Fragen zum Mainzer ZWS

Kaddi @, Berlin, Mittwoch, 21.06.2006 (vor 6517 Tagen)

Hallo,

Ich habe schon einiges hier im Forum gelesen, aber nicht alles und falls sich meine Frage wiederholt, weist mich bitte einfach drauf hin.
Also:Ich habe zur Untermiete in Mainz gewohnt (Hauptwohnsitz)- bis Ende 2002. Dann bin ich nach Berlin umgezogen - ohne mich abzumelden, war mir zu stressig und ich dachte, ist doch egal. Jetzt bin ich November innerhalb von Berlin umgezogen und die Dame bei Amt hatte natürlich noch die Daten von Mainz im PC. Habe es weiterhin als Nebenwohnsitz bejaht (und mir fest vorgenommen, da mal was zu tun ;-) ). Jetzt im Juni kriege ich Post aus Mainz wegen der Zweiwohnungsabgabe.
Ich frage mich:
a)
Haben die erst jetzt Wind davon bekommen> Gehen sie also davon aus, dass ich bis Oktober in Mainz gewohnt habe, obwohl ich schon vorher meinen Hauptwohnsitz in Berlin gemeldet hatte (wurde die Nebenwohnsitzinfo damals vielleicht nicht weitergeleitet, weil es das Gesetz noch nicht gab>) - hätten sie mich sonst nicht schon früher informieren/anschreiben müssen>

b)
Wie würde man denn überhaut von so einer Gesetzesänderung erfahren, wenn man da nicht den HWS hat> Ich meine, irgendwann anzukommen: übrigens, wir wollen für die letzten Jahre noch Geld von ihnen, kann ja wohl nicht gehen, oder> Welche Informationspflicht haben die - und geht die an den HWS oder den NWS>


b)
Was am besten tun> Ich habe ja nun keine Miete mehr gezahlt, zum Vermieter natürlich keinen Kontakt mehr- wie verklicker ich das denen am besten>

c)
Gibt es noch andere Gründe (bin nicht verheiratet, arbeite auch nicht in Mainz) diese Steuer zu umgehen>

Bin noch ziemlich aufgewühlt, wie ihr seht und wäre um jeden Hinweis oder Tip dankbar! Ich sehe natürlich auch mein Verschulden und möchte aber den sauer Apfel so klein wie möglich gestalten ;-)

Vielsten Dank schon im Voraus, Kaddi

Übrigens: Hier wird Wohnung definiert als: "jeder geschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird.".

Fragen zum Mainzer ZWS

Yvonne Winkler @, Mittwoch, 21.06.2006 (vor 6517 Tagen) @ Kaddi

Hallo Kaddi,

» Also:Ich habe zur Untermiete in Mainz gewohnt (Hauptwohnsitz)- bis Ende
» 2002. Dann bin ich nach Berlin umgezogen - ohne mich abzumelden, war mir
» zu stressig und ich dachte, ist doch egal. Jetzt bin ich November
» innerhalb von Berlin umgezogen und die Dame bei Amt hatte natürlich noch
» die Daten von Mainz im PC. Habe es weiterhin als Nebenwohnsitz bejaht (und
» mir fest vorgenommen, da mal was zu tun ;-) ). Jetzt im Juni kriege ich
» Post aus Mainz wegen der Zweiwohnungsabgabe.
» Ich frage mich:
» a)
» Haben die erst jetzt Wind davon bekommen> Gehen sie also davon aus, dass
» ich bis Oktober in Mainz gewohnt habe, obwohl ich schon vorher meinen
» Hauptwohnsitz in Berlin gemeldet hatte (wurde die Nebenwohnsitzinfo damals
» vielleicht nicht weitergeleitet, weil es das Gesetz noch nicht gab>) -
» hätten sie mich sonst nicht schon früher informieren/anschreiben müssen

Nö, Sie können innerhalb der Festsetzungsfrist anschreiben und die Steuer festsetzen. Das sind wahrscheinlich vier Jahre, wie bei den anderen Gemeindordnungen auch. Lohnt sich mal ein Blick ins rheinl. pfälz. Kommunalabgabengesetz.

» b)
» Wie würde man denn überhaut von so einer Gesetzesänderung erfahren, wenn
» man da nicht den HWS hat> Ich meine, irgendwann anzukommen: übrigens, wir
» wollen für die letzten Jahre noch Geld von ihnen, kann ja wohl nicht
» gehen, oder> Welche Informationspflicht haben die - und geht die an den
» HWS oder den NWS>

Die schöne Satzung wird in der örtl. Presse und vor allem im Amtsblatt veröffentlicht und gilt von da ab als bekannt.

» b)
» Was am besten tun> Ich habe ja nun keine Miete mehr gezahlt, zum Vermieter
» natürlich keinen Kontakt mehr- wie verklicker ich das denen am besten>

Mitteilen, dass Sie da seit 2002 nicht mehr leben und auch keinen Wohnsitz haben. Wieso Sie da noch gemeldet sind, ist mir schleierhaft, wenn es keine Adresse mehr gibt.

» c)
» Gibt es noch andere Gründe (bin nicht verheiratet, arbeite auch nicht in
» Mainz) diese Steuer zu umgehen>

Gründe gibt es vielleicht, setzt aber eine Auseinandersetzung mit dem grundsätzlichen Problem der ZWS voraus. Steht vieles in den threads von Thomas Weihermüller und Christian, was man verwerten kann.

gruß
yvonne winkler

Fragen zum Mainzer ZWS

Kaddi, Mittwoch, 21.06.2006 (vor 6517 Tagen) @ Yvonne Winkler

Hallo Yvonne,

vielsten Dank für die schnelle Reaktion. Zu "Wieso Sie da noch gemeldet sind, ist mir schleierhaft, wenn es keine Adresse mehr gibt.": Ich hab mich damals hier angemeldet und Mainz als Nebenwohnsitz angegeben, da ich da noch nicht abgemeldet war und man ja nur einen HWS haben kann. Dann ist von meiner Seite aus nichts mehr passiert :-(
Wie könnte ich denn belegen, dass ich dort nicht mehr gewohnt habe oder wäre das denen egal, so lange es im PC des Amtes steht>

Danke!

Fragen zum Mainzer ZWS

Yvonne Winkler @, Mittwoch, 21.06.2006 (vor 6517 Tagen) @ Kaddi

Hallo Kaddi,

jetzt muss ich doch nochmal meinen Senf dazugeben.

» Wie könnte ich denn belegen, dass ich dort nicht mehr gewohnt habe oder
» wäre das denen egal, so lange es im PC des Amtes steht>

Nein, man könnte die Kündigung des Mietvertrages in Kopie beilegen und begründen, dass man seitdem nicht mehr dort wohnt, man aber vergessen habe, sich abzumelden. Damit müsste der Fall eigentlich erledigt sein.

Und dann natürlich Christians Sprüchlein am Ende...sende den Fragebogen zu meiner Entlastung blablabla. :-D :-D

Gruß
Yvonne

Fragen zum Mainzer ZWS

Yvonne Winkler @, Mittwoch, 21.06.2006 (vor 6517 Tagen) @ Yvonne Winkler

Nachtrag:

Sollte kein Mietvertrag vorgelegen haben, weil alles mündlich vereinbart worden war, kann man eine Erklärung des Vermieters vorlegen, bis wann man dort gewohnt hat, wenn es kritisch werden sollte.

Gruß
Yvonne

Fragen zum Mainzer ZWS

Kaddi, Donnerstag, 22.06.2006 (vor 6517 Tagen) @ Yvonne Winkler

Danke ihr alle!

Mir ist ja schon klar, dass dies leider eine der Sachen ist, die sich nicht von alleine erledigt. Ich werde also versuchen meinen Vermieter ausfindig zu machen und das zu belegen. Ich hatte aber auch in Mainz angerufen und mal so pauschal nachgefragt, wie das mit der Abmeldung eines ZWS wäre. Die Dame sagte - nachvollziehbar - dass man das nicht weiter als zwei Wochen rückwirkend machen kann - sonst würde ja jeder ankommen... Da hat sie ja nicht ganz unrecht, aber ich habe ja nun wirklich noch nicht einmal mehr die Mainzer Luft geatmet. Also das Argument, dass ich Mainz "nutze", ohne, dass die Geld für mich kriegen, liegt ja nicht vor. Gibt es denn Erfahrungen, ob die sich überzeugen lassen würden oder geht das nach dem Motto: gemeldet ist gemeldet> Gibt es eine Strafe für Nicht-Abmelden oder dem Angeben von falschen Infos>
Würde mich freuen, wenn ihr mir noch weiter antwortet! Fühl mich auf jeden Fall schon sehr erleichtert, dass man sich hier informieren lassen kann!
Grüße aus Berlin

Fragen zum Mainzer ZWS

Christian @, Donnerstag, 22.06.2006 (vor 6516 Tagen) @ Kaddi

Hallo Kaddi,

Vorab: Mit wem hast Du in Mainz gesprochen> Steueramt oder Meldeamt>

1. Wende Dich zuerst UND SOFORT an das Meldeamt, melde die Nebenwohnung ab und versuche dabei, mit dem Hinweis auf die "Fehlmeldung" (= beim Ummelden in Berlin passiert) das Abmelden so weit wie möglich rückwirkend zu "arrangieren". Es war ein Irrtum! Akzeptiere die Entscheidung des Meldeamts bezüglich des Abmeldedatums der Nebenwohnung.

Üblicherweise akzeptieren Meldeämter diese Erklärung und nehmen die Abmeldung kommentarlos vor. Rein rechtlich - aber da bin ich kein Fachmann - könnten sie wegen einer Ordnungswidrigkeit evtl. eine Geldbuße verhängen. Ob Du die dann zahlen musst, ist eine andere Frage (falls es so kommen sollte, ggf. Anwalt einschalten). Aber erst mal ruhig bleiben.

2. Schicke den Vordruck "Erklärung zu ...", unausgefüllt und nicht unterschrieben, an das Steueramt zurück. Beschreibe dabei Deinen Melde-Irrtum/-Fehler. Siehe dazu bisherige Postings von Y und mir. Das Steueramt kann Dir deswegen erst Mal gar nichts.

3. Warte ab, was weiter passiert. Auf jeden Fall ist dann erst Mal das Steueramt wieder "am Zug" und muss irgendetwas unternehmen. Da gibt es mehrere Möglichkeiten, und es würde zu weit führen, jetzt schon alle zu beschreiben.

4. Wenn das Steueramt - in welcher Form auch immer - sich wieder bei Dir meldet (kann dauern) - SOFORT wieder ins Forum mit dem neuen Sachverhalt (am besten als neuer Beitrag).

5. Gehe nicht davon aus, dass die Auskünfte, die das Steueramt Dir gibt, richtig sind.

6. Die Zweitwohnungabgabe wirst Du wohl umgehen können, spätestens vor dem Verwaltungsgericht Mainz (realistische Schätzung von mir). Aber bis dahin ist noch ein weiter Weg - mit u.U. viel Stress

» ... Fall schon sehr erleichtert, dass man sich hier informieren lassen kann!

Nicht nur informieren - hier wirst Du auch geholfen (frei nach Veronika F. oder P.):-).

Gruß

Fragen zum Mainzer ZWS

Kaddi, Donnerstag, 22.06.2006 (vor 6516 Tagen) @ Christian

Hallo Christian,

danke für deine detaillierten Infos. Also ich habe mit dem Meldeamt gesprochen, aber noch nicht meinen Fall dargelegt. Ich werde mich natürlich sofort abmelden (Formular habe ich schon runtergeladen - immerhin) und dann den offenen Weg wählen. Mal sehn, was da so passiert, werde euch auf dem Laufenden (oder Wartenden) halten. Muss allerdings sehen, ob sich ein Anwalt wirklich lohnt (der nimmt ja nun mehr als 10 % der Miete), aber das seh ich dann. Habt ihr da schon Leute an der Hand, die sich besser damit auskennen> Wäre ja sehr hilfreich.

Danke und viele Grüße

Fragen zum Mainzer ZWS

Christian @, Freitag, 23.06.2006 (vor 6516 Tagen) @ Kaddi

Hallo Kaddi,


bereits beim Meldeamt den "offenen" Weg wählen und den Irrtum darlegen. Also: Abmeldeformular mit nettem Begleitschreiben abschicken. Vielleicht hat das Meldeamt - trotz gegenteiliger telefonischer Auskunft - ein Einsehen. Dann ist die Sache erledigt. Wenn nicht, geht es weiter, wie von mir beschrieben.

Ob ein Anwalt benötigt wird, hängt entscheidend davon ab, ob der Vermieter aufzuspüren und bereit ist, den Auszug (mit Datum) schriftlich zu bestätigen. Den also auf jeden Fall suchen/kontaktieren.

» werde euch auf dem Laufenden (oder Wartenden) halten.

Wäre interessant.


» sehen, ob sich ein Anwalt wirklich lohnt (der nimmt ja » nun mehr als 10 % der Miete ...

Schon, aber ggf. zahlt das dann die Stadt und da gibt es auch noch andere Möglichkeiten.


» Habt ihr da schon Leute an der Hand, die sich besser damit auskennen>

Bei Bedarf: Ja.


Viele Grüße

Fragen zum Mainzer ZWS

Christian @, Mittwoch, 21.06.2006 (vor 6517 Tagen) @ Yvonne Winkler

Hallo Kaddi, hallo Yvonne

da war ja jemand schneller als ich.

Mitteilen, dass Sie da seit 2002 nicht mehr leben und auch keinen Wohnsitz haben. Wieso Sie da noch gemeldet sind, ist mir schleierhaft, wenn es keine Adresse mehr gibt.

Ganz einfach, weil der Wohnungsgeber nicht mehr mitwirken muss (Entbürokratisierung der Melderechts) und das Ganze in den Meldeämtern auch nicht nachgeprüft wird (da ist der Bürger vertrauenswürdig).

» » Gibt es noch andere Gründe (bin nicht verheiratet, arbeite auch nicht
» in Mainz) diese Steuer zu umgehen>

» Gründe gibt es vielleicht, setzt aber eine Auseinandersetzung mit dem
» grundsätzlichen Problem der ZWS voraus. Steht vieles in den threads von
» Thomas Weihermüller und Christian, was man verwerten kann.

Vielen Dank für die "Bestätigung der Verwertbarkeit".

Aber so grundsätzlich sehe ich das nicht. Wenn der Vermieter bestätigen kann, dass das Mietverhältnis mit Auszug erloschen ist, fehlt es allein schon an der Bemessungsgrundlage. Das allerdings den Mainzern zu verklickern, kann den vor Urzeiten umgangenen Stress bedeuten (frei nach Schiller: Spät kommt der Stress, doch er kommt, der weite Weg durch die Instanzen entschuldigt sein Säumen).:-(

Zum Praktischen: Den Fehler bei der Ummeldung sollte man aber schon eingestehen und sich abmelden (zur Bereinigung des Melderegisters).Auf keinen Fall die Erklärung ausfüllen oder gar unterschreiben. Zurückschicken mit der Bemerkung: "Zu meiner Entlastung sende ich Ihnen den Vordruck - Erklärung zur Zweitwohnungabgabe - unausgefüllt zurück."

Gruß