2 Wohnsitze in Berlin - einer davon bei Eltern

Jenny @, Berlin, Dienstag, 27.06.2006 (vor 6507 Tagen)

Hallo,
ich habe vor, mir einen zweiten Wohnsitz in Berlin anzuschaffen. Dazu habe ich eine Frage bzgl. der Steuer.

Kurz erklärt:
Mein erster Wohnsitz ist bei meinen Eltern und der zweite soll meine eigene Wohnung (bzw. als Untermieterin) sein. Der bei meinen Eltern ist eigentlich nur wegen der Post, weil es teilweise einfacher/sicherer ist, dort was hinschicken zu lassen oder allgemein zu empfangen. Müsste ich für den zweiten Wohnsitz dennoch noch mal Steuern zahlen oder wie ist das>


Vielleicht weiß jemand ja auch, wie sich das aufs AlG II bezieht> Genaueres könnte ich dann noch dazu sagen, falls sich jmd findet.

Eine schnelle Antwort wäre toll, weil die Zeit leider ein wenig drängt... Danke schon mal :-)

Jenny

2 Wohnsitze in Berlin - einer davon bei Eltern

Christian @, Dienstag, 27.06.2006 (vor 6507 Tagen) @ Jenny

Hallo Nellie,

soviel vorab:

1. ALG II spielt bei der Zweitwohnungsteuer keine Rolle. Die kassieren bei allen.

2. Aus dem Gedächntnis weiß ich nur, dass Berlin erst zuschlägt, wenn jemand länger als 1 Jahr mit Nebenwohnung gemeldet ist. Von daher hast Du keine Eile.


3. Aber um konkret und ganz sicher zu antworten, muss ich mir erst das Berliner Gesetz anschauen. Passiert heute noch, einschließlich Antwort.

Gruß

2 Wohnsitze in Berlin - einer davon bei Eltern

Jenny @, Berlin, Dienstag, 27.06.2006 (vor 6507 Tagen) @ Christian

Danke dir, das ist nett :)

Aber ich bin Jenny, nicht Nellie :D Aber nenn mich wie du willst, hauptsache ne hilfreiche Antwort :D *g

Mit dem ALG II meinte ich auch eher so: Kriege ich überhaupt Wohngeldunterstützung, wenn ich n 2ten Wohnsitz in der gleichen Stadt habe>

2 Wohnsitze in Berlin - einer davon bei Eltern

Christian @, Dienstag, 27.06.2006 (vor 6507 Tagen) @ Jenny

Hallo Jenny,

entschuldige die falsche Anrede, aber ich hatte gerade Nellies Beitrag gelesen, ehe ich Dir geantwortet habe.

» Mit dem ALG II meinte ich auch eher so: Kriege ich überhaupt
» Wohngeldunterstützung, wenn ich n 2ten Wohnsitz in der gleichen Stadt
» habe>

Also, das sprengt meinen (auf die ZWSt) beschränkten Sachverstand. Da muss ein anderer helfen.

Zum Berliner ZWStG war meine Erinnerung aber richtig:

§ 1 Steuergegenstand besagt: "Wer im Land Berlin länger als ein Jahr eine Zweitwohnung innehat, unterliegt der Zweitwohnungsteuer."

Nach meiner Einschätzung dürfte das bedeuten, das Du bis zu 11 Monate mit einer Nebenwohnung gemeldet sein kannst, ohne steuerpflichtig zu werden. Ich hoffe, da widerspricht keiner.:-D


Zusatz (wenn Du bei Deinen Eltern in Berlin wohnst und eine Nebenwohnung in Berlin hast):
Was Du allenfalls machen kannst: Die ins Auge gefasste Nebenwohnung wird Hauptwohnung, die Wohnung bei den Eltern wird Nebenwohnung. Das ist melderechtlich zulässig, da Du Dich so oder so in Berlin aufhältst. Bei dieser Konstellation wird keine ZwWSt fällig.
Wie sich das aber auf ALG II und andere Dinge (z.B. Hausratversicherung) auswirkt, müsstest Du vorher prüfen.

Gruß

2 Wohnsitze in Berlin - einer davon bei Eltern

Jenny @, Berlin, Dienstag, 27.06.2006 (vor 6507 Tagen) @ Christian

Zum Zusatz:
Die ZwWSt wird dann also auch nicht nach 1 Jahr fällig, versteh ich das richtig>
Wo liegtn da der Unterschied, ob nun meine Wohnung oder die meiner Eltern mein Hauptwohnsitz ist>

2 Wohnsitze in Berlin - einer davon bei Eltern

Christian @, Dienstag, 27.06.2006 (vor 6507 Tagen) @ Jenny

Hallo Jenny

» Zum Zusatz:
» Die ZwWSt wird dann also auch nicht nach 1 Jahr fällig, versteh ich das
» richtig>

Dann wird überhaupt keine ZWSt fällig.


» Wo liegtn da der Unterschied, ob nun meine Wohnung oder die meiner Eltern
» mein Hauptwohnsitz ist>

Letzen Endes in der Unbelehrbarkeit von Verwaltungen. Für das "Kinderzimmer in der elterlichen Wohnung" als Nebenwohnung liegt bereits ein rechtkräftiges Urteil vor. Das besagt, dass dieses Kinderzimmer nicht "innegehabt" wird und deswegen nicht zur ZWSt herangezogen werden darf. Kann zwar leichten Ärger geben, wenn du Dich nicht mehr in der Ausbildung befindest, aber im Prinzip wird Berlin da keine großen Möglichkeiten haben.

Wenn du 100% Sicherheit haben willst, melde die "Wohnung" bei Deinen Eltern komplett ab ("besuchen" darfst Du sie auch, wenn Du nicht mit Nebenwohnung gemeldet bist).

"Unangeforderte" amtliche Schreiben gehen allerdings an Deine Hauptwohnung. Ansonsten kannst Du bestimmen, wo Du die Post hinhaben willst.

Und - das muss jetzt einfach sein:-D -, Dein Wohnsitz ist und bleibt so oder so Berlin. Neben- und Hauptwohnung und das Melderecht haben nur am Rande etwas mit dem Wohnsitz zu tun. Hat für Dich aber keine praktische Auswirkung bzgl. Zweitwohnungsteuer.

zweitwohnsitz in bonn - hauptwohnsitz bei den eltern

nebelwind @, Dienstag, 29.08.2006 (vor 6444 Tagen) @ Christian

» » Zum Zusatz:
» » Die ZwWSt wird dann also auch nicht nach 1 Jahr fällig, versteh ich das
» » richtig>
»
» Dann wird überhaupt keine ZWSt fällig.
»
»
» » Wo liegtn da der Unterschied, ob nun meine Wohnung oder die meiner
» Eltern
» » mein Hauptwohnsitz ist>

» "Kinderzimmer in der elterlichen Wohnung" als Nebenwohnung liegt bereits
» ein rechtkräftiges Urteil vor. Das besagt, dass dieses Kinderzimmer nicht
» "innegehabt" wird und deswegen nicht zur ZWSt herangezogen werden darf.
» Kann zwar leichten Ärger geben, wenn du Dich nicht mehr in der Ausbildung
» befindest, aber im Prinzip wird Berlin da keine großen Möglichkeiten
» haben.

hallo,
wisst ihr zufällig auch wie es aussieht, wenn ich die zweitwohnung nicht in derselben stadt habe, wie die hauptwohnug (bei den eltern)>
bzw. was hat es mit der zweitwohnungssteuer in bonn auf sich , muss ich die dort zahlen, wenn die hauptwohnung nur ein besagtes 'kinderzimmer' in dem elterlichen haus ist und die zweitwohnung über den namen meines freundes läuft>

schon jetzt, danke für die antworten!

zweitwohnsitz in bonn - hauptwohnsitz bei den eltern

Christian @, Dienstag, 29.08.2006 (vor 6444 Tagen) @ nebelwind

siehe Frage zur ZWSt in Bonn
Gruß

zweitwohnsitz in bonn - hauptwohnsitz bei den eltern

nebelwind @, Dienstag, 29.08.2006 (vor 6444 Tagen) @ Christian

» siehe Frage zur ZWSt in Bonn
» Gruß

ich kann mir daraus aber leider keine hilfreichen antworten erschließen.
grüße
nebelwind

zweitwohnsitz in bonn - hauptwohnsitz bei den eltern

Christian @, Dienstag, 29.08.2006 (vor 6444 Tagen) @ nebelwind

» ich kann mir daraus aber leider keine hilfreichen antworten erschließen.

Hilfreíche Antworten für welchen Sachverhalt>
Der Satzungsentwurf wurde geändert, damit die FDP zustimmt - was sie nun doch nicht tut. Jetzt hängt alles am BBB.
Den neuen Entwurf habe ich noch nicht.
Im Übrigen schlage ich vor, weitere Fragen im Thread "Bonn" zu behandeln und helfe bei konkreten Fragen gerne.
Gruß