 4 ZWStS eigenständig und unabhängig von den melderechtlichen Verhältnissen bestimmt werden (vgl. BayVGH, Urt. v. 14.2.2007 – 4 N 06.367). Ich habe weder die alleinige oder gemeinschaftliche tatsächliche Verfügungsmacht, noch die rechtliche Verfügungsbefugnis inne, da ich während meiner Aufenthaltszeit in Augsburg nur als „geduldeter Gast“ bei einem Kommilitonen lebe. Dieser ist alleiniger Mieter und hier mit Hauptwohnung gemeldet. Da eine Wohnung im Sinne des Melderechts jeder umschlossene Raum ist, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird, fühlte ich mich verpflichtet, hier eine Nebenwohnung anzumelden. Dieser melderechtliche Aspekt ist jedoch für die Zweitwohnungssteuerpflicht irrelevant. Ich bin selten hier in Augsburg, und wenn, dann nur als Gast bei einem Kommilitonen.
Mit freundlichen Grüßen

...

Bin gespannt, was daraufhin geantwortet wird.

Ist nun inzwischen raus, wie es mit der Änderung des KAG weitergeht> Muss ich mich dort (hilfsweise) dann gleich mit anmelden, oder wie wird das ermittelt, wer unter der Einkommensgrenze ist>

Gruß

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Tilly @, Montag, 08.12.2008 (vor 5590 Tagen) @ Hetfield

» Bin gespannt, was daraufhin geantwortet wird.

Da bin ich auch gespannt. Halte uns bitte auf dem Laufenden.
Nach dem neuesten Urteil des BVerwG zur ZWSt in W. ist es eigentlich noch einfacher geworden, gegen die an das Melderecht anknüpfende Nebenwohnungsteuer anzugehen.

» Ist nun inzwischen raus, wie es mit der Änderung des KAG weitergeht>
Da ist noch nichts raus. Wozu auch beeilen. Der Wahlkampf ist schließlich vorbei. Welche Nachweise erforderlich sind, werden wohl die Städte regeln (müssen).
Für Dich ohne Bedeutung, denn vor dem 1.1. wirst Du auf keinen Fall einen Steuerbescheid bekommen. Geht der über den 31.12. hinaus, kannst Du gleich Widerspruch einlegen:
a) Grundsätzlich
b) mit Hinweis auf das KAG, wonach Du ab 1.1. nicht mehr als wirtschaftlich leistungsfähig anzusehen bist.
Hinsichtlich der Zahlung solltest Du für den Gesamtbetrag die Aussetzung des Vollzug beantragen (und nicht zahlen, bevor dieser Antrag nicht entschieden worden ist).

PS:
Es ist davon auszugehen, dass die die Kämmereien gewissenhaft penibel genau nachprüfen und alle Register ziehen werden, ob der Steuerbürger nicht doch die Einkommensgrenzen überschreitet. Es geht schließlich um das Geld des Bürgers. Da muss sauber gearbeitet werden.
Vor allem Steuerschlupflöcher müssen gesucht und geprüft werden. Denn wenn Studierende typischerweise zwei Wohnungen innehaben, ist es logisch, dass sie typischerweise irgendwo Schwarzgeld gezumwinkelt haben.

Augsburg ZWS, wie gehts weiter?

Hetfield @, Samstag, 20.12.2008 (vor 5578 Tagen) @ Tilly

Antwort vom Kämmerei- und Steueramt:

Sehr geehrter Herr XXX

zur weiteren Beurteilung Ihrer Steuerpflicht bitten wir um Mitteilung folgender ANgaben:
1. Name und Vorname des Kommlitonen, bei dem Sie sich gelegentlich aufhalten
2. Wohnfläche der gesamten Wohnung
3. Anteilige Wohnfläche, die Sie benutzen dürfen.

Für Ihre Antwort haben wir den 15.01.2009 vorgemerkt

Mit freundlcihen Grüßen

XXX

Tja, denen werd ich dann wohl die QUadratmeter angeben müssen.
Wieso werden die aus diesen Angaben schlauer, ob ich diese WOhnung inne habe >!
Da gehts doch nachher nur drum, dass ich anteilig Steuer zahl, oder>
Was sollte ich also tun>

Lieber Gruß
Hetfield

Und schonmal schöne und besinnliche Feiertage :)

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Tilly @, Samstag, 20.12.2008 (vor 5578 Tagen) @ Hetfield

» Wieso werden die aus diesen Angaben schlauer, ob ich diese WOhnung inne habe >!
» Da gehts doch nachher nur drum, dass ich anteilig Steuer zahl, oder>

Richtig erkannt.
Die Angaben zu Name und Vorname musst Du machen. Das kann/soll/darf die Stadt nachprüfen, um zu entscheiden, ob Du steuerpflichtig bist.
Angaben zur Wohnfläche: Da kannst Du mauern, wenn Du willst, denn das geht nur den Mieter/Vermieter was an und hat mit der Frage der Steuerpflicht nichts zu tun. . Soll die Stadt doch fragen. Kann sie aber nur, wenn Steuerpflicht besteht.
Anteilige Wohnfläche: Die Frage ist widersinnig. Mit der Steuerpflicht hat das auch nur am Rande zu tun. Die beste, wenn richtige Antwort wäre hier: „Es gibt keine mir zur ausschließlichen Nutzung überlassene Wohnfläche. Es dürfte einsichtig sein, dass das bei einer geduldeten Nutzung wie in meinem Fall von verschiedenen Umständen abhängt und sich nicht quantifizieren lässt.“ - Sollte es anders sein, gibst Du die Grundfläche des von Dir allein genutzten Zimmers an.
Sehr viel früher als am 14. solltest Du den Brief aber nicht einwerfen, Du kannst auch eine Erinnerung „riskieren“ das ist ziemlich gefahrlos.
Je mehr Du „mauerst“ desto mehr ärgerst Du natürlich die Bearbeiterin/den Bearbeiter – wenn er zu solchen Regungen überhaupt fähig ist. Bei mir wäre das nicht der Fall. Bei so was kann ich nicht mal mit den Zähnen knirschen.
Aber wenn man Dir nichts am Zeug flicken kann – nur zu. Der Umgang mit Behörden – wie weit darf ich gehen> Eine Erfahrung fürs Leben.

Augsburg ZWS, wie gehts weiter?

Hetfield @, Mittwoch, 14.01.2009 (vor 5553 Tagen) @ Tilly

Folgende Antwort geht heute raus:

Sehr geehrte Damen und Herren,

in dem Schreiben vom 15.12.2008 verlangen Sie Mitteilung über die Person meines Kommilitonen, sowie Angaben zur Wohnfläche. Auch wenn sich mir der Sinn nicht erschließt, wie Informationen zur Wohnfläche die Frage meiner Steuerpflicht klären sollen, will ich dazu Stellung nehmen.

Mein Kommilitone ist der Herr XXX.

Die Wohnfläche der gesamten Wohnung kann ich Ihnen nicht nennen, da mir kein Mietvertrag vorliegt.

Das mir - bei meiner Anwesenheit zur Verfügung gestellte - Zimmer hat schätzungsweise 10-12 m². Genaue Zahlen kann ich auch hier, mangels Mietvertrag, nicht nennen.


Mit freundlichen Grüßen

XXX


Ich hatte angedacht, hilfweise einen formlosen ANtrag zur Befreiung zu stellen (Änderung KAG), es aber doch gelassen, da mir bis Januar 2010 Zeit dafür bleibt, das Jahr 2009 zu befreien, richtig>

Augsburg ZWS, wie gehts weiter?

Alfred @, Mittwoch, 14.01.2009 (vor 5553 Tagen) @ Hetfield

» Folgende Antwort geht heute raus:
Das sollte reichen - wird es aber wohl nicht.

» Ich hatte angedacht, hilfweise einen formlosen ANtrag zur Befreiung zu stellen (Änderung KAG),
Ist vmtl. sogar zweckmäßig, um unnötige Widersprüche/Schreibkram zu vermeiden. Sollte aber der Satz rein: „Unabhängig vom Ergebnis Ihrer Überprüfung, weise ich Sie vorsorglich darauf hin ..." oder so ähnlich.

» …es aber doch gelassen, da mir bis Januar 2010 Zeit dafür bleibt, das Jahr 2009 zu befreien, richtig>
Kann ich nicht abschätzn. Aber warum für 2009 zahlen, wenn es nicht erforderlich ist> Kin Mensch weiß, wie die Städte diese Gesetzesänderung handhaben werden.

Augsburg ZWS, wie gehts weiter?

Hetfield @, Sonntag, 08.03.2009 (vor 5499 Tagen) @ Alfred

Hi.

lang kam nichts Neues mehr.
Der Grund dafür ist mir nun bekannt:
Die Stadt Augsburg holt sich zur Zeit von allem Seiten Informationen über die Situation.
Der Vermieter meines Kommilitonen berichtete mir, dass er um Auskunft gebeten wurde.
Zudem erreichte mich letzte Woche eine Anfrage meiner Uni, ob sie Daten über meine Person herausgeben dürfen, da die Stadt Augsburg meine Adresse und Immatrikulationsstand abfragt.

Es tut sich also was, bin gespannt, wann ich bescheid bekomme, und was die "Untersuchungen" für Ergebnisse bringen.

Zur Not bleibt mir das hier: http://www.studentenwerk-augsburg.de/wohnen/zweitwohnungssteuer.php

Gruß
Hetfield

Augsburg ZWS, wie gehts weiter?

Alfred @, Montag, 09.03.2009 (vor 5499 Tagen) @ Hetfield

Viel Aufwand, den die Stadt da für die Erhebung einer Aufwandsteuer betreibt.:-P

Herzlichen Dank für den Hinweis auf die Absonderungen des Stadtsteueramtes Augsburg.
Die schreiben da so schön:
„Die Steuervergünstigung kann nur für die Zweitwohnungsteuer in Anspruch genommen werden, die für das Jahr 2009 bzw. für Folgejahre zu entrichten ist. Für Steuerfestsetzungen, die Altjahre (z.B. das Jahr 2008) betreffen, kommt sie leider nicht in Betracht.“
Das steht aber so nicht in der KAG - da steht,
„Eine Steuer auf das Innehaben einer Wohnung wird nicht erhoben, wenn die Summe …“
Das gilt seit 1.1.2009 ohne jede Wirkungsbeschränkung und der Antrag auf Steuerbefreiung kann gestellt werden. Sollte man allein schon deswegen tun, um den Aufwand im Augsburger Steueramt zu vergrößern. Konfusius sagt: Je mehr Aufwand, desto rentabler die Steuer.:-D

Sie werden ja vermutlich Recht haben, aber ob danach eine Steuerbefreiung
- für alte Steuerbescheide 2008 und früher rückwirkend
oder aber
- für Steuerbescheide aus 2009, aber für 2008 und früher
oder aber
- für beide Fälle bzw. überhaupt nicht
möglich ist, wäre eine nette Frage und mehr als eine Rosine für Rechtsakrobaten. So eindeutig, wie die Stadt Augsburg es darstellt, ist die Sache jedenfalls nicht. Denn hingeschludert, wie die Gesetzesänderung ist, scheint mir da alles möglich.

Augsburg ZWS, wie gehts weiter?

Rebell @, Freitag, 10.04.2009 (vor 5467 Tagen) @ Alfred

Ha Ha von wegen viel Aufwand treiben um eine Aufwandsteuer durchzusetzen, das sind Gepflogenheiten wie zu Stasizeiten. an jedem Haus die Namensschilder notieren - vergleichen mit dem Meldeamt und schon kann Satismethode angewendet werden ob nun in Bayern oder Sachsen oder Berlin. Die Unterschiede
von regierenden Parteien sind nicht mehr sehr differenziert, Glaubwürdigkeit - wird mit Füssen getreten, bei CSU- Seehofer gilt oft nachmittags nicht mehr was am Vormittag verkündet worden ist- das bestätgit sogar Ex-Wirtschaftsminister Michael Glos in jüngsten PM öffentlich.
Kanzlerin Angela Merkel reist durchs Land und posaunt von Investitionen in Bildung, gleichzeitig werden Kommunen ermuntert ihre maroden Kassen durch Erhebung von Bagatellsteuern aufzustocken, an Stelle der längst erforderlichen Reform des kommunalen Finanzausgleichs, beste Beispiel Tübingen will über die Zwst mehr Erstwohnsitzanmeldungen erzwingen, die ländlichen Regionen klagen über >Landflucht<, das ist allerdings den Politikern egal - wichtig sind Wählerstimmen einfahren. Die Kommunen sind von Raffgier bzw. über Zockermethoden nicht weit weg von jenen welche die Mitverantwortung zur Weltwirtschaftskrise Beiträge geleistet haben unter der Schirmherrschaft der Politbühne!!
Es gibt für die Betroffenen nur zwei Möglichkeiten entweder Klagen und bei der nächsten Wahlmöglichkeit Quittungen auszustellen oder zahlen ! wobei letzteres das unglücklichste ist! Wenn alle klagen würden käme bald Bewegung in das Dilemma - aber >>> siehe Ausage eines Richters v. VG Augsurg oben!!!

Augsburg ZWS, wie gehts weiter?

Hetfield @, Dienstag, 16.06.2009 (vor 5400 Tagen) @ Rebell

Servus,

Leider habe ich bis heute nichts mehr von den Herrschaften gehört.
Nunja, was genau also passiert ist, weiß ich nicht so genau.

Fakt ist jedoch, spätestens Anfang 2010 hören die von mir etwas, denn bis dahin müsste ich den Antrag einreichen, dass ich von den ZWS befreit werden soll, wegen geringen Einkommens.
Da dieser Antrag jedoch ein "Eingeständnis" dahingehend wäre, dass ich den WOhnsitz hier habe, werde ich den Antrag nur "hilfsweise" einreichen, weil ich ja nicht weiß, wie in meiner Sache entschieden wurde. Nicht dass die irgendwann Mitte nächsten Jahres mit ner dicken Nachzahlung kommen...

Gruß
Het

Augsburg ZWS, wie gehts weiter?

Alfred @, Dienstag, 16.06.2009 (vor 5400 Tagen) @ Hetfield

So lange Du keinen Steuerbescheid hast, kannst/musst Du auch keinen Antrag auf Befreiung stellen.

Augsburg ZWS, wie gehts weiter?

Gustav @, Donnerstag, 18.06.2009 (vor 5398 Tagen) @ Alfred

auch keinen Antrag
» auf Befreiung stellen.

Wenn Du Glück hast und die FDP bei der Bundestagswahl einen kräftigen Stimmenzuwachs von den Wählern verzeichnen darf, dann will die FDP, so eine verbindliche Aussage von FDP- Abgeordneten, auf alle Fälle die Zwst abschaffen, ohne wenn und aber. Sollte das CSU- Zugpferd in den nächsten Wochen immer noch keine Kommentare abgeben zu den Bunte- Veröffentlichungen, wirds bei der CSU ziemlich mulmig werden, vielleicht noch mehr Schock wie bei der Landtagswahl 2008!
Lasst uns hoffen, dass die FDP nicht ins Ypsilanti-Verhalten verfällt!
Wenn von allen CSU- Enttäuschten nur ein Großteil an der Wahlurne auf die Hoffnungspartei FDP setzen würde, müsste die Zwst. begraben werden, so die vertrauliche zuversichtliche Aussage aus FDP- Größen. Fragt doch alle mal selbst bei den FDP- Kandidaten nach vor der Wahl am 27.9.2009nach!
Bitte auch hier im Forum von den gemachten Erfahrungen berichten, das ist wichtig für uns alle.

Es grüßt Euer Gustav

Augsburg ZWS, wie gehts weiter?

ulf @, Dienstag, 21.07.2009 (vor 5365 Tagen) @ Gustav

Ach Gustav,

entweder du bis selbst von diesen Liberalalas, die jetzt über so manche Steuersünde gestolpert sind, oder du hast immer noch nicht kapiert, dass die Parteien immer nur kurz vor der Wahl bemerken, dass es auch ein Wahlvolk braucht, um gewählt zu werden. Nach der Bundestagswahl haben die alles wieder vergessen, außer vielleicht ein paar Parteigänger der APPD oder der Piratenpartei! Die Zweitwohnungsteuer werden sich auch die ehemaligen Möllemänner zukünftig nicht entgehen lassen! :-(

Augsburg ZWS, wie gehts weiter?

Gustav @, Dienstag, 21.07.2009 (vor 5364 Tagen) @ ulf

» Ach Gustav,
er werden sich auch die
» ehemaligen Möllemänner zukünftig nicht entgehen lassen!

Hey Ulf, Bei unserer augenblicklichen poliischen Landschaft kann doch alles mögliche passieren,ein Ministerpräsident der von sich behauptet er verstehe von Politik nichts, wisse aber sehr gut wie man Wahlen gewinne ist auch eine Basis.
Wer hätte es denn je ahnen können, dass die Pendlerpauschale zu Fall gebracht wird- über sehr lange Zeit hat doch unsere mit fast 90 % Zustimmung beim Wählervolk behauptet, die Abschaffung kann nicht finanziert werden und darf aus diesem Grunde keinefalls abgeschafft werden- plötzlich als das BVerfG doch Nägel mit Köpfen gemacht hat, ja was hat denn da unsere Angela mit Freuden verkündet: "Es sei ein gute Entscheidung zu richtigen Zeit als Geschenk zur Wirtschaftskrise als reine Konjunkturspritze zu betrachten"
Lieber Ulf möchte Dir empfehlen schreib ne E-Mail an
thomas.hacker@fdp-fraktion-bayern !! Wenn es eine Antwort gibt vom Fraktionsvorsitzenden in Bayern, dann wird er Dir schreiben:
"Der Evulationsprozess ist eingeleitet und die Zweitwohnungssteuer ist eine Bagatellsteuer und diese wird gemäß Koalitionvertrag abgeschafft".!Lasst uns hoffen und lass bitte dem Möllemann seine Ruhe!

Probiers doch mal