Zweitwohnsitz abgemeldet-HH verlangt trotzdem Mietvertrag...

Rachel @, Freitag, 10.04.2009 (vor 5466 Tagen)

Hallo Zusammen,

ich befinde mich gerade in einer ziemlich blöden Lage und weiß nicht, wie ich das am Besten regeln kann. Vielleicht hat jemand von Euch einen guten Tipp für mich.
Also:

Ich hatte Anfang Dezember 2008 mein neues Auto anmelden müssen und wollte es eigentlich auch wieder über meinen Zweitwohnsitz machen. Allerdings gibt es seit 2007 oder so ein neues Gesetz, dass KFZ-Zulassungen nur noch über den Hauptwohnsitz angemeldet werden dürfen. Deswegen habe ich dann auch gleich meinen Zweitwohnsitz zum Hauptwohnsitz umgemeldet.

Ein paar Wochen später kam dann von der Stadt Hamburg ein Schreiben, in dem ich eine Steuererklärung zu meinem jetzigen Zweitwohnsitz (seit Dez. 08 nun Hamburg) machen musste.
Im Februar dieses Jahres habe ich mein Studium abgeschlossen und da ich ja eigentlich nur wegen des Studiums in Hamburg bin, habe ich auch beschlossen danach sofort wieder in meine Heimatstadt zu ziehen auch aufgrund der Zweitwohnsitzsteuer.
Da meine Mitbewohnerin, die seit dem Einzug mit mir die Hamburger Wohnung teilt, die komplette Wohnung übernehmen möchte, weil sie in Hamburg bleibt, gibt es auch keine Probleme, dass ich früher ausziehe. Wir haben das zwischen uns geregelt ohne zunächst eine Kündigung meinerseits beim Vermieter auszusprechen. Ich habe den Zweitwohnsitz dann zum Ende März einfach abgemeldet und bin zurück zu meinem Hauptwohnsitz. Die geforderte Erklärung zur Steuer habe ich trotzdem eingereicht mit der Info, dass ich mich auch nun endgültig in Hamburg abgemeldet habe. Leider hatte ich aufgrund meiner Arbeitssuche nach dem Studium aber auch noch keine Zeit gehabt, meinem Vermieter das ganze frühzeitig mitzuteilen.

Nun habe ich ein weiteres Schreiben aus Hamburg erhalten, dass nur eine Abmeldung des Zweitwohnsitzes nicht ausreiche. Ich müsse noch eine Kopie des Mietvertrags und die Kündigung der Zweitwohnung mit abgeben. Leider habe ich aber keine rechtmäßige Kündigung (wie bereits oben beschrieben).

Jetzt befürchte ich, dass sie mir vorwerfen, falsche Angaben gemacht zu haben, nur um Steuern zu sparen! Was kann ich nun tun>
Das ist jetzt alles ziemlich kompliziert.
Kann mir jemand von euch weiterhelfen>
Ich bin für jeden Tipp dankbar; denn momentan habe ich auch einfach andere Probleme als mich mit diesem ganzen Unsinn zu beschäftigen.

Vielen Dank im voraus.
Rachel

Zweitwohnsitz abgemeldet-HH verlangt trotzdem Mietvertrag...

Alfred @, Freitag, 10.04.2009 (vor 5466 Tagen) @ Rachel

Hallo Rachel,
abgemeldet hast Du in Hamburg eine Nebenwohnung, keinen Zweitwohnsitz.
Ansonsten:
Du kannst in Hamburg Wohnungen mieten, so viel Du willst – Du darfst sie nur nicht als Nebenwohnung nutzen. So gesehen hast Du in Hamburg zwar eine Zweitwohnung, aber die ist nicht steuerpflichtig. So will es das Hamburger Nebenwohnungsteuergesetz, das nur versehentlich Zweitwohnungsteuergesetz genannt wird. Das klings absurd, ist es wohl auch, stimmt aber und hat sogar das Gütesiegel des BVerwG - was immer das wert ist.
Der Mietvertrag oder die Kündigung geht das Finanzamt folglich einen feuchten Staub an – entscheidend ist allein der melderechtliche Status der Wohnung. Teile das den Herrschaften mit und schreibe gleichzeitig, dass Du derzeit melderechtlich keine Hauptwohnung sondern nur eine alleinige Wohnung hast und schon von daher keine Neben-/Zweitwohnung in Hamburg haben kannst.
Kündigen solltest Du die Wohnung in HH allerdings umgehend - der Ordnung halber.
Für den Zeitraum, in dem die Hamburger Wohnung eine Nebenwohnung war, wirst Du allerdings zahlen müssen - wenn Du nicht klagst.
Noch Fragen>

Zweitwohnsitz abgemeldet-HH verlangt trotzdem Mietvertrag...

Rachel @, Montag, 20.04.2009 (vor 5456 Tagen) @ Alfred

Hallo Alfred,

vielen Dank für Deine Antwort.
Im ersten Moment klingt das alles ziemlich verwirrend und ansdtrengend.
Soweit ich verstanden habe, muss ich also nur Steuern zahlen, wenn ich die Wohnung in HH als Nebenwohnung benutze>
Aber wie kann ich denn klagen> Ich hatte gedacht, die Steuerzahlung ist Pflicht, wenn es sich um eine Nebenwohnung handelt>

Allerdings habe ich die HH-Wohnung noch nicht gekündigt. Da ich ja mein Studium beendet habe und doch gerne jobmäßig etwas in HH finden möchte, habe ich mir überlegt, doch wieder in die Ex-Wohnung zu ziehen. Das ist für meine ehemalige Mitbewohnerin auch zunächst kein Problem. Wenigstens kann sie dann wieder an Miete sparen. Das hätte ich mir sicherlich auch vorher genauer überlegen sollen, sonst hätte ich ja nicht diesen ganzen Mist mit den Steuern an den Backen.

Wenn ich also die HH-Wohnung wieder als Nebenwohnsitz anmelde, darf das Finanzamt dann den Mietvertrag anfordern> Das haben sie nämlich schon die ganze Zeit getan.
Ich bezahle auch weniger Miete als die Mitbewohnerin, da sie mehr Zimmer hat als ich. Reicht es auch, wenn sie mir das in einem Schreiben bestätigt> Oder ist es rechtmäßig, wenn das Finanzamt einen Nachweis darüber verlangt>

Wieder ein paar Fragen...
Trotzdem vielen Dank schon mal für die Antworten ;o).

Zweitwohnsitz abgemeldet-HH verlangt trotzdem Mietvertrag...

Alfred @, Dienstag, 21.04.2009 (vor 5455 Tagen) @ Rachel

Richtig verstanden – Steuer fällt nur für Nebenwohnungen an.
Klagen kann man immer – gegen und über alles. Pflicht ist die ZWSt nach dem Hamburger ZWSt-Gesetz –aber wer sagt denn, dass dieses Gesetz nicht verfassungswidrig ist> Wäre nicht das erste Gesetz, dass vor dem BVerfG keinen Bestand hat.
Wenn ich das richtig sehe, geht es bei dem Mietvertrag um die Steuer BIS zur Abmeldung der Nebenwohnung. Das ist korrekt. Da ich nicht weiß, wie der Mietvertrag aussieht, kann ich da auch nicht genau sagen, welche Angaben noch erforderlich sind. Üblicherweise wird das FA bei wie Mietern von einer hälftigen Aufteilung der Miete ausgehen wollen, wenn es im Mietvertrag nicht ausdrücklich anders festgelegt ist. Alles andere, was nicht im Mietvertrag steht, wäre durch Dich zu belegen (z.B. durch eine Erklärung der Mitmieterin - das wäre dann der Nachweis).
Wenn Du in Hamburg arbeitest, wirst Du Dich dort wahrscheinlich vorwiegend aufhalten und muss Dich in diesem Fall dementsprechend mit Hauptwohnung registrieren lassen.