geerbtes, nicht genutzes Haus

gf @, Mittwoch, 23.11.2005 (vor 6729 Tagen)

Hallo!
Meine Frage, eine auch nur annähernde Beantwortung, fand ich in den dialogen seit 2001 nicht.
Ich wohne und arbeite in M..
Ich habe das Elternhaus geerbt (gerade) in B. Das Haus soll nicht weitervermietet werden, bis es mein Sohn nutzen kann (2007).

Beide Städte erheben ZWS. Muß ich für das Haus ZWS zahlen, wenn ich keinen 2. Wohnsitz gemeldet habe>

Aber die Stadt B. erhebt auch ZWS von den »Datschenbesitzern«, die auch nicht in B. gemeldet sind, aber Eigentum an dem Grundstück haben oder Pacht/Miete zahlen.

geerbtes, nicht genutzes Haus

Hanna, Dienstag, 17.01.2006 (vor 6674 Tagen) @ gf

Für die Erhebung der ZWST ist es irrelevant, ob du da gemeldet bist. Es hängt lediglich von der Nutzungsmöglichkeit, nicht von der tatsächlichen Nutzung ab, ob du Steuerpflichtig bist.

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» weitervermietet werden, bis es mein Sohn nutzen kann (2007).
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» nicht in B. gemeldet sind, aber Eigentum an dem Grundstück haben oder
» Pacht/Miete zahlen.