Zahlungspflichtig als Minderjährige ohne eigenes Einkommen?

michaela.huber @, Dienstag, 13.01.2009 (vor 5574 Tagen)

Ich habe im März 2008 aus schulischen Gründen eine kleine Wohnung in München bezogen. Mein angemeldeter Hauptwohnsitz befindet sich auf dem Land, da ich zum Auszugszeitpunkt minderjährig war und laut Gesetz in solch einem Fall der Hauptwohnsitz meiner Eltern ebenfalls für mich gilt.
Jetzt meine Frage: Muss ich, obwohl ich den Großteil der Zeit noch 17 Jahre alt war und auch jetzt, mit 18, wegen der Schule kein eigenes Einkommen habe, die Steuer bezahlen> Die momentanen Wohnungskosten übernimmt mein Vater.
Dazu sagen sollte man auch noch, dass ich nun vorhabe, München als Hauptwohnsitz anzumelden und die Mietdauer weniger als ein Jahr betragen hat- falls ich zahlen müsste, wie würde das berechnet werden, weil so oft von einer Zahlung in Höhe der Monatskaltmiete pro Jahr die Rede ist>
Knifflig, aber ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen!
Viele liebe Grüße und Danke im Voraus,
Michaela

Zahlungspflichtig als Minderjährige ohne eigenes Einkommen?

René ⌂ @, Dienstag, 13.01.2009 (vor 5574 Tagen) @ michaela.huber

Hallo,

Es gibt viele Gemeinden, die schließen die Erhebung bei Minderjährigen aus. München tut das jedenfalls nicht.

Die Ausnahmeregelung für kurzzeitige Nebenwohnung beträgt in Bayern lediglich zwei Monate - dafür ist es bei dir zu lang.

Es gibt (meines Wissens nur) eine Gemeinde, die Schüler und Studenten ohne Einkommen befreit, München ist das nicht.

Von daher fällst du in das Raster derjenigen, die zahlen dürfen. Ob man mit Härtefall etwas bewirken kann, weiß ich nicht.

Allerdings: Bayern hat zum 1.1.2009 ein Gesetz erlassen, wodurch Einkommensschwache (weniger als 25.000 Euro Verdienst) von der Steuer befreit werden. Das würde also dann auf dich Anwendung finden.

Zahlungspflichtig als Minderjährige ohne eigenes Einkommen?

Alfred @, Mittwoch, 14.01.2009 (vor 5574 Tagen) @ michaela.huber

Nach (unverbindlicher, telefonischer) Auskunft des Kassen- und Steueramtes München wird bei Minderjährigen, die in München mit Nebenwohnung gemeldet sind, keine Zweitwohnungsteuer erhoben. Das ist bei der Verfassungswidrigkeit der Münchener Satzung auch folgerichtig (gilt übrigens für alle einschlägige Satzungen, egal ob es in der Satzung steht oder nicht – muss ggf. halt eingeklagt werden). Falls die Zweitwohnungsteuer trotzdem gefordert wird: Widerspruch und ggf. die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs beantragen. Beidem müsste stattgegeben werden. Wenn nicht: Aus jeden Fall klagen.

Ab 1.1. 2009 gilt in Bayern bei der Erhebung der Zweitwohnungsteuer die Armutsgrenze bei positiven Einkünften von 25.000 EURO . Geht Dein Steuerbescheid über den 1.1.2009 hinaus, musst Du Widerspruch einlegen und ggf. die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs beantragen. Beidem muss stattgegeben werden, die Gesetzeslage ist eindeutig.

Abhängig davon, wann Du volljährig geworden bist, fällt für 2008 ggf. Zweitwohnungsteuer an, und zwar ab dem ersten Tag des auf diesen Zeitpunkt folgenden Monats. Ob Du eigenes Einkommen hast oder nicht, spielt keine Rolle. Auch dagegen kannst Du Widerspruch einlegen und ggf. die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs beantragen. Beidem wird vermutlich nicht stattgegeben. Du musst daher bereit sein, dann auch zu klagen.

Wenn Du Dich vorwiegend in München aufhältst, musst Du Dich mit Beginn der Volljährigkeit dort mit alleiniger oder Hauptwohnung anmelden – egal ob Du das willst oder nicht.