Zweitwohnsitzsteuer bei Wohnung mit Lebenspartner

Lisa @, Mittwoch, 20.09.2006 (vor 6399 Tagen)

Hallo,

ich habe einige Fragen und würde mich sehr freuen, wenn mir jemand weiterhelfen könnte.

Meine Situation:
Ich wohne derzeit zusammen mit meinem langjährigen Freund/Lebenspartner in Berlin, muss nun jedoch aus beruflichen Gründen nach Greifswald ziehen. Ich habe mir bereits in Greifswald ein WG-Zimmer gesucht und werde außerdem zusammen mit meinem Freund in Berlin eine kleinere 2-Zimmer-Whg. beziehen, um Miete zu sparen. Die Wochenenden werde ich dann, wenn möglich, in Berlin verbringen.

Meine Fragen:
Wird die Zweitwohnsitzsteuer fällig oder nicht> Bei Ehepaaren muss der betroffene Partner, glaube ich, nicht zahlen. Gilt das auch für unverheiratete Beziehungen (wir sind schon mal zusammen umgezogen, falls das beim Nachweisen einer solchen hilft)>

Für welche Wohnung (Zimmer in Greifswald bzw. Wohnung in Berlin) wird denn eigentlich die Steuer fällig bzw. welche sollte ich besser als Haupt- und welche als Nebenwohnung anmelden>
In Greifswald beträgt der Steuersatz 3,8 % und in Berlin 5 %. Welche Wohnung sollte ich dann als Hauptwohnung anmelden, um vom niedrigeren Steuersatz zu profitieren>

Und wie hoch ist die Steuer, muss ich jeden Monat 3,8 bzw. 5,0 % von der Miete abführen>

Ich hoffe, das waren jetzt nicht zuviele Fragen. Finde diese Steuergeschichten immer etwas verwirrend.

Habt tausend Dank für Eure Hilfe. :-)
mit besten Grüßen
Lisa

Zweitwohnsitzsteuer bei Wohnung mit Lebenspartner

Christian @, Mittwoch, 20.09.2006 (vor 6399 Tagen) @ Lisa

Hallo Lisa,

1. Wer sich wann und wie zu melden hat, richtet sich ausschließlich nach dem Melderecht und nicht nach einer Zweitwohnungsteuersatzung.

2. Der angesprochene Beschluss des Bundesverfassungsgerichts bzgl. der Erwerbszweitwohnungen Verheirateter baut auf dem besonderen Schutz von Ehe und Familie auf. Das sind rechtlich klar umrissene Lebensformen. Bei dem geschilderten Sachverhalt sehe ich keine Möglichkeit, diesen Beschluss heranzuziehen.

3. Um die Zweitwohnungsteuer in Greifswald oder Berlin zu umgehen, gibt es eine einfache Möglichkeit: Aus der Berliner Wohnung ausziehen und die Wohnung in Greifswald als alleinige Wohnung anmelden. Besuche in Berlin unterliegen nicht dem Melderecht.

4. Ad hoc fielen mir noch ein paar Möglichkeiten ein, wie sich die Lebens- und Wohnverhältnisse gestalten lassen, ohne dass von Rechts wegen eine Zweitwohnungsteuer anfällt. Diese Varianten haben aber alle den gemeinsamen Nachteil, dass sie gerichtlich (ggf. durch alle Instanzen) durchgesetzt werden müssen.

5. Eine kleine Korrektur noch zum Steuersatz: Greifswald erhebt eine gestaffelte Steuer. Das sind im ungünstigen Fall 12% und mehr: 3,8% und weniger fallen erst ab einer monatlichen Nettokaltmiete von ca. 982,-- € an (Hier kommt ein unumstößlicher Grundsatz der Zweitwohnungsteuer zum Tragen: Je höher der Aufwand, desto geringer der Steuersatz bzw. die Wahrscheinlichkeit, überhaupt zu dieser Steuer herangezogen zu werden).

Ich hoffe, das hilft ein bisschen bei der Entscheidungsfindung; ansonsten: weiter fragen.

Grüße

Zweitwohnsitzsteuer bei Wohnung mit Lebenspartner

Lisa @, Mittwoch, 20.09.2006 (vor 6399 Tagen) @ Christian

Hallo Christian,

vielen Dank für die rasche Antwort. Das hat mir erstmal weitergeholfen bei der Entscheidungsfindung. Falls noch Fragen auftauchen, melde ich mich.

Tolle Seite!!
viele Grüße
Lisa

Zweitwohnsitzsteuer bei Wohnung mit Lebenspartner

Christian_2, Freitag, 22.09.2006 (vor 6397 Tagen) @ Lisa

Hallo,

ich habe eine ähnliche Situation wie Lisa und möchte nicht extra einen Thread aufmachen. Ich hoffe das ist ok.

Nun zur Frage:

Ich wohne mit meiner Partnerin zusammen in München. Ich habe einen Nebenwohnsitz, sie hat sich umgemeldet und es ist ihr Hauptwohnsitz. Wie teilen uns die Miete (nachweisbar durch Kontoauszüge)
Nun habe ich von der Stadt ein Formular zum ausfüllen bekommen.
Da kann man ankreuzen das man in einer ehe-ähnlichen Gemeinschaft lebt.
Mich interessiert nun, wie die Berechnungsgrundlage ist.
Ich habe nämlich den Verdacht, das ich dann die Zweitwohnsitzsteuer für die komplette Kaltmiete bezahlen muss, da die Stadt ja von ihr keine Zweitwohnsitzsteuer bekommen wird. Die Anleitung verweißt da auf einen §, in dem steht, das die Steuer insgesamt nur einmal (dafür aber die komplette Steuer) erhoben wird.

Hat jemand von euch da schon Erfahrungen gemacht>

Danke für die Hilfe.

Gruß
Christian

Zweitwohnsitzsteuer bei Wohnung mit Lebenspartner

Christian @, Freitag, 22.09.2006 (vor 6397 Tagen) @ Christian_2

Hallo Christian,
die Münchner Zweitwohnungsteuersatzung ist so „fein“ ausgetüftelt, dass Deine Befürchtung durchaus zutreffend sein könnte (bei der ZWSt halte ich inzwischen alles für möglich).
Es könnte davon abhängen, was im Mietvertrag steht (wer zahlt die Miete>). Die Frage nach der "eheähnlichen Gemeinschaft" macht mich stutzig .- das geht die Stadt eigentlich überhaupt nichts an und ist für diese Steuer ohne jede Relevanz.
Bei der Erklärung zur Zweitwohnungsteuer auf jeden Fall angeen, dass Du nur einen Teil der Miete zahlst oder dort zur Untermiete wohnst, ggf. mit der Lebensgefährtin eine entsprechende Vereinbarung/einen Untermietervertrag abschließen und vorlegen - klingt nicht nur blöd, ist es auch, aber evtl. die einzige Möglichkeit eine ZWst für die gesamte Wohnung zu umgehen.
Ansonsten kann hier nur jemand weiter helfen, der bereits einschlägige Erfahrungen gemacht hat.

Gruß