ZWS für in 2 getrennten Wohnungen lebendes Ehepaar

Benny @, Montag, 02.08.2010 (vor 5010 Tagen)

Wer kann zu folgender Situation Auskunft geben >

Meine Frau und ich haben jeder eine Wohnung in München angemietet. Beide sind wir in der Wohnung der Ehefrau mit Erstwohnsitz gemeldet. Die andere Wohnung ist als Zweitwohnung (Nebenwohnung>) gemeldet.
Seit die ZWS in Deutschland eingeführt wurde, wird sie auch bei uns erhoben.
Von einem bekannten Paar das erst vor zwei Jahren geheiratet hat, und wo beide Partner noch in der jeweils ursprünglich angemieteten Wohnung mit dem Erstwohnsitz gemeldet sind, habe ich nun erfahren das die ZWS trotz gemeinsamer Steuerveranlagung nicht ehoben wird.
Meine Frage ist nun ob sich durch Ummeldung ( jeder eine Wohnung als Erstwohnsitz ) die ZWS vermeiden lässt.
Wer kennt hier die rechtliche Lage und kann dazu nützliche Infos geben >

Danke, viele Grüße.

ZWS für in 2 getrennten Wohnungen lebendes Ehepaar

Alfred @, Montag, 02.08.2010 (vor 5010 Tagen) @ Benny

» Wer kennt hier die rechtliche Lage und kann dazu nützliche Infos geben >
Das ist die melderechtliche Lage.
Auszug Bayerisches Meldegesetz - Art. 15 Mehrere Wohnungen
(1) …
(2) 1Hauptwohnung ist die vorwiegend benutzte Wohnung des Einwohners. 2Hauptwohnung eines verheirateten oder eine Lebenspartnerschaft führenden Einwohners, der nicht dauernd getrennt von seiner Familie oder seinem Lebenspartner lebt, ist die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie oder der Lebenspartner. 3Hauptwohnung … 5In Zweifelsfällen ist die vorwiegend benützte Wohnung dort, wo der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen des Einwohners liegt. 6Kann der Wohnungsstatus eines verheirateten oder eine Lebenspartnerschaft führenden Einwohners nach den Sätzen 2 und 5 nicht zweifelsfrei bestimmt werden, ist die Hauptwohnung die Wohnung nach Satz 1.
(3) Nebenwohnung ist jede weitere Wohnung des Einwohners.

Fragen dazu>

ZWS für in 2 getrennten Wohnungen lebendes Ehepaar

Benny @, Montag, 02.08.2010 (vor 5010 Tagen) @ Alfred

Vielen Dank für den Hinweis und Auszug des Meldegesetzes.

Ganz klar wird mir das dadurch allerdings noch nicht.
Ist man als Ehepaar verpflichtet in einer Wohnung einen gemeinsamen Wohnsitz anzumelden, um nicht als "dauernd getrennt lebend" zu gelten >

ZWS für in 2 getrennten Wohnungen lebendes Ehepaar

Alfred @, Montag, 02.08.2010 (vor 5010 Tagen) @ Benny

Der Begriff „Wohnsitz“ hat im Melderecht nichts zu suchen.
Ein Ehepaar muss keine gemeinsame Wohnung haben, um als „nicht dauernd getrennt lebend“ zu gelten.
Das Beispiel Deiner Bekannten macht das deutlich. Sie haben nach der Eheschließung (vorerst) keine gemeinsame Wohnung bezogen – jeder hat seine eigene Wohnung beibehalten und ist auch nicht in der Wohnung des anderen eingezogen – sie „besuchen“ sich nur gegenseitig.. Somit trifft Art. 15 „mehrere Wohnungen“ für sie überhaupt nicht zu – jeder nutzt nur eine Wohnung und ist deswegen melderechtlich auch nur mit „alleiniger Wohnung“ registriert.
Bei dir dürfte sich das etwas schwieriger gestalten. So wie du schreibst, nutzt ihre beide eine gemeinsame Wohnung als Hauptwohnung und eine weitere Wohnung als Nebenwohnung. Formal gesehen müsste jetzt einer von euch aus der Haupt- und der andere aus der Nebenwohnung „ausziehen“ und wäre dann jeweils mit einer Wohnung zu registrieren.
Das Ganze ist in letzter Konsequenz mehr als schwammig.
Mit der doppelten Haushaltsführung Einkommensteuerrecht hat die Zweitwohnung des ZWStRechts nicht viel zu tun, obwohl häufig die gleichen Begriffe verwendet werden.

ZWS für in 2 getrennten Wohnungen lebendes Ehepaar

Benny @, Montag, 02.08.2010 (vor 5010 Tagen) @ Alfred

Vielen Dank, da sind wir der Sache jetzt wirklich näher gekommen.
Tatsächlich ist es so das auch bei uns jeder seine eigene Wohnung nutzt, und wir uns gegenseitig besuchen, wahrscheinlich habe ich das im Anfang nicht klar genug ausgedrückt.
Bisher waren wir allerdings davon ausgegangen das wir wenn wir in getrennten Wohnungen leben als "dauernd getrennt lebend" gelten und steuerlich nicht gemeinsam veranlagt sein könnten. Allerdings besteht ja die eheliche Wirtschafts- und Lebensgemeinschaft tatsächlich.
Die Frage ist nun, wird das Finanzamt diese Änderung so akzeptieren >

ZWS für in 2 getrennten Wohnungen lebendes Ehepaar

Alfred @, Dienstag, 03.08.2010 (vor 5009 Tagen) @ Benny

» Tatsächlich ist es so das auch bei uns jeder seine eigene Wohnung nutzt, und wir uns gegenseitig besuchen, wahrscheinlich habe ich das im Anfang nicht klar genug ausgedrückt.
Dann war die melderechtliche Registrierung von Anfang an falsch.

» Die Frage ist nun, wird das Finanzamt diese Änderung so akzeptieren >
Dem Finanzamt sollte das eigentlich völlig egal sein. Die Frge ist eher, ob die Münchener Kämmerei das so ohne Weiteres hinehmen wird.