Hauptwohnsitz bei Ehemann/bisherigen HWS als Büro nutzen

sooz @, Donnerstag, 11.02.2010 (vor 5178 Tagen)

Ich habe meinen Hauptwohnsitz (1-Zi-Apartment)in München. Das Apartment gehört meinem Vater, ich zahle Miete (bin selbständige Übersetzerin). Seit letztem Jahr bin ich verheiratet und trage mich mit dem Gedanken, den Wohnsitz meines Mannes (ebenfalls München) als neuen HWS anzumelden, das Apartment aber beizubehalten bzw. als Büro, also gewissermaßen nur noch gewerblich, zu nutzen. Nun hat mir jemand von dieser leidigen Zweitwohnsteuer erzählt. Als was sollte ich meinen bisherigen HWS um- bzw. neu melden> Büro - Nebenwohnsitz> Oder fällt diese ZWS in jedem Fall an> Lebensmittelpunkt ist die Wohnung meines Mannes.
Für kundige Auskünfte wäre ich sehr dankbar! :-)

Hauptwohnsitz bei Ehemann/bisherigen HWS als Büro nutzen

Alfred @, Donnerstag, 11.02.2010 (vor 5178 Tagen) @ sooz

Bei der Münchener Stadtverwaltung weiß man natürlich nie so ganz genau, was passieren wird.
Das Wohnsitzgeschnorchel lassen wir mal beiseite und konzentrieren uns auf das Melderecht.
Ich gehe mal davon aus, dass Du derzeit für das1-Zi-Appartment melderechtlich mit alleiniger (oder einziger) Wohnung erfasst bist.
Wenn Du Dich für die Wohnung Deines Mannes mit „alleiniger Wohnung“ (das müsste auch so im Meldeschein stehen) registrieren lässt, musst Du unbedingt darauf achten, dass Deine bisherige Wohnung abgemeldet wird (im Meldeschein müsste die Frage auftauchen: „Wird die bisherige Wohnung beibehalten>“ Diese Frage musst Du unbedingt mit Nein beantworten.
Außerdem empfehle ich Dir, mit Deinem Vater einen neuen Mietvertrag abzuschließen, in dem das Appartement ausdrücklich als Büro vermietet wird. Damit sollte der Verdacht ausgeschlossen sein, dass die Wohnung "nur vorübergehend" zu anderen Zwecken genutzt wird.
Damit dürfte die Stadt eigentlich keine Zweitwohnungsteuer verlangen können. Im Übrigen gilt Satz 1.

Hauptwohnsitz bei Ehemann/bisherigen HWS als Büro nutzen

sooz @, Freitag, 12.02.2010 (vor 5177 Tagen) @ Alfred

Hallo Alfred -

ganz herzlichen Dank für die Hinweise - vor allem der Tipp mit dem neuen Büro-Mietvertrag ist sehr nützlich! Und der Begriff "Wohnsitzgeschnorchel" hat mich sehr amüsiert. ;-) Naja, der Laie kommt halt mit gesundem Halbwissen daher! Es ist schon toll, dass man sich auf diesem Wege an engagierte und kundige Leute wenden kann.

Gruß aus dem Münchner Tiefschnee,
sooz

Hauptwohnsitz bei Ehemann/bisherigen HWS als Büro nutzen

Alfred @, Freitag, 12.02.2010 (vor 5177 Tagen) @ sooz

» Und der Begriff "Wohnsitzgeschnorchel" hat mich sehr amüsiert.
Freut mich, dass man diesem Thema auch amüsante Seiten abgewinnen kann.
Das Schlimme an dem "Wohnsitzgeschnorchel" ist aber die Tatsache, dass der Begriff "Wohnsitz" nicht von Laien. sondern bei der Zweitwohnungsteuer auch und gerade von einigen Volljuristen gezielt(>) genutzt wird. Ob dahinter die Absicht stecken könnte, den Rechtsfrieden zu stören>