Zweitwohnsitz bei meinem Vater

Pia @, Sonntag, 29.03.2009 (vor 5479 Tagen)

Hallo,
vorweg super Seite, so viele Informationen zu einem Sachverhalt, der mir bis vor wenigen Tagen komplett unbekannt war, aber wie ich dem Forum entnommen habe, bin ich nicht die einzige ;D

Ich bin Sep.2007 nach Berlin zum studieren gezogen und habe dort bei meinem Dad gewohnt. Da ich nur befristet dort wohnen wollte, habe ich mich mit meiner Mum geeinigt, mich in Berlin nur mit Zweitwohnsitz anzumelden.

Frage ist nun, muss man die Steuer auch zahlen, wenn man erstens dort nie ein "richtiges" Mietverhältnis eingegangen ist und ich folgend auch nie Miete oder sonstiges gezahlt habe. Dazu kommt noch der Sachverhalt, dass es eben ein Elternteil ist, wo ich gelebt habe...wobei ich mir denken kann das die eher keine Rolle spielt.

Bei mir wurde die Höhe der Steuer geschätzt, mit der Begründung nie eine Steuererklärung abgeben zu haben. Das ist richtig, da ich noch "Kind" bin und alles über meine Mum noch läuft.

Vielleicht könnt Ihr mir weiterhelfen, bzw die Frage mir beantworten.

Vielen, vielen Dank

Pia

Zweitwohnsitz bei meinem Vater

Alfred @, Sonntag, 29.03.2009 (vor 5479 Tagen) @ Pia

Hallo Pia,

in Berlin soll jeder volljährige Alleinstehende ZWSt zahlen. In Deinem Fall sehe ich da zwar ein paar Lücken, aber das wird ohne Klage nicht durchzusetzen sein. Du hast keine Wohnung in Berlin und betreibst dafür auch keinen Aufwand, aber nach der so genannten Rechtsprechung des BFH ist sogar in Deinem Fall der Erfolg fraglich. Das spräche zwar jedem Rechtsempfinden Hohn, kann aber durchaus passieren.

Wenn bei Dir die Steuer geschätzt wurde, hast Du keine „Erklärung zur Zweitwohnungsteuer“ abgegeben. Dazu müsstest Du eine Aufforderung vom FA Berlin-Mitte bekommen haben. Mit einer Einkommensteuererklärung hat das nichts zu tun. Ob die Schätzung realistisch ist, kann ich nicht beurteilen. Ggf. kann man dagegen vorgehen.

Gruß
Alfred