Zweitwohnsitz für Praktikum

Sandra @, Berlin, Freitag, 22.09.2006 (vor 6416 Tagen)

Ich gehe ab Oktober für ein halbes Jahr nach Hamburg, um dort mein Praktikum im Rahmen meines Studiums zu absolvieren.
Ich wohne dort in einem Vorort, der schon zu Schleswig-Holstein gehört. Muss ich nun für dieses halbe Jahr, in dem ich dort arbeiten werde, extra einen Zweitwohnsitz anmelden, um dies steuerlich geltend zu machen oder reicht in diesem Fall mein Mietvertrag und der Arbeitsvertrag für die Steuererklärung>

vielen Dank
Grüße, Sandra

Zweitwohnsitz für Praktikum

Christian @, Freitag, 22.09.2006 (vor 6416 Tagen) @ Sandra

Hallo Sandra,

maßgeblich für die Meldung mit Nebenwohnung ist nur, was das Meldegesetz S-H. über den vorübergehenden Aufenthalt sagt dazu. Nach § 18, Abs. 2, unterliegt eine Person, die für eine Wohnung im Inland gemeldet ist und für eine Dauer von bis zu sechs Monaten eine andere Wohnung bezieht, hinsichtlich dieser Wohnung nicht der Meldepflicht.
Bei einem halbjährigen Praktikum dürfte also keine Meldepflicht bestehen

» reicht in diesem Fall mein Mietvertrag und der Arbeitsvertrag für die Steuererklärung>

Reicht, ggf. noch Belege für die Mietzahlung beifügen,

Gruß