ZWS Schülerin/Studentin in Berlin

malina31 @, Montag, 29.12.2008 (vor 5569 Tagen)

Hallo, meine Tochter hat seit August 2007 eine eigene 1 Zimmer Wohnung in Berlin. Beim ändern der Lohnsteuerkarte gab man mir auf dem Finanzamt den Tipp - dass meine Tochter sich bei mir mit der Zweitwohnung anmelden sollte, da sie als Schülerin bzw. jetzt Studentin keine bzw. nur geringe Einkünfte hat. Unsere Frage müssen Studenten in Berlin - auch ZWS zahlen - gibt es eine Mindesteinkommensgrenze> Kann uns jemand einen guten Tipp geben wo wir nachlesen können.
Danke und beste Grüße malina

ZWS Schülerin/Studentin in Berlin

Alfred @, Montag, 29.12.2008 (vor 5569 Tagen) @ malina31

Hallo Malina,
in Berlin zahlt jeder Alleinstehende, der länger als 1 Jahr mit Nebenwohnung gemeldet ist, die so genannte Zweitwohnungsteuer (Ausnahme: einsitzende Straftäter).
Welche Vorteile Du davon haben sollst, wenn sich die Tochter mit Nebenwohnung (mit Zweitwohnung geht schon gar nicht) bei Dir meldet, erschließt sich mir nicht. Auch für die Tochter ergibt sich daraus kein Vorteil.
Der Tipp des Finanzamts ist trotzdem Gold wert – für die Stadt Berlin. Frei nach dem Motto: Right or wrong, we need the money.

ZWS Schülerin/Studentin in Berlin

malina31 @, Montag, 29.12.2008 (vor 5568 Tagen) @ Alfred

Hallo Alfred, danke für die schnelle Antwort, der Vorteil war statt der Lohnsteuerklasse 1 die 2, jetzt müssen wir einfach mal hoch rechnen was günstiger ist. Müsste denn meine Tochter auf meine Wohnung die Zweitwohnsteuer zahlen> Die hat natürlich mehr m² als ihre>

ZWS Schülerin/Studentin in Berlin

Alfred @, Dienstag, 30.12.2008 (vor 5568 Tagen) @ malina31

Hallo Malina,
1. Wer in Berlin mit Nebenwohnung länger als ein Jahr gemeldet ist, zahlt, wenn er es nicht auf einem Streit mit dem Gericht ankommen lässt (könnte in diesem Fall erfolgreich sein, z.B. wegen der Wohnungsdefinition im Berliner ZWStG, bringt aber auf jeden Fall Ärger. Und wie Gerichte entscheiden, weiß man vorher nie).
2. Die Tochter würde selbst im schlimmsten Fall aber nicht für die ganze Wohnung sondern nur anteilig zahlen (selbst genutzter Raum + die Hälfte der gemeinsam genutzten Räume.
3. Die Frage ist ja nicht allein mit der Lohnsteuerklasse abgehandelt. In die Berechnungen mal mit einbeziehen, wie es mit dem Ausbildungsfreibetrag (auswärtig untergebrachtes Kind) aussieht. Da gibt es sicher noch mehr „Fußangeln“ (z.B. Kindergeld), die man bedenken muss. Aber das ist eine Frage des Einkommensteuerrechts – da sollte man nicht nur das Finanzamt sondern auch einen Experten befragen. Wenn das die Sache überhaupt wert ist.

ZWS Schülerin/Studentin in Berlin

René ⌂ @, Samstag, 03.01.2009 (vor 5564 Tagen) @ Alfred

» 1. Wer in Berlin mit Nebenwohnung länger als ein Jahr gemeldet ist, zahlt [..]

Es ging - wenn ich es richtig gelesen habe - nicht um Berlin als Nebenwohnung. Die Tochter studiert in Berlin und hat dort ihre Hauptwohnung. Daran sollte ja nichts geändert werden.

» nur anteilig zahlen (selbst genutzter Raum + die Hälfte
» der gemeinsam genutzten Räume.)

Nicht die Hälfte, sondern geteilt durch die Personen im Haushalt. Aber auch das ist kommunal sehr unterschiedlich geregelt.

» 3. Die Frage ist ja nicht allein mit der Lohnsteuerklasse abgehandelt.

Kinderfreibeträge, Ausbildungsfreibeträge und Kindergeld haben keinen Einfluß auf die Wohnortfrage.

Beim Wohngeldanspruch kann es Probleme geben. Trotz alle dem sollte man sich steuerrechtlich ggf. noch informieren. Im Zweifelsfall läßt man lieber den Status Quo. Selbst wenn man am Ende ein paar Euro besser dastehen sollte: lohnt es dem ganzen Aufwand + Risiko>

ZWS Schülerin/Studentin in Berlin

René ⌂ @, Samstag, 03.01.2009 (vor 5564 Tagen) @ malina31

Zunächst wäre die Frage zu klären, ob an deinem Wohnort diese Steuer erhoben wird. Wenn sie gar nicht erhoben wird, wäre das Thema außen vor.

Mindesteinkommensgrenzen gibt es (gesetzlich geregelt) seit Januar nur in Bayern. Ansonsten gibt es höhstens kommunal geregelt einige Ausnahmefälle wie bspw. in Pirna (Student ohne Einkommen keine ZWS).