Abmeldung vergessen - Bescheid erhalten

Bo @, Mittwoch, 17.02.2010 (vor 5154 Tagen)

Hallo zusammen,

Anfang der Woche erhielt ich einen Bescheid für eine Zweitwohnung in München. Gefordert werden für die Jahre 2006 - 2010. (also laut Bescheid seit Einführung der ZWS in München) insgesamt knapp 4000 €!

Allerdings habe ich nur ein halbes Jahr in einem möblierten Einzimmerappartment in München gewohnt, und dass bis Ende Dezember 2005, also noch vor Einführung der ZWS. Dies kann ich mit einer Kündigungsbestätigung des Vermieters beweisen.

Leider habe ich vergessen mich abzumelden, als ich nach Ende eines Praktikums (während des Studiums) wieder in meine Hauptwohnung zurückzog. Umzug, gleich danach Prüfungsstress, gleichzeitig Jobsuche, ich hab es einfach vergessen und später verdrängt.

Ich brauche euren Rat, wie komme ich da raus, ohne für meine Fehler von damals derartige Summen bezahlen zu müssen>

- was muss in dem Widerspruch enthalten sein> Gibt es vielleicht sogar Paragrafen oder Urteile, die ich zitieren kann> Wo finde ich ein Musterschreiben>

- sollte ich zusätzlich beim Einwohnermeldeamt die Abmeldung nachholen oder lauern hier irgendwelche bürokratischen Gefahren>

- sollte ich zusätzlich erwähnen, dass die Annahmen bei der Schätzung des Bescheids total abwegig sind, die angenommene Miete und die angenommene Größe des Zimmers die tatsächlichen Werte fast dreifach übersteigt> Oder ist das wegen des Auszugstermins sowieso irrelevant und ich sollte lieber keine Argumente durchmischen>

Ich möchte den Widerspruch möglichst eindeutig machen, und auf eine Klage dadurch hoffentlich verzichten können. Ich weiß, in vielen Beiträgen steht ohne Klage wird es nichts. Ich hoffe trotzdem das Beste und danke euch schon im vorraus für eure hilfreichen Tipps.

beste Grüße,
Bo

Abmeldung vergessen - Bescheid erhalten

Alfred @, Donnerstag, 18.02.2010 (vor 5153 Tagen) @ Bo

Hallo Bo,

erstaunlich nur, dass so ein Bescheid aus heiterem Himmel kommt.

Also, Abmeldung der Nebenwohnung vergessen, durch den ZWSt-Bescheid wieder daran erinnert worden. Deswegen: Unabhängig von der leidigen Steuer: Nebenwohnung unverzüglich abmelden. Datum des Auszugs korrekt angeben. Was das Einwohnermeldeamt dann daraus macht, steht in den Sternen. Da lauern keine bürokratischen Gefahren, „nur“ ein wohl nicht ganz unberechtigtes ein Bußgeld.

Widerspruch gegen den ZWSt-Bescheid unabhängig vom Meldezirkus einlegen. Hauptgrund ist klar: Die Wohnung diente nicht als Nebenwohnung. Nachweis für den Auszug kannst Du ja wohl erbringen. Das muss sie aber, sonst verstößt die Besteuerung gegen Bundesrecht. Da solltest du in Deinem Widerspruch irgendwie den Satz unterbringen:

„Tatsächlich wurde die als Nebenwohnung erfasste Wohnung nicht genutzt. Meine nachweislich unrichtigen melderechtlichen Verhältnisse dürfen für die Steuerpflicht nicht maßgebend sein, da dies mangels eines tatsächlichen Aufwands Bundesrecht verletzt (BVerwG Urteil vom 17.09.2008 - 9 C 17.07 und Urteile vom 13.05.2009 – 9 C 6 und 7.08).“

Wegen der geschätzten Miete solltest Du in Deinem Widerspruch trotzdem vorgehen, auch wenn es eigentlich überflüssig ist. Da genügt ein Satz wie z.B. „Außerdem sind Wohnungsgröße und -miete willkürlich geschätzt.“ Nur für den Fall der Fälle.

Prognose:
Um eine Klage wirst Du vermutlich dennoch nicht herumkommen, wenn die Stadt München sich so verhält wie andere Kommunen. Sie wird den Widerspruch zurückweisen lassen und darauf spekulieren, dass Du den Weg zum Verwaltungsgericht scheust. Damit kommen die meisten Städte sogar durch.

Abmeldung vergessen - Bescheid erhalten

Bo @, Montag, 22.02.2010 (vor 5149 Tagen) @ Alfred

Hallo Alfred,

besten Dank für die Hilfen. Schritt Nummer eins ist erfüllt, ich bin jetzt rückwirkend ordnungsgemäß abgemeldet.

Jetzt habe ich also schriftlich von dem Meldeamt bestätigt, dass ich noch vor Einführung der ZWS die Wohnung aufgegeben habe. Ausschlaggebend war die Kündigungsbestätigung des Vermieters. So schnell und problemlos, ich ärgere mich über mich selbst so lange nicht darüber nachgedacht und gehandelt zu haben.

Nun gut, nun hoffe ich natürlich auch noch den Bescheid aufheben lassen zu können. Da sich in meinem Fall der Meldestatus für die gesamte Zeit der ZWS geändert hat glaube ich eigentlich nach meinem Rechtsempfinden unanzweifelbare Argumente zu haben.

Wahrscheinlich kassiert die Stadt vom jetzigen tatsächlichen Mieter für das gleiche Zimmer ja auch bereits ZWS ...

viele Grüße,
Bo

eigene Bearbeitungsfrist im Widerpruch angeben?

Bo @, Dienstag, 23.02.2010 (vor 5148 Tagen) @ Alfred

Hallo Alfred, Hallo Forum,

kann ich im Widerspruch selbst eine Bearbeitungsfrist für das Steueramt setzen> Wie ich hier in einigen Fällen gelesen habe dauert eine Antwort auf den Widerspruch gern mal extrem lange. In der Rechtshilfebelehrung steht nur sehr vage, dass ich Klage einreichen kann, wenn "über den Widerspruch ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht entschieden" wird.

Mir geht es weniger um den Zeitpunkt einer Klage, sondern darum, dass ich ebenfalls laut der Belehrung trotz Widerspruch vorerst voll Zahlen soll, falls das Amt nicht vor Ablauf ihrer Monatsfrist entscheidet.

Ich hab mich beeilt, kann ich das Amt auch dazu zwingen> Oder kann ich die Aussetzung der Zahlung beantragen, bis über den Widerspruch entschieden wurde>

Allgemein, hat vielleicht jemand Erfahrung über die Bearbeitungszeiten in München>

Viele Fragen, danke euch bereits im vorraus,
Bo

eigene Bearbeitungsfrist im Widerpruch angeben?

Yvonne Winkler @, Donnerstag, 25.02.2010 (vor 5146 Tagen) @ Bo

Hallo Bo,

selbst Bearbeitungsfristen setzen kann man theoretisch machen, ist faktisch jedoch unbeachtlich. Als Außenstehender wird man wohl kaum Einblick haben, wie der Arbeitsanfall innerhalb einer Behörde ist. Wenn ohne sachlichen Grund in angemessener Frist (mehr als ein halbes Jahr) nicht entschieden wurde, kann man Untätigkeitsklage erheben.

Oder kann ich die

» Aussetzung der Zahlung beantragen, bis über den Widerspruch entschieden
» wurde>

Selbstverständlich, das kann man immer.

Abmeldung vergessen - Bescheid erhalten

Feelgood @, Sonntag, 14.03.2010 (vor 5129 Tagen) @ Bo

Hallo Bo,

mit ist es auch so ergangen. Habe von 1993 - 1994 für 7 Monate in München gewohnt. Wohnung würde gekündigt und war auch damals auf der Stadt München und habe die Zweitwohnung abgemeldet. Leider habe ich meine Unterlagen nach 10 Jahren vernichtet. Ich wohne seit fast 14 Jahren nicht mehr in München und habe auch keine Eigentum oder eine Wohnung dort. Was kann ich tun> Ich soll 8000,00 Euro zahlen und weiß gar nicht warum. Warte auf Antwort, danke im voraus.

Abmeldung vergessen - Bescheid erhalten

Alfred @, Sonntag, 14.03.2010 (vor 5129 Tagen) @ Feelgood

» ... habe die Zweitwohnung abgemeldet.
Das ist offnsichtlich so nicht erfolgt (ganz abegesehen davon, dass Du wohl die Nebenwohnung abgemeldet haben dürftest). Mal bei Deiner derzeit zuständigen Gemeinde nachfragen, ob Du dort (noch) mit Nebenwohnung registriert bist
» soll 8000,00 Euro zahlen und weiß gar nicht warum.
So ganz von ungefähr kann das nicht kommen. Da ging mit Sicherheit eine Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung voraus.

Unabhängig von allen Überlegungen:
Widerspruch einlegen, Begründung wie von Dir angegeben und Aussetzung des Vollzugs beantragen.