ZW Hamburg möglich?

ozzie07 @, Montag, 05.10.2009 (vor 5311 Tagen)

Hallo zusammen,

ich habe da mal eine Frage zum Zweitwohnsitz in Hamburg. Ich bin diese Woche nach Hamburg gezogen und fange auch hier nächste Woche an zu Studieren. Mein jetziger Wohnsitz ist bei meinen Eltern in Niedersachsen. Ich habe mich schon damit abgefunden die 8% der Nettokaltmiete zu zahlen. Allerdings kommt bei mir die Frage auf, ob es überhaupt als Student möglich ist in Hamburg einen Zweitwohnsitz anzumelden. Eigentlich halte ich mich ja die meiste Zeit im Jahr in Hamburg auf. Ergo müsste ich die Wohnung in Hamburg als meinen Hauptwohnsitz anmelden. Doch möchte ich dieses ungern machen, da ich den Aufwand mit Hausratsversicherung und anderen Sachen gerne aus dem Weg gehen würde.
Bestände die Möglichkeit irgendwas vorzubringen, um Hamburg nur als Zweitwohnsitz zu haben>

Vielen Dank schon einmal im Voraus!

Mit freundlichen Grüßen,

Matze

ZW Hamburg möglich?

Alfred @, Montag, 05.10.2009 (vor 5311 Tagen) @ ozzie07

Wenn Du Dich vorwiegend in Hamburg aufhalten wirst, bist Du gesetzlich verpflichtet, Dich dort mit Hauptwohnung oder alleiniger Wohnung registrieren zu lassen. Für den Hausrat in der Hamburger Wohnung musst Du so oder so eine eigene Versicherung abschließen – zumindest sind mit keine HRV bekannt, die den Versicherungsschutz der elterlichen Wohnung auf die außerhäusige Studentenbude übertragen.
Wie Du das mit dem Wohnsitz halten willst, bleibt Dir überlassen. Üblicherweise begründen Studenten am Studienort keinen Wohnsitz.

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ozzie07 @, Montag, 05.10.2009 (vor 5311 Tagen) @ Alfred

Üblicherweise begründen Studenten am Studienort keinen Wohnsitz.

Wie darf ich den letzten Satz verstehen> Bin ich als Student nicht verpflichtet mich umzumelden> Ist das erste Mal, dass ich nicht zuhause wohne und da kommen viele Fragen auf, die noch ungeklärt sind. Wie sollte man sich denn üblicher Weise als Student verhalten in solchen Sachen> Vielleicht könnte Sie sich da für mich ein bisschen verständlicher ausdrücken> Will keine Sachen machen, die anschließend nicht hätten gemacht werden müssen.

Vielen Dank für ihre Hilfe, Alfred.

VG Matze

ZW Hamburg möglich?

Alfred @, Montag, 05.10.2009 (vor 5311 Tagen) @ ozzie07

Wenn Du Dich vorwiegend in Hamburg aufhalten wirst, bist Du gesetzlich verpflichtet, Dich dort mit Hauptwohnung oder alleiniger Wohnung registrieren zu lassen.

Das besagt das Melderecht.

ZW Hamburg möglich?

ozzie07 @, Montag, 05.10.2009 (vor 5310 Tagen) @ Alfred

Aber was meinten Sie mit dem Satz, dass Studenten üblicherweise keinen Wohnsitz am Studienort begründen>

Wäre nett, wenn Sie mir dieses vielleicht umformulieren bzw. erläutern könnten.

Wenn es sein muss, auch in einer PN!

Vielen Dank!

ZW Hamburg möglich?

Alfred @, Montag, 05.10.2009 (vor 5310 Tagen) @ ozzie07

Wohnsitz ist ein Begriff aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch und der Abgabenordnung. In den Meldegesetzen kommt er nicht vor.

§ 7 Abs. 1 BGB sagt zu Wohnsitz:
Wer sich an einem Ort ständig niederlässt, begründet an diesem Ort seinen Wohnsitz.

Ein Student lässt sich am Studienort im Allgemeinen nicht ständig nieder. Er hält sich dort üblicherweise nur für die Dauer des Studiums auf und hat demzufolge dort eben nicht seinen Wohnsitz. Dieser Aufenthalt wird in der Abgabenordnung im Unterschied zum Wohnsitz als „Gewöhnlicher Aufenthalt“ bezeichnet
§ 8 Abgabenordnung besagt: „Einen Wohnsitz hat jemand dort, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird.
§ 9 Abgabenordnung besagt: „Den gewöhnlichen Aufenthalt hat jemand dort, wo er sich unter Umständen aufhält, die erkennen lassen, dass er an diesem Ort oder in diesem Gebiet nicht nur vorübergehend verweilt.

Im Melderecht spricht man von alleiniger Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung. Das besagt aber nur etwas über die Dauer der Nutzung einer „Wohnung“ und nichts über den (sehr subjektiven) Willen zur Niederlassung/Begründung eines Wohnsitzes. Am ehesten wären diese Begriffe mit dem gewöhnlichen Aufenthalt vergleichbar. Im allgemeinen Sprachgebrauch verwendet man häufig den Begriff Wohnsitz, wenn eigentlich melderechtliche Verhältnisse gemeint sind.

Und bevor jetzt die Frage kommt, was es mit dem Wohnsitz eines Studenten auf sich hat, der am Studienort mit alleiniger Wohnung gemeldet ist, springt § 10 BGB in die Bresche. Der besagt:
Ein minderjähriges Kind teilt den Wohnsitz der Eltern; es teilt nicht den Wohnsitz eines Elternteils, dem das Recht fehlt, für die Person des Kindes zu sorgen. Steht keinem Elternteil das Recht zu, für die Person des Kindes zu sorgen, so teilt das Kind den Wohnsitz desjenigen, dem dieses Recht zusteht. Das Kind behält den Wohnsitz, bis es ihn rechtsgültig aufgibt.

Fazit:
Mit dem Wohnsitz kann es (fast jeder) halten wie er lustig ist, aber man ihn nicht beim Einwohnermeldeamt anmelden. Selbst dann nicht, wenn die was anderes behaupten.

ZW Hamburg möglich?

ozzie07 @, Mittwoch, 07.10.2009 (vor 5309 Tagen) @ Alfred

Vielen Dank für die Antwort. Hat mir sehr weitergeholfen. Großes Lob ans Forum und die Website insgesamt. Sehr informativ und empfehlenswert.

Vielen Dank und viele Grüße!

Matze