Hauptwohnung = Zweitwohnung

=ich= @, Montag, 09.03.2009 (vor 5499 Tagen)

Folgendes Problem möchte ich mit euch diskutieren.

Ich habe mein Hauptwohnsitz in Dresden und meine Freundin kommt mich fast jedes Wochenende hier besuchen. (3 Raumwohnung ist auch für uns zwei eingerichtet) Nun sucht meine Freundin in Dresden ein Job (Hauptwohnsitz in Guben bei Eltern). Doch einige Firmen stellen nur Leute aus Dresden ein (laut Arbeitsamt). Um aber dennoch bei diesen Firmen berücksichtigt zu werden gebe es die Lösung, dass in der bewerbung meine Adresse in Dresden erscheint und ihr Name am Briefkasten erscheint. Reicht ein Briefkastenschild für die Stadt aus um eine Zweitwohnung auszumachen>

Nun die eigentliche Frage: Kann mein Hauptwohnsitz ihr Zweitwohnsitz sein>
Würde z.B. auch ein WG betreffen in dem die Bewohner unterschiedlich angemeldet sind.

Bisher habe ich keine Definition gefunden was eine Zweitwohnung aus macht z.B. Wie lange man sich da aufhalten muß. Bzw aus welchem Grund man sich in der Stadt aufhält, in dem die Zweitwohnung liegt.

Hauptwohnung = Zweitwohnung

Alfred @, Montag, 09.03.2009 (vor 5499 Tagen) @ =ich=

Ich nehme mal an, Du bist in Dresden melderechtlich mit alleiniger Wohnung erfasst, und Dresden ist Dein Wohnsitz. Deine Freundin ist derzeit mit alleiniger Wohnung in Guben erfasst, und Guben ist noch ihr gesetzlicher Wohnsitz. So viel zu den Begriffen.
Das Anbringen eines Namens am Klingelschild kann die Stadt Dresden durchaus auf den Gedanken bringen, Deine Freundin hätte dort eine Zweitwohnung. Das wird die Stadt zu dummen Fragen veranlassen und mit Sicherheit viel bürokratischen Verdruss mit sich bringen. Aber es gibt (noch) keine gesetzliche Regelung, ein Namensschild an einer Klingel anzubringen, wenn der Mieter der Wohnung damit einverstanden ist. Auf keinen Fall wird Deine Freundin damit nicht zur Inhaberin einer Zweitwohnung.
Ob ein Namensschild ausreicht, um bei einer Bewerbung als Dresdenerin zu gelten, vermag ich nicht zu beurteilen und will es auch nicht. Sollte sie allerdings eine Stelle in Dresden bekommen und nicht täglich nach Guben fahren, müsste sie sich vermutlich in Dresden mit Haupt- bzw. alleiniger Wohnung anmelden.

Hauptwohnung = Zweitwohnung

=ich= @, Montag, 09.03.2009 (vor 5499 Tagen) @ Alfred

Vielen Dank für deine umfassende Antwort. Das hilft uns sehr Weiter.
Dankeschön

Hauptwohnung = Zweitwohnung

René ⌂ @, Montag, 09.03.2009 (vor 5499 Tagen) @ =ich=

Was die Bewerbung angeht: ich kann mir nicht vorstellen, daß eine Firma Wert legt, daß jemand aus einer bestimmten Stadt kommt (das wäre dann schon ein Thema fürs AGG). Viel mehr geht es eher den Firmen, daß der Angestellte dann in Arbeitsortnähe wohnt, um z.B. bei Haverien (wie auch immer man das definiert) erreichbar zu sein. Aber selbst dann ist der Firma egal, was Haupt- und was Nebenwohnung ist. So meine Erfahrung. Also ich tippe darauf, daß da was falsch verstanden wurde - lasse mich aber auch eine Besseren belehren.

Einen Nebenwohnsitz muß man in Sachsen melden, wenn man sich mehr als sechs Monate eine Wohnung inne hat. Alles drunter wäre irrelevant.

Das mit dem Briefkastenschild könnte tatsächlich zu Nachfragen der Kommune führen. Zumindest weiß ich, daß es in Dresden dafür Kontrolleure gibt.

Zur Definitions der Zweitwohnung: der Grund ist egal. Wichtig ist das Innehaben bzw. das "bewohnen". In Sachsen erst ab einem halben Jahr. Die Größe schwankt aber von Bundesland zu Bundesland.

Hauptwohnung = Zweitwohnung

Alfred @, Montag, 09.03.2009 (vor 5499 Tagen) @ René

» Einen Nebenwohnsitz muß man in Sachsen melden, wenn man sich mehr als
» sechs Monate eine Wohnung inne hat. Alles drunter wäre irrelevant.
Das ist mir völlig neu - wo kann man denn in Sachsen einen Nebenwohnsitz melden> Und wo steht das>
Sollte es sich hingegen um eine um Nebenwohnung handeln - muss man sich in Sachsen dann nicht melden, wenn man die Wohnung nicht innehat>

» Wichtig ist das Innehaben bzw. das "bewohnen". In Sachsen erst ab einem halben Jahr.
Ja was denn nun>

Oder hat das BVerwG nun auch das Melderecht geändert>