ZWS Berlin = verwirrend

AndreS @, Donnerstag, 29.07.2010 (vor 5021 Tagen)

Hallo!

-mir gelang es bisher nicht, erschöpfende Auskunft zu meinem Problem zu erlangen :-( .
Das Formular zur Zweitwohnungssteuerklärung sieht von Zeile 27-32 Ausnahmen (Steuerbefreiungen) vor:

27 - Keine Steuerplicht, weil:
die Wohnung nicht mit _ Küche/Kochnische, x Waschraum oder _ Toilette ausgetattet ist.
28 - ...
29 - x Die Wohnung aus beruflichen Gründen gehalten wird und
30 - _
31 - _
32 - x sich die gemeinsame Hauptwohnung außerhalb Berlins befindet.

Trotz korrekter Angaben meinerseits, wurde ich zur ZWS verdonnert
=>Widerspruch, mit Hinweis auf meine Eintragungen.

Daraufhin erhielt ich 2x Post, ich möge meinen Einspruch doch zurück nehmen (wie nett.. :-P ), da gem §2 Abs.7 Nr.7 BlnZwStg zwei Voraussetzungen (eine davon verheiratet), vorliegen müsse.

==>Kann ich mich auf deren eigenes Formular nicht verlassen>
=>Meiner Meinung nach, sind 2 Voraussetzungen erfüllt..!!>
=>Sind die Aussagen zum verheiratet-sein korrekt> -Dazu gibt /gab es doch Verfassungsbeschwerde wg. anderweitiger Lebensgemeinschaften (inwieweit müssen hier Nachweise erbracht werden>).

Was meint ihr dazu> -Wie würdet ihr euch verhalten> -Auch sehe ich keinen Grund, auf deren Schreiben zu reagieren; schließlich liegt mein Widerspruch vor UND! meine Angaben waren korrekt.


Danke!

AndreS, Berlin

ZWS Berlin = verwirrend

Alfred @, Donnerstag, 29.07.2010 (vor 5021 Tagen) @ AndreS

Ich verstehe das Problem nicht.
So wie Du es schreibst, verlangt das Formular – und das stimmt mit dem ZWStG überein -, das Halten der Nebenwohnung aus beruflichen Gründen und verheiratet sein (alternativ: Lebenspartnerschaft). Das ist zwar verfassungswidrig, interessiert aber niemanden.
Von einer Verfassungsbeschwerde wegen „anderweitiger Lebensgemeinschaften“ ist mir im Zusammenhang mit der ZWSt nichts bekannt.

ZWS Berlin = verwirrend

AndreS @, Donnerstag, 29.07.2010 (vor 5020 Tagen) @ Alfred

» Ich verstehe das Problem nicht.
» verheiratet sein (alternativ: Lebenspartnerschaft).

Ganz einfach: ich bin nicht verheiratet -UND! das steht so auch nicht auf dem Formular. Mein Lebensmittelpunkt liegt (aus verschiedenen Gründen..) außerhalb Berlins.
Und ich habe (meiner Meinung nach..!) die Voraussetzungen zur Befreiung (s.o.) erfüllt..!> -schließlich ist von 2 Voraussetzungen die Rede. Ich bin aus beruflichen Gründen in Berlin und habe keinen "Waschraum". Wenn stets weitere Nachforderungen kommen: woran soll man sich dann orientieren>

*

ZWS Berlin = verwirrend

Alfred @, Donnerstag, 29.07.2010 (vor 5020 Tagen) @ AndreS

Du schreibst:
» 27 - Keine Steuerplicht, weil:
...
» 29 - x Die Wohnung aus beruflichen Gründen gehalten wird und
...
» 32 - x sich die gemeinsame Hauptwohnung außerhalb Berlins befindet.

In dem mir vorliegenden Vordruck der Berliner Steuererklärung steht:

27 Die Zweitwohnungsteuerpflicht besteht ab ...
29 Eine Steuerpflicht besteht nicht, weil

32 die Wohnung aus beruflichen Gründen gehalten wird und sich die gemeinsame Hauptwohnung, die ich mit meinem nicht dauernd getrennt lebenden Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner unterhalte, außerhalb Berlins befindet.

Ein ziemlich deutlicher Unterschied. Die Voraussetzungen gem. Ziffer 32 müssen vorliegen. Prüfe das bitte mal nach.

ZWS Berlin = verwirrend

AndreS @, Freitag, 30.07.2010 (vor 5019 Tagen) @ Alfred

»
» Ein ziemlich deutlicher Unterschied. Die Voraussetzungen gem. Ziffer 32
» müssen vorliegen. Prüfe das bitte mal nach.

Na suppi! -Dann arbeiten die auch noch mit unterschiedlichen Formularen.. :-( -Was nunmehr eine weiter Frage aufwirft: inwieweit kann ich mich (als Laie) auf deren eigene Formulare verlassen /berufen>

Mein Formular hat seitlich die Bezeichnung: ZwSt 2 B - SenFin Berlin - III B 3 -02.07 - #041/07 - HZ 4620B - Sig/07 - SfFB

AUCH: warum schreiben die mich dann 2x an und lehnen (wenn sie denn der Meinung sind..) den Widerspruch nicht einfach ab> =>Für mich (Laie!!) sieht das so aus, als wenn sie selber nicht sicher sind!

ZWS Berlin = verwirrend

Alfred @, Freitag, 30.07.2010 (vor 5019 Tagen) @ AndreS

» Was nunmehr eine weiter Frage aufwirft: inwieweit kann ich mich (als Laie) auf deren eigene Formulare verlassen /berufen>
Im Zweifelsfall gilt der Wortlaut des Gesetzes.

» Mein Formular hat seitlich die Bezeichnung: ZwSt 2 B - SenFin Berlin - III B 3 -02.07 - #041/07 - HZ 4620B - Sig/07 - SfFB
Wenn ich die richtig lese und verstehe, ist im Internet eine alte Fassung eingestellt.

» warum schreiben die mich dann 2x an und lehnen (wenn sie denn der Meinung sind..) den Widerspruch nicht einfach ab>
Wenn der Einspruch abgelehnt wird, kannst Du vor Gericht ziehen. Wenn Du den Einspruch zurück nimmst, ist die Sache abgeschlossen.

» Für mich (Laie!!) sieht das so aus, als wenn sie selber nicht sicher sind!
Ganz bestimmt nicht. Die Verwaltung weiß, dass sie sich auf ihr Finanzgericht verlassen kann.

ZWS Berlin = verwirrend

AndreS @, Montag, 02.08.2010 (vor 5016 Tagen) @ Alfred

ehrlich gesagt empfinde ich es als Zumutung, wenn ich Leuten "die druff sudiert haben" :-D erklären muß wo welche Paragrafen angewandt werden müssen. :-( Das Gesuche hatte jedoch nunmehr Erfolg und ich bin in der Berliner Bauordnung fündig geworden.

§49 Abs. 3: ein Bad mit Badewanne oder Dusche

Somit war das Formular doch korrekt und meine Wohnung entspricht gem. v.g. nicht §2 Abs.7 Nr.7 BlnZwStg :-D :-D :-D .

Daher ist die Frage nun "nur noch": wie bringe ich das den "Studierten" (s.o.) nun bei, daß ich doch Recht hatte>
a) lasse ich meinen Widerspruch kommentarlos bestehen>
b) antworte ich nochmals:-| -aber allgemein>
c) gebe ich meine Erkenntnisse preis und antworte detailiert> (Foto's>> -und wer bezahlt die>>>)

Anderes Problem: die Aussetzung der Vollziehung ist abgelehnt worden und ich habe bei diesem ganzen idiotischen HickHack (meine Angaben waren schließlich korrekt und richtig!) die Widerspruchsfrist verpasst und die Forderung ist nun -theoretisch- fällig. :-(


THX

AndreS

ZWS Berlin = verwirrend

LionelHutz @, Montag, 02.08.2010 (vor 5016 Tagen) @ AndreS

» Das Gesuche hatte jedoch nunmehr Erfolg und ich bin in der Berliner Bauordnung fündig geworden.
»
» §49 Abs. 3: ein Bad mit Badewanne oder Dusche
»
» Somit war das Formular doch korrekt und meine Wohnung entspricht gem. v.g. nicht §2 Abs.7 Nr.7 BlnZwStg :-D :-D :-D .

Bravo!
Der Ansatz ist gut! :-)

Die Argumentation wäre dann:
1. Du hast keine Zweitwohnung inne und unterliegst daher nicht der Steuerpflicht gemäß § 1 BlnZwStG

2. Du hast schon keine Wohnung im Sinne des § 2 Abs. 3 BlnZwStG in Verbindung mit § 49 Nr. 3 BauO Bln inne, weil sich in Deiner Wohnung weder Badewanne noch Dusche befindet.

Mit §2 Abs.7 Nr.7 BlnZwStg hat das ganze erstmal nichts zu tun.

Das Problem ist:
§ 2 Abs. 3 BlnZwStG bestimmt:
Wohnung im Sinne dieses Gesetzes ist jede Gesamtheit von Räumen, die zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird und den Anforderungen der Bauordnung für Berlin im Zeitpunkt der Errichtung oder Modernisierung genügt.

Die Bauordnung Berlin ist vom 29. September 2005.

Ich gehe davon aus, dass Deine Wohnung im Einklang mit dem damaligen Baurecht errichtet wurde. Ob dieses ergänzend Anwendung findet müsste man prüfen. Im Zweifel ist Deine Wohnung dann wieder ganz offiziell eine Wohnung... ;-)

ZWS Berlin = verwirrend

Alfred @, Montag, 02.08.2010 (vor 5016 Tagen) @ AndreS

» ich habe bei diesem ganzen idiotischen HickHack (meine Angaben waren schließlich korrekt und richtig!) die Widerspruchsfrist verpasst ...

Das dürfte wohl Dein Hauptproblem sein. Da die Einspruchfrist verstrichen ist, dürfte der Steuerbescheid bestandskäftig sein.

ZWS Berlin = verwirrend

AndreS @, Montag, 02.08.2010 (vor 5016 Tagen) @ Alfred

sag ich doch: VERWIRREND, dieser ganze Rechts-Sch**!

@LionelHutz
klar hat's 'ne Dusche; ABER! eben kein Bad mit.. (davor) :-D ;-) .
Der Zeitpunkt der letzten "Modernisierung" (die Dusche (in der Küche) wurde vom Vormieter in Eigenregie eingebaut.. ;-) ) läßt sich nicht bestimmen; wie schätzt Du deren Reaktion ein> -Graben "die" ernsthaft Uralt - Bauordnungen raus, um JETZT abzocken zu können>

jaaa, Abs. 3 .. Mein Gott.. :-P

@Alfred
Manno! -im Eingangsthread hatte ich doch geschrieben ->Widerspruch..
und jetzt.. ..die Aussetzung der Vollziehung .. wurde einzeln abgelehnt: dagegen habe ich nicht widersprochen (dadurch müßte ich jetzt theoretisch bezahlen, um dann danach meiner Kohle hinterher zu rennen. :-(
Wie sonst hätte es zu den 2 Schreiben, mit der Bitte /Forderung, den Widerspruch zurück zu ziehen kommen sollen...!>> ;-)

Doch zurück zu meiner Frage: wie reagieren> (von gar nicht bis detailliert>>)
Einerseits existiert mein Widerspruch: wozu dann weitere Schreiben> -Zumal die Frage derer ja weniger einer Erörterung als dem zurück-ziehen meines Widerspruches galt.
Zum Zweiten könnte dies klärend wirken..!>
Andererseits, verpulvere ich mein Wissen, könn'se sich dann weitere Sachen >pro Ablehnung< ausdenken..!>

==>Ich trau diesen Typen nicht..!!!!


THX


AndreS

ZWS Berlin = verwirrend

Alfred @, Montag, 02.08.2010 (vor 5016 Tagen) @ AndreS

» klar hat's 'ne Dusche; ABER! eben kein Bad mit..
Wenn in der Bauordnung steht "Bad mit Badewanne oder Dusche" reicht eine Dusche vollauf, um die Bedingung zu erfüllen.

Also,
- Einspruch gegen den Steuerbescheid, aber
- kein Widerspruch gegen Ablehnung des Antrags auf AdV.
Damit ist die Steuer fällig - nicht nur theoretisch.

» Doch zurück zu meiner Frage: wie reagieren> (von gar nicht bis detailliert>>)
Mir ist immer noch nicht klar, worauf Du Deinen Einspruch "detailliert" stützen willst - was Du ansonsten m.E. schadlos tun könntest, denn letzten Endes entscheidet nicht die Stadt sondern das Finanzgericht.

ZWS Berlin = verwirrend

AndreS @, Dienstag, 03.08.2010 (vor 5015 Tagen) @ Alfred

» Mir ist immer noch nicht klar, worauf Du Deinen Einspruch "detailliert"
» stützen willst - was Du ansonsten m.E. schadlos tun könntest, denn letzten
» Endes entscheidet nicht die Stadt sondern das Finanzgericht.

Also nochmal auf Anfang:
* Gem. Steuerformular, Zeile 27 verfüge ich über keinen Waschraum (Ausschlußkriterium!).
* Gem. §2 Abs.3 Nr.7 BlnZwStg muß die Wohnung: .."Anforderungen der Bauordnung für Berlin im Zeitpunkt.." entsprechen. Nach heutigem Stand tut sie dies nicht: §49 Abs. 3: ein Bad mit Badewanne oder Dusche , da kein Bad vorhanden in welchem eine Wanne /oder Dusche stünde. Oder anders ausgedrückt: eine Dusche in der Küche ist eben kein Bad mit..!

Daher kam ja ein paar Post's weiter oben von mir die Frage auf: hier ist nix modernisiert (und wenn in Eigenregie..) welche Bauordnung wird dann ggf. aus "dem Hut" gezaubert>>


@LionelHutz

» dass es keine Baugenehmigung gibt und die Räumlichkeiten
» auch nicht als Wohnung genehmigungsfähig sind. Vielleicht
» wird der Laden dann dicht gemacht...

wir reden über 36 WE, von welchen ca. 3-8 noch nicht modernisiert sind. ;-) -also auch nicht sonderlich wahrscheinlich.

» Zum Klagen finde ich Dein Argument ein wenig schwach.

Von Klage redet ja noch keiner ;-). -Im Moment befindet es sich im Widerspruchsverfahren, zu dem ich immer noch einen Tip brauche:
a) lasse ich meinen Widerspruch kommentarlos bestehen>
b) antworte ich nochmals -aber allgemein>
c) gebe ich meine Erkenntnisse preis und antworte detailiert> (Foto's>> -und wer bezahlt die>>>)

» Das ist ja durchaus möglich, wenn auch vielleicht eher
» unwahrscheinlich.

Nach heutigem Stand der Bauordnung schon.., deswegen ja die wiederholten Nachfragen nach deren Verhalten, alte Bauordnungen (gab's die zu DDR - Zeiten überhaupt>>) betreffend!

@Alfred

» Vor allem hätte der Satz aber den unabweisbaren Nachteil,
» dass er nicht stimmt.

Was soll an der Aussage, das eine Küche nunmal kein Bad ist nicht stimmen>

THX

AndreS

ZWS Berlin = verwirrend

LionelHutz @, Dienstag, 03.08.2010 (vor 5015 Tagen) @ AndreS

» Von Klage redet ja noch keiner ;-). -Im Moment befindet es sich im Widerspruchsverfahren, zu dem ich immer noch einen Tip brauche:
» a) lasse ich meinen Widerspruch kommentarlos bestehen>
» b) antworte ich nochmals -aber allgemein>
» c) gebe ich meine Erkenntnisse preis und antworte detailiert> (Foto's>> -und wer bezahlt die>>>)

Warum so zaghaft> Was hast Du zu verlieren, wenn Du den Widerspruch/Einspruch eh nicht zurücknehmen willst>
Wenn Du jetzt nichts mehr unternimmst bekommst Du vermutlich eine Stadardantwort.
Wenn Du nicht damit einverstanden bist, dass Du die Steuer zahlen musst, weil kein Bad mit... dann schreib das auch so. Und wenn Du es schaffst ein Aussagekräftiges Foto zu schiessen, dann leg es dazu.
Das ist doch der Sinn des ganzen.

Um so besser und intelligenter Deine Argumente sind, um so besser ist auch Deine weitere Ausgangsposition.

Aber am Ende bleibt Wohnung wahrscheinlich Wohnung, auch wenn niemand herausfindet welche Bauordnung Anwendung findet... :-)

» Nach heutigem Stand der Bauordnung schon.., deswegen ja die wiederholten
» Nachfragen nach deren Verhalten, alte Bauordnungen (gab's die zu DDR -
» Zeiten überhaupt>>) betreffend!

Ich glaube wir verstehen uns! ;-)
Im Zweifel gab es in dem notwendigen Zeitpunkt, welcher immer das auch ist, keine entsprechende Regelung.

Eine Küche ist kein Bad und Dein Bad hat keine Dusche!

Wenn dieser Abs. 3 einen Sinn haben soll, dann muß Dir auch jemand sagen können warum die aktuelle Bauordnung für Dich keine Anwendung findet.

Viel Glück! :-)

ZWS Berlin = verwirrend

Alfred @, Mittwoch, 04.08.2010 (vor 5015 Tagen) @ LionelHutz

» Wenn dieser Abs. 3 einen Sinn haben soll, dann muß Dir auch jemand sagen können warum die aktuelle Bauordnung für Dich keine Anwendung findet.
Das ist eine kühne Annahme und eine noch kühnere Schlußfolgerung. Sinnhaftigkeit in einem ZWSt-Gesetz.

ZWS Berlin = verwirrend

LionelHutz @, Mittwoch, 04.08.2010 (vor 5015 Tagen) @ Alfred

» Das ist eine kühne Annahme und eine noch kühnere Schlußfolgerung. Sinnhaftigkeit in einem ZWSt-Gesetz.

Im Zweifel hat sich der Gesetzgeber über den Sinn der Vorschrift gar keine konkreten Gedanken gemacht.

Macht aber nichts, der "Normgehalt" des § 2 Abs. 3 BlnZwStG ist trotzdem durch Auslegung zu ermitteln.

Der einzige vernünftige Sinn und Zweck des zweiten Halbsatzes in § 2 Abs. 3 BlnZwStG kann aber meiner Meinung nach nur sein, klarzustellen, dass nicht jedes Bewohnen von Räumlichkeiten einen besteuerungsfähigen Aufwand indiziert. Es muss ein gewisser Standard eingehalten werden.

Dann stellt sich aber die Frage, warum dieser Standard nicht für jede Wohnung der gleiche sein sollte, nämlich die aktuelle Bauordnung.

Wie gesagt, ob diese Frage bereits von der Rechtsprechung erörtert wurde, ist mir nicht bekannt.

ZWS Berlin = verwirrend

Alfred @, Mittwoch, 04.08.2010 (vor 5015 Tagen) @ LionelHutz

» Im Zweifel hat sich der Gesetzgeber über den Sinn der Vorschrift gar keine konkreten Gedanken gemacht.
Zumindest im Fall der ZWSt gibt es eigentlich keine Zweifel

» Der einzige vernünftige Sinn und Zweck des zweiten Halbsatzes in § 2 Abs. 3 BlnZwStG kann aber meiner Meinung nach nur sein, klarzustellen, dass nicht jedes Bewohnen von Räumlichkeiten einen besteuerungsfähigen Aufwand indiziert. Es muss ein gewisser Standard eingehalten werden.
Das wäre ein durchaus logischer, nachzuvollziehbarer und vernünftiger Ansatz. Aber unnötig, denn dazu hat sich der BFH bereits eingehend Gedanken gemacht (Beschluss vom 1.10.2008, II B 16/08) und höchst interessant ausgelegt. Wie sagte mir ein Bekannter mal sinngemäß: Es gibt nichts zu dem ein deutscher Richter (der politischen Korrektheit wzuliebe: eine deutsche Richterin) nicht fähig ist.

ZWS Berlin = verwirrend

LionelHutz @, Mittwoch, 04.08.2010 (vor 5014 Tagen) @ Alfred

» Das wäre ein durchaus logischer, nachzuvollziehbarer und vernünftiger Ansatz. Aber unnötig, denn dazu hat sich der BFH bereits eingehend Gedanken gemacht (Beschluss vom 1.10.2008, II B 16/08) und höchst interessant ausgelegt.

Im dem von Dir zitiertem Beschluss geht es nicht um die Frage ob die Besteuerung eine Wohnung mit Bad vorraussetzt.

Der Satz

"Dem BlnZwStG liegt vielmehr sowohl für die Erst- oder Hauptwohnung als auch für die Zweit- oder Nebenwohnung der melderechtliche Wohnungsbegriff des § 16 des Berliner Gesetzes über das Meldewesen vom 26. Februar 1985 --BlnMeldeG-- (GVBl Bln 1985, 507) zugrunde, der lediglich um bauordnungsrechtliche Erfordernisse für die Zweitwohnung erweitert wird."

spricht vielmehr dafür, dass sich der BFH meiner Argumentation anschliessen könnte.

Man kann daraus natürlich auch direkt die Verfassungswidrigkeit des ganzen Gesetzes ableiten.

ZWS Berlin = verwirrend

Alfred @, Mittwoch, 04.08.2010 (vor 5014 Tagen) @ LionelHutz

Durchaus denkbar. Andererseits befindet der BFH in der gleichen Entscheidung:
"Diese Anknüpfung an den melderechtlichen Status wäre mit einem eigenen vom materiellen Melderecht abweichenden zweitwohnungsteuerrechtlichen Wohnungsbegriff für die Haupt- und die Nebenwohnung nicht zu vereinbaren."
Die Berliner Verwaltung versteht das in ihrem Sinne: Wer mit Nebenwohnung gemeldet ist, hat eine Zweitwohnung. Wie das FG darauf reagiert, müsste man halt sehen.
Wäre ja auch zu schön, wenn eine richterliche Entscheidung eindeutig wäre.

ZWS Berlin = verwirrend

LionelHutz @, Mittwoch, 04.08.2010 (vor 5014 Tagen) @ Alfred

» Durchaus denkbar. Andererseits befindet der BFH in der gleichen
» Entscheidung:

Der BFH geht in seiner ständigen Rechtsprechung zu § 2 von den bauordnungsrechtliche Erfordernissen für die Zweitwohnung aus.

Allerdings bleibt offen, was er darunter versteht.

Vielleicht sollte man es sich wirklich nicht einfach gefallen lassen zur ZWS herangezogen zu werden, wenn die Wohnung nicht den aktuellen Anforderungen der Bauordnung entspricht.

Versteht man § 2 Abs. 3 nach seinem Wortlaut, dürfte darin eine unsachgemäße Ungleichbehandlung liegen.

ZWS Berlin = Sieg!

AndreS @, Mittwoch, 25.08.2010 (vor 4993 Tagen) @ LionelHutz

Gestern kam er, der Bescheid: UND! SIEG!!!! :-) :-) :-) .
Das FA Mitte/Tiergarten hat aufgegeben, ist meiner Argumentation gefolgt und ich bin somit nicht (mehr) zur ZWS veranlagt.

Was bin ich froh, nicht gezahlt zu haben!! Allerdings bleibe ich auf den "Nebenkosten" (Bilder, Porto etc. pp.) sitzen; aber das ist der kleinere Part :-D .


THX

Andre_S

ZWS Berlin = Sieg!

LionelHutz @, Mittwoch, 25.08.2010 (vor 4993 Tagen) @ AndreS

» Gestern kam er, der Bescheid: UND! SIEG!!!! :-) :-) :-) .

Herzlichen Glückwunsch!

Die Argumentation war "Mein Bad hat keine Dusche" inkl. Foto, oder>

Bist Du selbst draufgekommen!

ZWS Berlin = Sieg!

AndreS @, Montag, 24.01.2011 (vor 4841 Tagen) @ LionelHutz

» » Gestern kam er, der Bescheid: UND! SIEG!!!! :-) :-) :-)
» .
» Die Argumentation war "Mein Bad hat keine Dusche" inkl. Foto, oder>
»
» Bist Du selbst draufgekommen!

Na jaaa...., war ein ganz schön langer Weg! Bei welchem ich mich (unzumutbar!) mit Baurecht usw. auseinander setzen mußte.
Fakt ist das deren Formulierung, bei Wohnungen ohne BAD nicht greift. Also: jeder ohne Wasch (becken)-möglichkeit in der Toilette /keinem explizitem Bad (Dusche; Badewanne) sei aufgefordert mir zu folgen!!

Ggf. (jedoch schwierig!!) mal die Bauordnung des jeweiligen Ortes lesen..!

Ich für meinen Teil, hätte mir mehr Hilfe erwartet. In einem anderen Forum war ich mit diesem Thema bereits gescheitert.. -hier gab es ein paar mehr Denkansätze!


DANKE!


AndreS

P.s.: da hier keinerlei Benachrichtigung über neue Beiträge erfolgt; fehlt einem zumeist auch die Kenntnis über neu geschriebenes! ;-) :-(

ZWS Berlin = Sieg!

Alfred @, Mittwoch, 25.08.2010 (vor 4993 Tagen) @ AndreS

» Gestern kam er, der Bescheid: UND! SIEG!!!! :-) :-) :-) .
Und das Ganze noch dazu relativ schnell.
Hatte da mit mehr Widerstand gerechnet. Aber umso besser für Dich.
Gratuliere.

ZWS Berlin = verwirrend

LionelHutz @, Dienstag, 03.08.2010 (vor 5016 Tagen) @ AndreS

» @LionelHutz
» klar hat's 'ne Dusche; ABER! eben kein Bad mit.. (davor) :-D
» ;-) .

Naja, der Satz "Ich habe schon keine Wohnung im Sinne des § 2 Abs. 3 BlnZwStG in Verbindung mit § 49 Nr. 3 BauO Bln inne, weil sich in in meinem Bad weder Badewanne noch Dusche befinden." könnte bei der Verwaltung im Widerspruchsverfahren schon Verwirrung stiften. Möglich, dass das noch niemand gebracht hat, vielleicht haben die aber auch schon einen Textbaustein dafür. Die Reaktion wäre interessant.

Am Ende werden sie Dich aber vermutlich doch zahlen lassen.

Zum Klagen finde ich Dein Argument ein wenig schwach.

Letzten Endes läuft Deine Argumentation meiner Ansicht nach darauf hinaus, dass das Loch in dem Du lebst baurechtlich nie eine Wohnung war. ;-)

Das ist ja durchaus möglich, wenn auch vielleicht eher unwahrscheinlich.

Ich kenne mich im Berliner Baurecht nicht aus, hätte aber aus dem Bauch heraus bei Deiner Argumentation ein bisschen Bedenken, dass am Ende vielleicht tatsächlich herauskommt, dass es keine Baugenehmigung gibt und die Räumlichkeiten auch nicht als Wohnung genehmigungsfähig sind. Vielleicht wird der Laden dann dicht gemacht... Aber das wäre für Dich ja vielleicht auch zu verkraften :-)

Die Aufforderung den Widerspruch zurückzunehmen, kann man eventuell so deuten: "Wir werden den Widerspruch ablehnen, wenn Sie ihn zurücknehmen sparen Sie uns Schreibarbeit und sich selbst Kosten!"

ZWS Berlin = verwirrend

Alfred @, Dienstag, 03.08.2010 (vor 5016 Tagen) @ LionelHutz

» Naja, der Satz "Ich habe schon keine Wohnung im Sinne des § 2 Abs. 3 BlnZwStG in Verbindung mit § 49 Nr. 3 BauO Bln inne, weil sich in in meinem Bad weder Badewanne noch Dusche befinden." könnte bei der Verwaltung im Widerspruchsverfahren schon Verwirrung stiften. Möglich, dass das noch niemand gebracht hat, vielleicht haben die aber auch schon einen Textbaustein dafür. Die Reaktion wäre interessant.
Das haben schon viele erfolglos gebracht und es prallte bei Finanzamt und -gericht wie an einer Teflonschicht ab. Vor allem hätte der Satz aber den unabweisbaren Nachteil, dass er nicht stimmt.