ZWS in München-nur Schülerin, was nun?

LillyMay @, Mittwoch, 28.01.2009 (vor 5557 Tagen)

Hallo,


ich bräuchte mal eure Hilfe bitte.
Gestern habe ich in München meinen Zweitwohnsitz angemeldet, von Zweitwohnsitzsteuer hat niemand was gesagt. Jetzt weiß ich nicht ob ich sie zahlen muss, anfragen wird man ja bei mir denke ich. Mein Hauptwohnsitz ist bei meinen Eltern wo ich ein Kinderzimmer besitze. Ich besuche eine Berufsfachschule und habe kein Einkommen>
Muss ich also zahlen oder nicht und wenn nicht, was muss ich dann auf dem Formular angeben>>>

Vielen Dank schon mal!

ZWS in München-nur Schülerin, was nun?

Alfred @, Mittwoch, 28.01.2009 (vor 5557 Tagen) @ LillyMay

Ich weiß, man fragt (auch eine junge) eine Dame nicht nach ihrem Alter – aber solange Du minderjährig bist, musst Du in M nicht zahlen.
Ansonsten, wenn Du volljährig und ledig bist und wenn Deine positiven Einkünfte nicht über 25.000 EURO (leider jährlich und nicht monatlich) liegen, musst Du nicht zahlen. Dafür lernst Du in München nicht nur für den Beruf sondern auch für das Leben – nämlich den Umgang mit der Bürokratie. Du kannst nämlich, auf Antrag versteht sich, von der Zweitwohnungsteuer befreit werden. Das solltest Du gleich mit/bei der Erklärung zur Zweitwohnungsteuer, die Du bestimmt abgeben musst, beantragen.
Was Du als Einkommensnachweis vorlegen musst, entzieht sich meiner Kenntnis – das Gesetz gilt erst seit 1.1.2009.
Unabhängig davon:
Bist Du in München mit Nebenwohnung und bei Deinen Eltern mit Hauptwohnung richtig erfasst>

ZWS in München-nur Schülerin, was nun?

LillyMay @, Sonntag, 01.02.2009 (vor 5553 Tagen) @ Alfred

Danke erstmal,
also ich bin volljährig und ich denke 25.000 übersteige ich nicht.
Und ja, mein Hauptwohnsitz ist bei den eltern und die nebenwohnung in münchen. Muss ich dieses Formular zur Steuererklärung beantrágen oder bekomme ich das geschickt>

ZWS in München-nur Schülerin, was nun?

Alfred @, Sonntag, 01.02.2009 (vor 5553 Tagen) @ LillyMay

Da gilt das Gleiche, was Tilly schon gesagt hat: Gehe nie zu Deinem Fürst, wenn Du nicht gerufen wirst.
Die Stadt wird sich schon rühren, wenn sie was von Dir will. Wenn sie überhaupt noch was will.

ZWS in München-nur Schülerin, was nun?

jajaja_ @, Mittwoch, 02.09.2009 (vor 5339 Tagen) @ Alfred

» Da gilt das Gleiche, was Tilly schon gesagt hat: Gehe nie zu Deinem Fürst,
» wenn Du nicht gerufen wirst.
» Die Stadt wird sich schon rühren, wenn sie was von Dir will. Wenn sie
» überhaupt noch was will.

Sorry Alfred - im Gegensatz zu deinen sonst super Beiträgen vielleicht hier der falsche Rat>

Der Antrag auf Befreiung MUSS UNBEDINGT bis spätestens 31.01.2010 gestellt werden, falls München die gleiche Satzung wie andere bayrische Städte hat. Bei Versäumen dieser Frist wird die Steuer in jedem Falle fällig, da hier ja eindeutig ein Zweitwohnsitz vorliegt.
Das heisst übrigens nicht, dass dann auch gleich ein Bescheid ins Haus flattert - wenn man sich andere Posts im Forum so ansieht, ist die Wahrscheinlichkeit größer, dass erst mal knapp vier Jahre nichts passiert, und dann kurz vor Ablauf der Erhebungsfrist ein Schreiben ins Haus flattert. Nachzahlungen von mehreren hundert oder sogar vierstelligen Beträgen werden dann auch bei Schülern ohne Einkommen fällig.

LillyMay: bitte unbedingt im Internet recherchieren, ob die Frist für den Befreiungsantrag auch in München gilt, und dann auf jeden Fall rechtzeitig abgeben. Oder vielleicht doch einfach ummelden> Spricht doch nix dagegen, oder>

Viele Grüße

_jaja_

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jajaja_ @, Mittwoch, 02.09.2009 (vor 5339 Tagen) @ LillyMay

Nochmal als Kopie an Lilly, sie guckt sicher nicht jeden Tag hier nach :-)

LillyMay: bitte unbedingt im Internet recherchieren, ob die Frist 31.01.2010 für den Befreiungsantrag auch in München gilt, und dann auf jeden Fall rechtzeitig abgeben. Oder vielleicht doch einfach ummelden> Spricht doch nix dagegen, oder>

Details in deinem Beitrag im Forum.

Viele Grüße

_jaja_


» Hallo,
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»
» ich bräuchte mal eure Hilfe bitte.
» Gestern habe ich in München meinen Zweitwohnsitz angemeldet, von
» Zweitwohnsitzsteuer hat niemand was gesagt. Jetzt weiß ich nicht ob ich sie
» zahlen muss, anfragen wird man ja bei mir denke ich. Mein Hauptwohnsitz ist
» bei meinen Eltern wo ich ein Kinderzimmer besitze. Ich besuche eine
» Berufsfachschule und habe kein Einkommen>
» Muss ich also zahlen oder nicht und wenn nicht, was muss ich dann auf dem
» Formular angeben>>>
»
» Vielen Dank schon mal!

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Alfred @, Mittwoch, 02.09.2009 (vor 5339 Tagen) @ jajaja_

»Wenn Lilly Deinen ersten Beitrag nicht liest, weil sie nicht jeden Tag nachguckt, liest sie auch die „Kopie“ nicht früher.
Danke für das Kompliment mit den super „Ratschlägen“. Aber was an meinem Rat falsch sein soll, erschließt sich mir nur gegen die guten Sitten.
Nach meiner Auffassung kann Lilly keine Befreiung beantragen, so lange sie keinen Steuerbescheid hat, 31.01.2010 hin oder her. Das wären die guten Sitten.

Aber was die Stadt München dazu schreibt, ist wirklich missverständlich (stand aber am 28.1.2009 so noch nicht fest):
„Das Gesetz verlangt für die Entscheidung über eine Befreiung von der Zweitwohnungsteuerpflicht einen Antrag vom Steuerpflichtigen, der bis zum Ende des Kalendermonats, der auf das Steuerjahr folgt, gestellt sein muss (31.01. des Jahres). Nach diesem Zeitpunkt eingegangene Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden. Bei der genannten Frist handelt es sich um eine gesetzliche Frist, die nicht verlängert werden kann.“
Da kann ich mir durchaus auch vorstellen, dass die Stadt – nicht bewusst, aber wegen Arbeitsüberlastung – die Steuerbescheide für das vergangene Jahr immer erst nach dem 31.01. raushaut und die dann folgenden Befreiungsanträge wegen Verfristung ablehnt. Die Spruchpraxis der bayer. Verwaltungsgerichtsbarkeit wird auch das decken. Darauf kommt es nun wirklich nicht mehr an.
Deswegen wäre es durchaus empfehlenswert, der Stadt einen freundlichen Brief zu schreiben, wobei natürlich die Gefahr besteht, dass man sich dort dann verarscht vorkommt. Etwa so
„Ich weiß zwar nicht, ob ich der Nebenwohnungsteuer unterfalle, weil München nicht mein Wohnsitz ist und ich nur mit Zweitwohnung gemeldet bin. Vorsorglich stelle ich jedoch hiermit zur Fristwahrung den Antrag auf Befreiung von der Steuer für das Innehaben einer Wohnung gem. Art. 3 Abs 3 KAG, da die Summe meiner positiven Einkünfte im Jahr 2007 unterhalb der in der KAG festgesetzten Armutsgrenze von 25.000 € liegt.
Da dies auch für das Jahr 2008 zutrifft und, wie bereits jetzt abzusehen ist, auch für 2009 zutreffen wird, bitte ich Sie, die Befreiung auch auf die Jahre 2010 und 2011 zu erstrecken, sofern ich dann noch mit Nebenwohnung in München gemeldet sein sollte.“
Darauf wird die Stadt da schon antworten, irgendwann und irgendwas. Daraus lässt sich vielleicht entnehmen, wie das mit der Frist gemeint war. Sollte jeder machen, der in München mit Nebenwohnung gemeldet ist oder vielleicht im Laufe des Jahres dort noch so gemeldet sein wird. Man kann ja nie wissen. Potentieller Stuerpflichtiger ist schließlich jeder.
Man kann aber auch dem Innenminister schreiben, der hält sogar das Nutzen einer Nebenwohnung für steuerpflichtig und freut sich bestimmt über jeden Brief zu dem Thema. Er hat ja sonst nichts zu tun.

ZWS in München-nur Schülerin, was nun?

Rebell @, Donnerstag, 03.09.2009 (vor 5339 Tagen) @ Alfred

», so lange sie
» keinen Steuerbescheid hat, 31.01.2010 hin oder her. Das wären die guten
» Sitten.
Das etwas stümperhaftes hinter dem Reformbeschluß für Geringverdiener steckt dazu zählen nämlich Studenten, war zu ahnen!
Der Gesetzgeber hat im Gesetzestext verankert, dass ein Antrag auf Befreiung von der Zwst für das Jahr 2009 möglich wird unter Vorlage des Steuerbescheides aus dem vorletzten Jahre.
Da die Stadt München von der SPD regiert wird ist der Freitstaat gerne bereit Sonderregelungen zu zu stimmen für eine Befreiung!
im Grunde war diese Reform auf den Weg gebracht worden um die Studenten noch vor der Landtagswahl 2008 positiv für die CSU zu stimmen.Doch zum Leidwesen der CSU rauschte alles ziemlich stark in den Keller, die CSU erlitt herbe Verluste und musste sich mit einer Koalition mit der FDP nach der Wahl begnügen.
Nun ein ganzes Jahr später hat der Innenminister Joachim Herrmann für die 7000 Polizeikräfte mit bisher vorgeschriebenem Dienstsitz in München von der Residenzpflicht und somit auch von der Zweitwohnungssteuer mit einem euinfachen Erlass befreit. Somit können uswärtige Beamte auf den Wohnplatz München verzichten und müssten die von der Stadt München erhobene Zweitwohnungssteuer auch nicht entrichten. Sie müssen allerdings innerhalb einer Stunde vom Wohnort ihre Dienststelle erreichen.
Disese Aktion ist wiederum als ein Wahlgeschenk vor der Bundestagswahl zu vermuten, denn der Bayerische Ministerpräseident Horst Seehofer ht schon vor Wochen bekundet, dass er zwar von Politik nichts verstehen würde - aber er könne Wahlen gewinnen.

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Alfred @, Donnerstag, 03.09.2009 (vor 5339 Tagen) @ Rebell

» Der Gesetzgeber hat im Gesetzestext verankert, dass ein Antrag auf Befreiung von der Zwst für das Jahr 2009 möglich wird unter Vorlage des Steuerbescheides aus dem vorletzten Jahre.
Nun lasst doch die CSU in Ruhe, die ist dem Vernehmen nach mit S. schon gestraft genug. In Art. 3 steht nun wirklich nicht von "Vorlage des Steuerbescheids aus dem vorletzten Jahr". Das kann man nicht mal hineininterpretieren.
Was der IM H. macht, ist ziemich unerheblich, so lange er davon ausgeht, dass man das Nutzen einer Wohnung als Innehaben ansehen darf.

» Sie müssen allerdings innerhalb einer Stunde vom Wohnort ihre Dienststelle erreichen.

Eine tolle Regelung. Wenn die auch zur rush hour gilt - was sie bestimmt tut -, kann man die in München knicken, lochen und wegwerfen. Oder jeder Privatwagen eines Polizisten bekommt Blaulicht, dann kann er durch München wie einst Kojak durch Manhattan rauschen.

» Disese Aktion ist wiederum als ein Wahlgeschenk vor der Bundestagswahl zu vermuten, ...

De Vermutung dürfte sogar richtig sein. Aber wer will sich schon über Geschenke aufregen. Politiker sind doch keine Griechen.