Hauptwohnung in HH, Zweitwohnung in B

Milena80 @, Freitag, 20.03.2009 (vor 5488 Tagen)

Hallo zusammen,

ich hab nun zig Beiträge durchgelesen, bin aber trotzdem nicht schlauer.
Kurze Schilderung des Sachverhalts:
Ich habe meine Hauptwohnung in Hamburg, wohne dort mit ner Freundin in einer WG. Da mein Freund in Berlin wohnt und ich nun auch in B einige Jobs habe, bin ich auch sehr oft in B. Bis dato habe ich mich hier allerdings noch nicht gemeldet, würde dies aber gern tun, da ich auch selbstständig bin und die Fahrtkosten etc. gern steuerlich geltend machen würde.

Ich war jahrelang bei meinen Eltern (Baden-Württemberg) mit einem Zweitwohnsitz gemeldet, musste nie irgendeine Steuer bezahlen.

Wie ich rausgelesen habe, wird das allerdings in B auf mich zukommen. Die Rede ist von 5 %, aber kann mir das mal jemand in Zahlen nennen>>> Wird die Steuer monatlich oder jährlich fällig> Ich bezahle in B keine Miete, nur in HH.

VG
Milena

Hauptwohnung in HH, Zweitwohnung in B

René ⌂ @, Freitag, 20.03.2009 (vor 5487 Tagen) @ Milena80

Hallo,

die 5% beziehen sich auf die Jahreskaltmiete. Wenn du 200 Euro Kaltmiete im Monat hast -> 2400 Euro im Jahr. Also wären 240 Euro zu zahlen. Je nach Gemeinde kann dieser Betrag einmal jährlich oder in verschiedene Raten geteilt sein (steht i.d.R. in der Satzung)

Wenn du in B keine Miete (Miete in HH ist egal) bezahlst, wird eine ortsübliche Vergleichsmiete herangezogen. Oder aber du schließt mit deinen Freund Untermietvertrag ab. Da kann man sich auch "dezent" unterm Mitspiegel bewegen - oder aber vermutlich eher dezent übern Mietspiegel - denn diese Kosten wären ja dann, wenn jobbedingt, doppelte Haushaltsführung. Die ZWS selber übrigens auch.

viele grüße aus der 5%-ZWS-Stadt
rené

Hauptwohnung in HH, Zweitwohnung in B

Alfred @, Freitag, 20.03.2009 (vor 5487 Tagen) @ René

Es tut bestimmt nichts zur Sache.
Aber der Ordnung halber:
5% von 2400 EURO = 120 EURO.
Noch unwesentlicher:
Berlin hat ein Zweitwohnungsteuergesetz.

Hauptwohnung in HH, Zweitwohnung in B

René ⌂ @, Freitag, 20.03.2009 (vor 5487 Tagen) @ Alfred

Ja, hatte den falschen Satz im Kopf gehabt. Und Gesetz stimmt auch.

Hauptwohnung in HH, Zweitwohnung in B

Alfred @, Samstag, 21.03.2009 (vor 5487 Tagen) @ René

Bitte, gern geschehen. Tut doch nichts zur Sache

Hauptwohnung in HH, Zweitwohnung in B

Milena80 @, Sonntag, 22.03.2009 (vor 5486 Tagen) @ Alfred

Herzlichen Dank :) Werd ich nochmal dann mit meinem Steuerberater abklären und dann geht's los.

Lieben Gruß
Milena