Zweitwohnsteuer München und Nießbrauchrecht München

bakanahito @, Donnerstag, 01.04.2010 (vor 5111 Tagen)

Hallo zusammen,
ich habe eine Frage, was die Zweitwohnsteuer in München betrifft. Der Sachverhalt stellt sich wie folgt dar:
Meine Eltern würden eine Wohnung in meinem Namen in München kaufen, auf welche sie ein Nießbrauchrecht eintragen lassen wollen. Meine Frage hierzu wäre nun, ob hierfür Zweitwohnsteuer anfallen würde. Formal bin ich also Eigentümer, verfügungsberechtig wären aber meine Eltern.
Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (Az. 9 C 8.08) würde also keine Zweitwohnsteuer anfallen - aber was ist, wenn ich dann in diese Wohnung einziehe und meinen Eltern Miete bzw. keine Miete bezahle.
Bestünde in diesen Fällen Zweitwohnsteuerpflicht oder nicht>
Irgendwie blicke ich da nicht mehr wirklich durch...
Würde mich über jede Antwort freuen, vielen Dank schon mal und liebe Grüße,
baka

Zweitwohnsteuer München und Nießbrauchrecht München

Yvonne Winkler @, Donnerstag, 01.04.2010 (vor 5111 Tagen) @ bakanahito

Was spricht dagegen, München als Hauptwohnung anzumelden und sonst nichts>

Zweitwohnsteuer München und Nießbrauchrecht München

Alfred @, Donnerstag, 01.04.2010 (vor 5111 Tagen) @ Yvonne Winkler

» Was spricht dagegen, München als Hauptwohnung anzumelden und sonst nichts>
Warum o knapp angebunden>
Man könnte die Wohnung z.B. ja auch als alleinige Wohnung registrieren lassen. Aber die Probleme - wenn man sich denn welche machen will - bleiben trotzdem.
Meine Devise:
Immer schön sauber (= ehrlich) bleiben, seine staatsbürgerlichen Pflichten nach bestem Wissen und Gewissen brav erfüllen und darauf verlassen, dass eine fürsorgliche Verwaltung, die ja wirklich nur mein Bestes will, schon alles richten wird.:-)

Zweitwohnsteuer München und Nießbrauchrecht München

Soraya @, Donnerstag, 01.04.2010 (vor 5111 Tagen) @ Alfred

» eine fürsorgliche Verwaltung, die ja wirklich nur mein Bestes will, schon alles richten wird.:-)

liebe bakanahito und lieber Alfred Deine beiden Kommentare oder Feststellungen verdienen mal wieder volles Lob. Ob nun die Münchner Satzung in Wirklichkeit so angegriffen werden kann> Die Bayerische VG- Entscheidungen entsprechen nicht ganz Deiner Beurteilung!

Wenn ich heutigen Bayern 3 - Meldungen Glauben schenken darf, dann sollte zum Jahresende 2010 - so steht es angeblich im Koalitionsvertrag FDP/ CSU oder CSU/ FDP die Zweitwohnungssteuer abgeschafft werden, im Augenblick sei angeblich nur Oberbürgermeister Ude für die Abschaffung denn die Erfassung und Überwachung kostet die Stadtkasse ein Vermögen.Der Bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer sei dagegen denn wenn das wirklich so zu Stande käme, ginge das nur über seine Leiche. Es wollte damit zum Ausdruck bringen, dass die Tourismuslobbykommunen ihn eines Tages um die Ecke bringen würden. ( einfach entsorgen wie Müll)
Zur Freude aller Bayern würde sodann der bisherige Wirtschaftsminister Minister Martin Zeil neuer Ministerpräsident werden und Angela Merkel hätte einen Störenfried gegen ihre Berliner Aufgabenlösung weniger.
Herr Söder würde als Bayerischer Außenminister die Beziehungen zu Griechenland als ausgesprochen Bayerisches Ferienland # 1 auf die Reihe bringen!

Zweitwohnsteuer München und Nießbrauchrecht München

Alfred @, Donnerstag, 01.04.2010 (vor 5111 Tagen) @ Soraya

» Ob nun die Münchner Satzung in Wirklichkeit so angegriffen werden kann>
Angreifen kann man schlechterdings alles – die Frage ist nur, ob man es lange genug tut, um Erfolg zu haben.:-(

» Die Bayerischen VG-Entscheidungen entsprechen nicht ganz Deiner Beurteilung!
Ich habe mir abgewöhnt die zu lesen. Mein Masochismus hat da deutliche Grenzen. Was ist an meiner Beurteilung also falsch>

» Wenn ich heutigen Bayern 3 - Meldungen Glauben schenken darf,
Hast Du mal aufs Datum geachtet>

» ...Ude für die Abschaffung, denn die Erfassung und Überwachung kostet die Stadtkasse ein Vermögen.
Sie ist ihm doch lieb und teuer gewesen - möge sie ihm noch lieber und teurer werden.

» Horst Seehofer ... dass die Tourismuslobbykommunen ihn eines Tages um die Ecke bringen würden.
Das haben die gar nicht nötig. Die brauchen doch nur abzuwarten, bis die Parteifreunde es tun. Da findet sich bestimmt einer.

» einfach entsorgen wie Müll
Brrr ... Wenn schon so was Grausiges, dann aber bitte nur in der Biotonne.

» Herr Söder würde als Bayerischer Außenminister die Beziehungen zu Griechenland als ausgesprochen Bayerisches Ferienland # 1 auf die Reihe bringen!
Warum denn nur als Außenminister> Mit Griechenland und Bayern war doch schon mal was. Und warum sollte gerade Söder was auf die Reihe bringen> König Horst I. von Griechenland – das wäre die bessere und humanere (den Parteifreunden gegenüber) Lösung als der Weg zum Kompost oder zur Abdeckerei.

Zweitwohnsteuer München und Nießbrauchrecht München

Gustav @, Donnerstag, 01.04.2010 (vor 5111 Tagen) @ Alfred

» » Wenn ich heutigen Bayern 3 - Meldungen Glauben schenken
seit wann kann man denn Nachrichten aus Bayern 3 überhaupt etwas Vertrauen schenken - außer Ziegler vom Spaßtelefon>

»eines Tages um die....» Ecke bringen würden.

Noch viel besser und wirkungsvoller würde es sich anbieten, dass auch der amtierende Bayerische Innenminister einer Entsorgung zum Opfer fallen würde, denn dort wo Joachim Herrman Auftritt wächst kein "Rasen mehr" so gewichtig sind seine nicht immer glaubwürdigen Argumente, wichtig ist ihm in erster Linie, dass Ihn viele Menschen sehen , hören, bestaunen und Ihn erkennen, was dabei rüber kommt ist so oder so nicht viel wert!

Bloß wer könnte denn als Nachfolger einer Aufwertung zum Opfer fallen>

Vielleicht würde es sich anbieten den Herrn Hubert Aiwanger zum Innenminister zu bestellen, denn damit würde der Bayerische Gemeindetag durch die Hintertür die Macht im Freistaat übernehmen und die damit verbundene Verdoppelung der Zweitwohnungssteuer betreiben, aber auch gleichzeitig die Schlüsselzuweisungen für Nebenwohnsitze für die so verarmten Toursimuslobbykommunen noch verdoppeln. Damit wäre der Bock zum Gärtner gemacht!

Zweitwohnsteuer München und Nießbrauchrecht München

Yvonne Winkler @, Donnerstag, 01.04.2010 (vor 5110 Tagen) @ Alfred

Lieber Alfred,

knapp angebunden, weil ich noch anderes zu tun habe, auch wenn heute der 1. April ist und weil es mir als die zielführendste Variante erschien.
Wozu sich Probleme auf den Tisch ziehen, die man umgehen kann>
Ich halte es auch damit, redlich mit dem Euro zu wuchern.

Einen schönen Gründonnerstagrestabend wünsche ich.

Zweitwohnsteuer München und Nießbrauchrecht München

Alfred @, Donnerstag, 01.04.2010 (vor 5111 Tagen) @ bakanahito

:-) :-P ;-) :-D
Wer will da schon durchblicken, "bakahanito"> Dabei ist es doch so einfach, wen man alles Ernst nimmt, was behauptet wird.

1. Die Münchener Satzung ist nichtig.
2. Steuerpflichtig ist jede natürliche Person, die im Stadtgebiet eine Zweitwohnung im Sinne innehat. Nach der derzeit geltenden Rechtsprechung ist nicht der Eigentümer als Inhaber anzusehen, sondern derjenige der die rechtliche Verfügungsgewalt über die Wohnung hat, das wären z.B. der Mieter oder eben der Nießbrauchberechtigte.
Die Stadt sagt auf ihrer Internetseite allerdings: „Steuerpflichtig ist jeder, der eine Zweitwohnung in München inne hat, also die Möglichkeit der Verfügungsgewalt über die Wohnung hat.“ Danach wäre es nicht erforderlich die Verfügungsgewalt über die Wohnung zu haben – es genügt die Möglichkeit, diese haben zu können. Was das genau bedeuten soll, ist mir schleierhaft – da würde ich mich an die derzeitige Rechtsprechung und nicht an eine nichtige Satzung halten
3. Nach dieser Satzung ist u.a. eine Zweitwohnung jede Wohnung im Stadtgebiet der Landeshauptstadt München die jemand zu seiner persönlichen Lebensführung oder der seiner Familienangehörigen innehat und in einem anderen Gebäude seine Hauptwohnung hat.
Das erläutert die Stadt auf ihrer Internetseite wie folgt: „Wohnungen, die nicht der persönlichen Lebensführung dienen, also z. B. Gewerberäume oder vermietete Eigentumswohnungen (Kapitalanlagen), sind somit keine Zweitwohnungen im Sinne der Satzung.“
Das ist in Deinem Fall auch nicht besonders hilfreich. Es handelt sich fraglos um eine Eigentumswohnung. Du bist „Familienangehöriger“ Deiner Eltern (wenigstens das scheint mir auch bei vorsichtiger Betrachtung rechtlich derzeit noch einigermaßen sicher zu sein). Vermieten Deine Eltern, als Nießbrauchsberechtigte Inhaber der der Eigentumswohnung diese an Dich, wäre, auf Deine Eltern bezogen, die Wohnung vermutlich als Kapitalanlage anzusehen. Sie wäre für Deine Eltern also keine Zweitwohnung denn Du selbst wärst als Mieter damit Inhaber der Wohnung, obwohl Du andererseits „Familienangehöriger“ bleibst. Auf der einigermaßen sicheren Seite wären Deine Eltern wohl nur dann, wenn sie die Wohnung an einen nicht zur Familie (was immer man darunter verstehen will) gehörenden Dritten vermieten. Damit wären sie nicht mehr Inhaber der Wohnung.
Andererseits steht in der Satzung:
„Die vorübergehende Nutzung zu anderen Zwecken, insbesondere zur Überlassung an Dritte, steht der Zweitwohnungseigenschaft nicht entgegen.“
, aber nur dann steuerpflichtig wenn Du und in einem anderen Gebäude Deine Hauptwohnung hättest.
4. Bleibt noch zu klären, was eine Hauptwohnung ist. Das steht leider nicht in der Satzung, das muss man selbst herausfinden, indem man entweder Urteile liest, die Stadtverwaltung, eine Hellseher(in) oder sonst jemanden (z.B. im Forum) befragt. Halten wir uns am besten an die Stadtverwaltung auf ihrer Internetseite:
„Eine Zweitwohnung ist jede Wohnung, die neben der Hauptwohnung zur persönlichen Lebensführung des Inhabers der Wohnung oder eines Familienangehörigen gehalten wird, unabhängig davon, ob sie als Nebenwohnsitz gemeldet ist.“
Und weiter:
„Nach dem Bayrischen Meldegesetz ist „die vorwiegend benutzte Wohnung“ die Hauptwohnung. Der Begriff „vorwiegend“ bezieht sich dabei auf die zeitliche Nutzung. Für die Festlegung des Wohnstatus ist der Prognosezeitraum von 1 Jahr ab dem Bezug der weiteren Wohnung maßgebend. …“
Wenn Deine Eltern oder Du oder sonst wer als Mieter für diese Wohnung melderechtlich mit alleiniger oder Hauptwohnung erfasst ist, kann es sich demnach nicht mehr um eine Zweitwohnung handeln. Das ist nach dem derzeitigen Stand der Rechtsprechung einigermaßen sicher.
Andererseits stellt der Bayer. VGH in einem seiner angeblich nicht zu beanstandenden Sprüchen auch fest, eine Norm wie" Zweitwohnung ist jede Wohnung, die eine Person, die in einem anderen Gebäude ihre Hauptwohnung hat, zu ihrer persönlichen Lebensführung oder der ihrer Familienangehörigen innehat".
den Begriff der steuerpflichtigen "Zweitwohnung" eigenständig und ohne Inbezugnahme melderechtlicher Regelungen bestimmt.
Damit wären wir wieder bei der Frage: Wie bestimmt sich die Hauptwohnung, wenn sie nicht die melderechtliche ist>
Das könnte dann z.B. die Stadt festlegen, denn sie kann jede Meldung einer Zweitwohnung – auch jede unterlassene -, ganz genau verifizieren, indem sie z.B. den Eigentümer oder Vermieter befragt oder sich den Mietvertrag vorlegen lässt. Au letzteren last sich zwar nicht erkennen, ob jemand mehrere Wohnung nutzt, aber das spielt keine Rolle. Die Stadt wird es schon wissen, denn in ihrer Satzung gibt es kein strukturelles Vollzugsdefizit – das ist unanfechtbar.
5. Man weiß nicht so genau, was man davon halten soll, und wie die Stadt oder die unfehlbare bayer. Verwaltungsgerichtsbarkeit das alles sehen wird.
6. Einfach fest daran glauben, keine Zweitwohnung zu haben!

Du siehst, es ist ganz einfach. Nun habe ich allerdings ganz vergessen, was Du eigentlich wissen wolltest. Wenn Du noch nicht genug hast, frage am besten noch mal nach.
:-) :-P :-D ;-)
PS.:
Man muss nicht immer alles Ernst nehmen - selbst dann nicht, wenn es richtig ist (oder zu sein scheint).