Sonderfall? Vergleichbar mit Projektwhg.

schuess @, Mittwoch, 19.08.2009 (vor 5364 Tagen)

Hallo *

Ich habe meinen Hauptwohnsitz in Stuttgart und dort Verwandte & Freunde (Lebensmittelpunkt).
Im April dieses Jahres habe ich einen Job in Hannover angenommen. Da mein Chef plant (ohne konkreten Termin) eine Niederlassung in Stuttgart zu eröffnen wird mir für die Dauer des Aufenthalts in H ein möbliertes Zimmer (von privat) sowie die Wochenend-Reisekosten S<->H gezahlt.
In meinen Augen handelt es sich eher um eine Projektwohnung (gibt es den Begriff überhaupt im Gesetz> :)) als um einen ständigen Zweitwohnsitz.

Meine Fragen:
1) Muss ich meine Zweitwohnung / einen Zweitwohnsitz anmelden, oder sogar den Erstwohnsitz (5 Tage/Woche in H)
2a) Muss ich mich überhaupt anmelden wenn ich die Wohnung gar nicht selber miete>
2b) Muss ich dann Zweitwohnungssteuer zahlen> Wie wird so etwas gehandhabt>
3) (Interessehalber:) Angenommen ich würde die ganze Zeit (>6 Monate) in einem Hotel / Pension wohnen - gibt es hierfür auch eine Meldepflicht / ZWS (oder wird das vom Hotel übernommen)>
4) Wenn ich mich einfach still & unauffällig verhalte und keine finanziellen Vorteile (im Sinne einer Pendlerpauschale) erwarte - ist es trotzdem besser sich anzumelden>

Ich hoffe ich bin hier mit meinen Fragen an der richtigen Stelle gelandet und bin gespannt auf eure Antworten.

Grüße
Schuess

Sonderfall? Vergleichbar mit Projektwhg.

Alfred @, Mittwoch, 19.08.2009 (vor 5364 Tagen) @ schuess

Lebensmittelpunkt und Wohnsitz interessieren im Melderecht nicht. Melderechtlich nutzt Du zwei Wohnungen und bist für die Wohnung in Hannover meldepflichtig. Dazu mal auf der Startseite im Menü unter „Hauptwohnung“ nachlesen. Danach sollte Fragen 1 und 2a beantwortet sein.
Zu 2b:
In Stuttgart gibt es noch keine Zweitwohnungsteuer, in Hannover wärst Du für eine möbliertes Zimmer nicht ZWSt-pflichtig
Zu 3:
Die Meldepflicht gilt bei einem Aufenthalt von mehr als 2 Monaten auch für Hotels – bis zu dieser Dauer gibt es einen Meldeschein für Beherbergungsstätten.
Zu 4:
Was besser ist, spielt keine Rolle – die Meldepflicht ist gesetzlich vorgeschrieben.

Sonderfall? Vergleichbar mit Projektwhg.

schuess @, Donnerstag, 20.08.2009 (vor 5363 Tagen) @ Alfred

Super, danke für deine Antworten.
Ich werde mich wohl bald anmelden gehen.